Es sei in diesem Moment kein milderes Mittel ersichtlich gewesen, als Brian, der früher als «Carlos» bekannt war, mit der sogenannten 7-Punkte-Fixation festzubinden, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung.
In das Isolationszimmer habe der suizidale Brian nicht gebracht werden können, weil er sich dort etwas hätte antun können. Noch stärkere Medikamente wären gemäss dem Richter ebenfalls keine Lösung gewesen. «Dann hätte er nicht mal mehr kommunizieren können.» Ihn so lange zu fixieren, sei angesichts der extremen Ausnahmesituation verhältnismässig und somit rechtmässig gewesen.
Das Urteil ist eine Schlappe für die Staatsanwaltschaft, welche die drei Ärzte wegen Freiheitsberaubung beziehungsweise Gehilfenschaft zur Freiheitsberaubung bestraft sehen wollte. Dafür forderte die Anklage für den Hauptverantwortlichen eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten, für die beiden Mitbeschuldigten, welche die Massnahme abgesegnet hatten, bedingte Geldstrafen.
Für den Staatsanwalt war klar, dass Brian in dem Fall für einmal Opfer und nicht Täter sei. Der damals erst 15-Jährige sei 2011 in der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich behandelt worden wie die Figur Hannibal Lecter im Filmklassiker «Schweigen der Lämmer». «Das war eine Misshandlung, die durch nichts zu rechtfertigen ist.»
Die Psychiater hätten zudem die eigenen Richtlinien missachtet. Eine Fixierung mit Gurten müsse auf wenige Stunden beschränkt und jede Stunde überprüft werden. Diese Vorgaben seien ignoriert worden.
Seinen 16. Geburtstag verbrachte Brian festgebunden auf einem Bett. Die lange Zeit in Bewegungslosigkeit führte dazu, dass der junge Straftäter kurzzeitig sogar im Rollstuhl transportiert werden musste und Hilfe beim Treppensteigen benötigte.
Einer der drei Psychiater bat Brian in seinem Schlusswort um Entschuldigung. «Es tut mir leid, dass er so lange fixiert werden musste. Aber wir sahen keine andere Möglichkeit.»
Die drei Beschuldigten sagten übereinstimmend aus, dass Brian in der Psychiatrischen Universitätsklinik grundsätzlich am falschen Ort gewesen sei. Diese sei für die Sicherung von forensischen Patienten, also psychisch kranken Gewalttätern, nicht geeignet.
Sie hätten sich darum bemüht, Brian in die Spezialklinik Rheinau verlegen zu können, doch dort habe es erst nach 13 Tagen einen Platz gegeben.
Brian wurde 2011 in die psychiatrische Uniklinik eingeliefert und 13 Tage ans Bett gebunden, nachdem er versucht hatte, sich im Gefängnis umzubringen. Dort war er, weil er einen Jugendlichen mit einem Messer schwer verletzt hatte. Für Brian folgte bekanntlich eine Odyssee durch Gefängnisse, Kliniken und Gerichtssäle.
Der mittlerweile 24-Jährige verfolgte den Prozess per Video in einem Nebenraum mit. Direkt im Saal fand Brian keinen Platz, weil er von vier Polizisten bewacht wurde und die Corona-bedingten Abstände sonst nicht hätten eingehalten werden können.
Die Plädoyers der Anwälte mochte er sich aber ohnehin nicht alle anhören. Er liess sich im Verlauf des Nachmittags freiwillig zurück ins Gefängnis bringen, wo er in Einzelhaft sitzt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann beim Obergericht angefochten werden. (sda)
Diese Zeit hatten die verantwortlichen Ärzte nicht! es ging um leben und Tod... und zwar um seine eigenes sowie auch um das des behandelnden Personals!