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Schweiz handelte richtig: Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt Urteil gegen Eritreer

Schweiz handelte richtig: Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt Urteil gegen Eritreer

20.06.2017, 11:4020.06.2017, 11:49
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ZU DEN ZAHLEN UEBER ASYLGESUCHE IN DER SCHWEIZ 2014 STELLEN WIR IHNEN AM DONNERSTAG, 22. JANUAR 2015, FOLGENDES ARCHIVBILD ZUR VERFUEGUNG - Asylbewerber aus Eritrea in der Zivilschutzanlage von Lumino ...
Eritreer unterliegt vor Gericht: Die Schweiz hat nicht gegen das Folterverbot verstossen.Bild: KEYSTONE/TI-PRESS

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat ein Schweizer Urteil für die Ausweisung eines Eritreers in dessen Heimatland bestätigt. Die Schweiz hat demnach das Folterverbot nicht verletzt.

Der heute 27-jährige Eritreer war im Juni 2014 in die Schweiz gekommen. Sein Asylgesuch begründete er damit, dass er in Eritrea in den obligatorischen Militärdienst eingezogen worden und nach seiner Desertion aus dem Militärdienst inhaftiert gewesen sei. Nach der Flucht aus der Haft und der illegalen Ausreise nach Äthiopien sei er vom dortigen Flüchtlingslager über den Sudan in die Schweiz gereist.

Folter geltend gemacht

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) wies das Asylgesuch im März 2016 ab und verfügte die Wegweisung des Eritreers aus der Schweiz. Mit Urteil vom 9. Mai 2016 stütze das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen diesen Entscheid.

Der Eritreer wandte sich in der Folge an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der die Wegweisung bis zum endgültigen Urteils sistierte.

Der Beschwerdeführer machte geltend, dass ihm bei einer Rückschiebung nach Eritrea Folter und unmenschliche Behandlung drohten und er gezwungen würde, auf unbefristete Zeit Militärdienst zu leisten. Er stützte sich dabei auf das Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung oder Strafe und das Verbot der Zwangsarbeit.

Urteil kann noch weitergezogen werden

Der EGMR bestätigte nun aber das Urteil der Schweizer Behörden. Eine Verletzung des Folterverbots liege nicht vor. Der Gerichtshof empfahl jedoch der Schweiz, mit einer Wegweisung noch zuzuwarten. Der Eritreer kann den Entscheid noch an die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs weiterziehen.

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Der EGMR hielt gestützt auf einen Bericht der UNO vom Juni 2016 fest, dass die Menschenrechtslage in Eritrea weiterhin besorgniserregend sei. Allerdings sei unklar, ob jeder Eritreer, der in sein Heimatland zurückgeschickt werde, eine unmenschliche Behandlung riskiere.

Die Umstände des beurteilten Falls liessen nicht befürchten, dass der Betroffene einem realen Risiko einer unmenschlichen Behandlung ausgesetzt wäre, die gegen Artikel 3 der EMRK verstösst, hielten die Strassburger Richter fest.

Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht Ende Januar in einem Grundsatzentscheid festgehalten, dass eritreische Flüchtlinge in der Schweiz kein Asyl mehr erhalten, nur weil sie ihr Heimatland illegal verlassen haben. Bis Mitte letzten Jahres war eine illegale Ausreise aus dem Land am Horn von Afrika in der Schweiz noch als Fluchtgrund angesehen worden. Die Frage, ob Deserteure Asyl erhalten, war bis anhin noch nicht geklärt.

Eritrea ist seit rund zehn Jahren eines der bedeutendsten Herkunftsländer von Asylsuchenden. Inzwischen leben rund 34'500 eritreische Staatsangehörige in der Schweiz. Gemäss dem Staatssekretariat für Migration haben im vergangenen Jahr 5178 eritreische Staatsangehörige ein Asylgesuch gestellt. Fast 42 Prozent von ihnen erhielten Asyl. (sda)

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34 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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A_C_Doyle
20.06.2017 11:46registriert Januar 2017
Uch bin völlig dafür das man den Leuten hilft und zwangsmilitär ist sicherlich auch nicht lustig. Fakt ist doch aber, das er nicht verfolgt wird weil er eine Gruppe angehört oder sonstiges, sondern weil er bewusst gegen geltendes Recht verstossen hat. Ich kan ja auch nicht bei uns den Militärdienst verweigern und dann in Österreich Asyl beantragen weil mich die Schweiz einknasten will.
Mir ist bewusst das den Leuten in Eritrea sicher mehr blüht als nur Knast, daran muss gearbeitet werden.
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Watson - die Weltwoche der SP
20.06.2017 11:58registriert September 2016
Ein sehr guter und hoffentlicher wegleitenter Entscheid. Armut darf kein Asylgrund sein.
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Snowy
20.06.2017 11:58registriert April 2016
Richtig so, dass eine Dissertation vom Armeedienst in Eritrea nicht automatisch ein Asylgrund ist. Dies würde faktisch allen männlichen Eritreern eine Aufnahme ermöglichen.

Nun gilt es noch die "Schiffshilfe" der NGO´s auf dem Mittelmeer kritisch zu hinterfragen.
Wir müssen unbedingt das Botschaftsasyl wiedereinführen und wirklich Bedürftigen vor Ort helfen - und nicht jungen Männern, die es sich leisten können nach Europa zu emigrieren.

https://www.blick.ch/news/ausland/eu-grenzschutz-chefs-zur-situation-am-mittelmeer-hilfsorganisationen-behindern-fahndung-nach-schleppern-id6289016.html
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