Eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren mit anschliessender ordentlicher Verwahrung - so lautet das Verdikt für einen Mann, der 2014 seine Frau vergewaltigte und später erdrosselte. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Verurteilten abgewiesen.
Der knapp 60-jährige Portugiese wurde vom Kantonsgericht Freiburg im September vergangenen Jahres wegen vorsätzlicher Tötung, Vergewaltigung und sexueller Handlungen mit zwei Söhnen aus einer früheren Beziehung verurteilt.
Seine Ehefrau heiratete er 2013, wobei die Beziehung bald konfliktbeladen war. Die Frau verliess ihn, als er sie 2014 vergewaltigte. Sie verlangte die Scheidung. Als sie den Ehemann in ihrem Laden zu einem Gespräch traf, erdrosselte er sie mit einem Schal.
In einem am Mittwoch publizierten Urteil hält das Bundesgericht fest, dass die Vorinstanz bei der Strafzumessung korrekt vorgegangen sei. Auch die Rügen am psychiatrischen Gutachten hat das Gericht abgewiesen.
Der Verurteilte hatte in seiner Beschwerde einen Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Handlungen mit Kindern und eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren beantragt. (Urteil 6B_1140/2018 vom 19.12.2019) (aeg/sda)