Einreiseverbot für Martin Sellner war nicht gerechtfertigt
Das vom Bund verhängte Einreiseverbot für den österreichischen rechtsextremen Aktivisten Martin Sellner im vergangenen Oktober war nicht gerechtfertigt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die schweizerische, als rechtsextrem geltende Organisation Junge Tat hatte den Österreicher letztes Jahr zu einem Vortrag eingeladen. Dieser sollte am 19. Oktober gehalten werden. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) verhängte am 10. Oktober jedoch ein 18-tägiges Einreiseverbot für Sellner. Als derselbe am Vortragstag dennoch einreiste, wurde er von der Thurgauer Polizei abgeführt.
Das Bundesverwaltungsgericht hält in einem am Donnerstag publizierten Urteil fest, allein aus dem Umstand, dass Sellner mit der Gruppierung Junge Tat in Erscheinung trete, könne keine Unterstützung von gewalttätig-extremistischen Straftaten für ihn abgeleitet werden. Man könne nicht auf eine Gefährdung der inneren Sicherheit der Schweiz schliessen. Das Verbot bewirke letztlich ein Redeverbot. (sda)
