Die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern hat die Konten der Anfang Mai wegen Verdachts auf Betrug vorübergehend festgenommenen Musikerin Loredana Zefi sperren lassen. Die berichtet das Portal «Zentralplus» mit Verweis auf ein Urteil des Kantonsgerichts Luzern. Auch auf ihr Banktresorfach hat Zefi keinen Zugriff mehr.
Zu einem solchen Mittel greifen die Untersuchungsbehörden normalerweise, wenn der Verdacht besteht, dass das Geld auf den gesperrten Konten aus einem Verbrechen stammt. Wie Zentralplus schreibt, hat sich die Musikerin zunächst mit einer Beschwerde gegen die Sperrung gewehrt.
Im Zusammenhang mit dieser Beschwerde stellte Zefis Anwalt interessanterweise ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. Darauf hat Anspruch, wer sich keinen Anwalt leisten und auch die Gerichtskosten nicht tragen kann. Dass die sonst gerne mit teurer Mode, Schmuck und Autos posierende Loredana dem Gericht gegenüber angibt, mittellos zu sein, wirkt überraschend.
Allerdings hat man im Falle von gesperrten Konten keinen Zugriff auf die angesparten Reserven. Man ist darauf angewiesen, von den laufenden Einnahmen zu leben. Aus Sicht der Rapperin – die Ende Mai all ihre Festival-Auftritte für diesen Sommer absagte – sind das offenbar zu geringe Einnahmen, um einen Anwalt selber bezahlen zu können.
Doch bisher musste sich das Luzerner Kantonsgericht noch nicht mit der Frage befassen, ob Loredana Zefi tatsächlich mittellos ist. Wie Zentralplus berichtet, wurde die Beschwerde gegen die Sperrung der Konten und des Tresorfachs zurückgezogen. Aus dem Urteil gehen aber die Beweggründe für den Rückzug nicht hervor. Die Staatsanwaltschaft äusserte sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht dazu und auch Loredana Zefi kommentierte die Sperrung ihrer Konten bisher nicht.
Zefi ist die derzeit erfolgreichste Schweizer Künstlerin. Ihr Hit «Bonnie & Clyde» (zusammen mit ihrem Ehemann Mozzik) hat 47 Millionen Plays auf Spotify und 42 Millionen Klicks auf Youtube. (cbe)