Ein mutmasslicher Beteiligter der Überfälle auf zwei Geldtransporter im Kanton Waadt in den Jahren 2017 und 2018 bleibt in Untersuchungshaft, obwohl das Strafverfahren schon weit fortgeschritten ist. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes abgewiesen.
Das Bundesgericht hält in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil fest, das Gebot der Beschleunigung sei entgegen der Ansicht des Betroffenen nicht verletzt worden. Es sei nicht erkennbar, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Grund nicht vorangetrieben hätte.
Die angekündigte Abtrennung des Verfahrens des Mannes habe Zeit gebraucht, weil gegen mehrere Personen ermittelt werde und eine Zusammenarbeit mit den französischen Behörden notwendig sei.
Auf die Rüge des Beschuldigten, es bestünde keine Verdunkelungsgefahr, ist das Bundesgericht nicht eingetreten. Der Mann begründete seine Vorbringen nicht ausreichend beziehungsweise verwendete er wieder die gleichen Argumente, wie in seinen früheren Beschwerden. Der Mann hatte schon mehrmals seine Freilassung gefordert.
Gegen den im November 2019 Festgenommenen wird wegen qualifizierten Raubes ermittelt. Die an den Überfällen Beteiligten trugen Schusswaffen bei sich und hatten sich als Bande organisiert.
Die Waadtländer Staatsanwaltschaft beschuldigt den Inhaftierten, am 27. Januar 2017 in Daillens VD am versuchten Raub eines gepanzerten Fahrzeugs sowie am 8. Februar 2018 in Chavornay VD am Angriff auf ein solches Fahrzeug beteiligt gewesen zu sein.
Er soll als Verbindungsmann zwischen den verschiedenen Protagonisten des zweiten Falles fungiert haben. Der Mann wurde durch ein DNA-Profil identifiziert, das auf Handschuhen gefunden wurde. Die Täter hatten sie auf ihrer Flucht zurückgelassen. Bei den beiden Raubüberfällen soll die Bande mehr als 20 Millionen Franken erbeutet haben. (Urteil 1B_7/2022 vom 31.1.2022) (aeg/sda)