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Israel-Schweizer prüfen: Hat Frickers Auschwitz-Vergleich rechtliche Folgen?

Fricker bezog sich bei seinem Schweinetransport-Vergleich auch auf Auschwitz.
Fricker bezog sich bei seinem Schweinetransport-Vergleich auch auf Auschwitz.bild: keystone

Israel-Schweizer prüfen: Hat Frickers Auschwitz-Vergleich strafrechtliche Folgen?

Der Vergleich zwischen Schweine- und Judentransporten des Grünen-Nationalrats Jonas Fricker hat nicht nur Entrüstung und Distanzierung ausgelöst. Jetzt stellt die Organisation der Schweizer in Israel auch die strafrechtliche Frage.
29.09.2017, 15:0829.09.2017, 15:08

Für sie sei die Angelegenheit nach Frickers Entschuldigung erledigt, sagte der Schweizerische Israelitische Gemeindebund am Donnerstag. Härter ins Gericht mit dem Grünen-Nationalrat gehen die Auslandschweizer in Israel, wie aus einem Schreiben an die Medien heute Freitag hervorgeht.

«Mit grosser Bestürzung» hätten sie vom Votum des Nationalrates Jonas Fricker Kenntnis genommen, schreibt Erich Bloch von der Schweizerischen Gemeinschaft und Auslandschweizer-Organisation in Israel. Fricker hatte in einer Rede im Nationalrat Schweine- mit Judentransporten verglichen. «In ihrer Gemeinschaft befinden sich Menschen, die den Holocaust erlebt haben. Auch die Zweitgeneration ist immer noch mitbetroffen und benötigt Hilfe. Wie kann ein orientierter Mensch einen solchen ungeheuren Vergleich wagen?»

Jetzt auf

Jonas Frickers Votum im Nationalrat zur Fair-Food-Initiative, 28.9.2017

Video: © parlament.ch

«Unsere Betroffenheit ist gross», schreibt Bloch. «Es ist uns nicht gleich, welche Argumentationen in unserer Heimat von Politiker vertreten, denn Im Kontext mit dem Tierschutz muss man sorgfältig und mit Besonnenheit Worte finden. Immer wieder werden in diesem Zusammenhang antisemitische Vergleiche missbraucht. In aller Form protestieren wir und überprüfen auch, ob die Argumentationen von Nationalrat Fricker strafrechtlich relevant sind.» Eine simple Entschuldigung, so Bloch, sei ungenügend.

Zur strafrechtlichen Frage äussert sich auch die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR). Martine Brunschwig Graf, ehemalige Genfer FDP-Nationalrätin und heutige Präsidentin der EKR, sagt auf Anfrage: «Der Vergleich von Herrn Fricker ist unangemessen, dies hat er ja aber auch selber umgehend eingeräumt und sich dafür in aller Form entschuldigt. Zu bewerten, ob dieser Vergleich eventuell strafrechtlich relevant sein könnte, ist nicht die Aufgabe der EKR sondern gegebenenfalls die der Strafverfolgungsbehörden.» (roc/dbü)

Jonas Fricker entschuldigt sich.

Video: © parlament.ch

 

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