Der «gefährlichste Dschihadist der Schweiz» soll aus dem syrischen Knast zurückkehren
Seit 2019 ist Daniel D. in Syrien in Gefangenschaft. Der in einer katholischen Familie aufgewachsene Genfer war zum Islam konvertiert. 2015 reiste er als Zwanzigjähriger ins «Kalifat» des Islamischen Staates (IS). Die Terrororganisation kontrollierte damals grosse Teile von Syrien und des Iraks.
Innerhalb des IS stieg Daniel D. rasch auf. Er soll zur Abteilung gehört haben, die Anschläge plante und für den IS gekämpft haben. Aufgrund seiner hohen Stellung im IS galt er als gefährlichster Dschihadist der Schweiz. Nun wird sein Schicksal erneut ein Fall für die Gerichte – und die Politik. Denn Daniel D. möchte in die Schweiz zurückkehren.
Im Juni 2019 nahmen ihn die mit der westlichen Anti-IS-Koalition verbündeten, kurdisch dominierten Syrian Democratic Forces (SDF) in Baghouz fest, der letzten Bastion des Islamischen Staates. Seither sitzt er unter prekären Bedingungen in syrischen Gefängnissen, gemäss jüngsten Informationen in Derik im kurdisch kontrollierten Nordosten Syriens.
Im Dezember 2024 erzielte Daniel D. einen juristischen Erfolg. Das Bundesgericht in Lausanne gab seiner Beschwerde statt. Daniel D. hatte verlangt, einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom Sommer 2024 aufzuheben.
Gefährdet an Leib und Leben?
Inhaltlich geht es um die Forderung von Daniel D., das Aussendepartement EDA solle im Rahmen des konsularischen Schutzes sämtliche zur Verfügung stehenden Massnahmen ergreifen, um ihm die Rückkehr in die Schweiz zu ermöglichen. Der inhaftierte Dschihadist argumentiert, er sei aufgrund der widrigen Haftbedingungen an Leib und Leben gefährdet. Er beruft sich dabei auf einen entsprechenden Passus im Auslandschweizergesetz.
Materiell beurteilte das Bundesgericht nicht, ob Daniel D. Anspruch auf eine Rückführung in die Schweiz hat. Doch es verpflichtete das EDA dazu, eine anfechtbare Verfügung zu erlassen – was das Aussendepartement zuvor verweigert hatte. Dabei müsse das EDA die «aktuelle Situation» berücksichtigen, urteilten die Richter in Lausanne.
Dieser höchstrichterlichen Aufforderung ist das EDA unterdessen nachgekommen. Nach «fundierten Abklärungen» habe man im September 2025 eine Verfügung erlassen, bestätigt das Aussendepartement gegenüber CH Media. Inhaltliche Fragen beantwortet es aufgrund des hängigen Verfahrens nicht.
Wie Thomas Wenger, der Rechtsanwalt von Daniel D., auf Anfrage sagt, habe das Aussendepartement in seiner Verfügung eine Unterstützung bei der Rückholung in die Schweiz im Rahmen des konsularischen Schutzes abgelehnt. Dagegen hat Rechtsanwalt Wenger vor dem Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt. Er rechnet mit einer Entscheidung im ersten Quartal 2026.
SVP-Nationalrat will konsularischen Schutz verhindern
Das laufende Gerichtsverfahren wird bald auch das Parlament beschäftigen. SVP-Nationalrat Manuel Strupler (TG) hat Ende Dezember eine Motion eingereicht. Der Vorstoss bezieht sich spezifisch auf das Bundesgerichtsurteil zum Schicksal von Daniel D.
Der Bundesrat müsse alle notwendigen Massnahmen ergreifen, damit terroristisch motivierte Reisende im Ausland keinen Anspruch auf konsularischen Schutz beanspruchen könnten und nicht aktiv in die Schweiz zurückgeführt würden, fordert Strupler.
Strupler anerkennt zwar, dass der Bundesrat gemäss der seit 2019 unverändert geltenden Strategie zum Umgang mit terroristisch motivierten Reisenden keine aktive Rückführung von erwachsenen Dschihad-Reisenden durchführt. Doch er erachtet in diesem Kontext Absatz 3 von Artikel 43 des Auslandschweizergesetzes als problematisch, auf den sich auch Daniel D. in seinem Gerichtsverfahren beruft.
Dieser Absatz besagt, dass bei Gefährdung von Leib und Leben Ausschlussgründe für die Gewährung von konsularischem Schutz hinfällig werden – etwa fahrlässiges Verhalten der betroffenen Person, die Gefährdung anderer Personen oder der aussenpolitischen Interessen des Bundes.
Es sei nicht hinnehmbar, dass Dschihad-Reisende, welche die Grundwerte der Bundesverfassung mit Füssen treten, konsularischen Schutz erhalten, geschweige denn aktiv in die Schweiz zurückgeführt werden, schreibt Strupler. Da seine Motion erst noch im Parlament beraten wird, hat sie für den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Beschwerde von Daniel D. vorerst keine Auswirkungen.
Das EDA hat Kenntnis von fünf Schweizer Staatsbürgern – drei Männer sowie eine Frau mit ihrem Kind –, die in Syrien von den kurdischen Autonomiebehörden festgehalten werden. Insgesamt halten die kurdischen Streitkräfte rund 2000 ausländische IS-Kämpfer in Gefängnissen und Zehntausende Frauen und Kinder in Gefangenenlagern in Nordostsyrien fest. Die Kurden rufen die Herkunftsstaaten seit Jahren dazu auf, ihre Dschihadisten zurückzunehmen. (aargauerzeitung.ch)
