Ein Generalstabsoffizier der Armee, der eine Brandrede des früheren Armeechefs André Blattmann heimlich aufgenommen hat, ist vom Militär-Appellationsgericht freigesprochen worden. Er hatte das erstinstanzliche Urteil weitergezogen.
Mario Camelin, Sprecher der Militärjustiz, bestätigte am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA entsprechende Informationen der Online-Ausgabe der «Luzerner Zeitung».
Die Militärjustiz hatte den Generalstabsoffizier im Dezember 2017 der mehrfachen Nichtbefolgung von Dienstvorschriften schuldig gesprochen. Der Mann hatte heimlich mit dem Handy eine umstrittene Rede des damaligen Armeechefs André Blattmann aufgenommen. Darin nannte Blattmann den SRF-Moderator «Sandro Kotz» statt Brotz.
Die Aufnahme stammt vom 29. April 2016. In einer Rede vor über 150 Generalstabsoffizieren hatte Blattmann seinem Ärger über einen Whistleblower Luft gemacht: Jemand hatte der SRF-Sendung «Rundschau» vertrauliche Dokumente zur mittlerweile sistierten Beschaffung des Luftabwehrprojekts Bodluv zugespielt. Den Moderator Brotz nannte er «Sandro Kotz, äh Brotz».
Der Freigesprochene nahm das Referat ohne Einwilligung Blattmanns mit seinem iPhone auf. Dann lud er eine Audiodatei in einen WhatsApp-Chat der Gruppe Giardino, deren Mitglied er ist und die sich zu dieser Zeit gegen die Weiterentwicklung der Armee wehrte.
Die Empfänger der Datei hatten nicht am Seminar teilgenommen, und wenig später gelangte die Aufnahme auch an die Medien. Der Offizier gestand die Aufnahme und das Verbreiten über die WhatsApp-Gruppe. Er sagte aber aus, er habe die Datei nicht an die Medien weitergegeben.
Für den Ankläger bestand jedoch kein Zweifel daran, dass der Bestrafte die Audiodatei auch den Medien zugespielt hat, wie es in der Anklageschrift hiess.
Anfang Dezember 2017 verurteilte das Militärgericht in St. Gallen den Generalstabsoffizier zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen von je 90 Franken und 900 Franken Busse. Es befand ihn der Verletzung von Dienstvorschriften schuldig, sprach ihn aber vom Vorwurf der Verletzung des Dienstgeheimnisses frei.
Der Generalstabsoffizier wandte sich daraufhin ans zuständige Militärappellationsgericht. Dieses hiess seine Appellation gut und sprach ihn frei, wie Camelin am Montag sagte. Erledigt ist der Fall aber noch nicht.
Denn der für den Fall zuständige Auditor will sich an das Militärkassationsgericht wenden, die nächsthöhere Instanz. Der Auditor habe vorsorglich den Weiterzug angekündigt, sagte Camelin. Die schriftliche Begründung des zweitinstanzlichen Urteils liegt noch nicht vor. (sda)