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Syngenta unterliegt im Streit mit Bund um Fungizid vor Gericht

Syngenta unterliegt im Streit mit Bund um Fungizid vor Gericht

22.05.2024, 12:5422.05.2024, 12:54
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Der Bund darf eine neue Weisung an die Kantone erlassen zu Massnahmen gegen möglicherweise krebserregende Abbauprodukte des Pestizids Chlorothalonil. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Agrochemiekonzerns Syngenta grösstenteils abgewiesen.

ARCHIVBILD ZUR ZUSTIMMUNG DER UEBERNAHME VON SYNGENTA DURCH CHEMCHINA DURCH DIE AKTIONAERE, AM FREITAG, 5. MAI 2017 - Ein Feld mit jungen Pflanzen und einem Schild mit dem Logo von Syngenta aufgenomme ...
Syngenta musste vor Gericht eine Niederlage einstecken.Bild: KEYSTONE

Mit dem Entscheid sei die Rechtssicherheit beim Höchstwert für Chlorothalonil-Abbauprodukte im Trinkwasser wieder hergestellt, teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Mittwoch mit. Die Trinkwasserversorger hätten wieder die klare Vorgabe, dass die Abbauprodukte 0,1 Mikrogramm pro Liter nicht überschreiten dürften.

Das BLV erliess eine neue Weisung. Die Kantone müssen die Wasserversorger auffordern, früher evaluierte Massnahmen für eine Reduktion der Metabolitenkonzentrationen sofort umzusetzen. In gewissen Regionen wird der Höchstwert im Trinkwasser überschritten.

Nach der Beschwerde von Syngenta 2020 durfte der Bund Abbaustoffe von Chlorothalonil nicht mehr als toxikologisch relevant bezeichnen. Er musste eine Weisung von seiner Webseite entfernen. (saw/sda)

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