Zuger Strohfirma klagt gegen Litauen – so tricksen Oligarchen beim Umgehen von Sanktionen
Hasenberg AG gegen die Republik Litauen: So lautet der Titel eines Falls, der vor einem internationalen Schiedsgericht in Den Haag verhandelt wird. Ein Blick ins Handelsregister verrät: Hasenberg ist eine Firma mit Sitz in Zug, die 2020 zum Zweck des «Betreibens von Beteiligungsgesellschaften» gegründet wurde.
In der Führung sitzen vier Leute, ein Direktor und drei Verwaltungsräte. Präsident ist ein Zuger Anwalt, der schweizweit über 30 weitere Verwaltungsratsmandate verfügt und in der Vergangenheit über 200 solche Mandate innehatte.
Angestellte hat Hasenberg nicht. Ein eigenes operatives Geschäft ist ebenfalls nicht ersichtlich. Was zur Frage führt: Wie kommt eine substanzlose Schweizer Firma dazu, den litauischen Staat vor ein internationales Schiedsgericht zu ziehen?
Recherchen von CH Media zeigen, dass der Fall direkt mit den Geschäftsinteressen eines litauischen Düngerhändlers sowie des belarussischen Düngerkonzerns Belaruskali zusammenhängt. Letzterer gehört zu den weltgrössten Produzenten von Kaliumkarbonat, einem essenziellen Düngemittel in der industriellen Landwirtschaft, und steht auf den Sanktionslisten der USA, der EU und der Schweiz.
Beihilfe zum Krieg
Hinter Hasenberg verbirgt sich der litauische Geschäftsmann Igor Udovickij, der im globalen Handel mit Kaliumdünger mitmischt. Über eine lettische Investmentgesellschaft hält Udovickij 100 Prozent an Hasenberg.
Die Zuger Firma dient wiederum als Holding für die beiden wichtigsten Unternehmen in Udovickijs Düngegeschäft: einem Terminal am litauischen Ostseehafen Klaipeda, wo der Kaliumdünger, den Udovickij primär von Belaruskali bezieht, für den globalen Schiffstransport verladen wird, sowie einer Eisenbahngesellschaft, die den Dünger von der belarussischen Grenze zur Hafenanlage im Westen Litauens transportiert.
«Wer Kaliumkarbonat kontrolliert, kontrolliert die weltweite Nahrungsmittelversorgung», sagte Udovickij kurz vor dem Einmarsch Russlands in der Ukraine der «New York Times». Seither ist vieles passiert, das den Interessen des Geschäftsmanns sowie jenen des Belaruskali-Konzerns, mit dem Udovickij seit 2013 partnerschaftlich verbunden ist, zuwiderläuft.
Die USA hatten Belaruskali bereits 2021 mit Sanktionen belegt. Die EU sowie die Schweiz zogen im Juni 2022 nach. Gemäss Sanktionsunterlagen ist Belaruskali für 20 Prozent der globalen Kaliumdüngerexporte verantwortlich und trug 2020 rund 8 bis 10 Prozent zum belarurussischen Staatsbudget bei.
Der Konzern, der sich gänzlich in Staatsbesitz befindet, stelle somit «eine wichtige Einnahme- und Devisenquelle» für das Regime von Alexander Lukaschenko dar.
Ferner soll das Unternehmen Beihilfe zum russischen Angriffskrieg geleistet haben. Laut Recherchen des Exilmediums «Belarussian Investigative Center» hat Belaruskali verschleppte Kinder aus der Ukraine in einer seiner Einrichtungen untergebracht.
Kampf gegen Sanktionen
Lange war Belaruskali geschäftlich eng mit dem russischen Düngerriesen Uralkali verbunden. 2013 kam es jedoch zum Bruch, wobei Uralkali aus dem gemeinsamen Kalium-Kartell ausstieg. Im selben Jahr erwarb Belaruskali einen 30-prozentigen Anteil an Biriu Kroviniu Terminalas (BKT) – Udovickijs Hafenterminal in Klaipeda.
Seither verfügte BKT in Litauen über ein Monopol zum Transfer von Belaruskali-Dünger und erzielte damit bis zu den Sanktionen satte Gewinne. Laut dem «Belarussian Investigative Center» wurden um das Jahr 2020 rund 90 Prozent der Produktion von Belaruskali über Litauen verschifft. Als Hauptaktionär von BKT hat Udovickij zwischen 2012 und 2020 rund 46 Millionen Euro allein an Dividenden eingenommen.
Der lukrative Deal zwischen Udovickij und Belaruskali wurde jedoch bald darauf zerschlagen. Kurz nach Inkrafttreten der US-Sanktionen gegen Belaruskali erklärte Litauen den Transit von Belaruskali-Dünger zum «nationalen Sicherheitsrisiko» und beschloss am 12. Januar 2022, solche Lieferungen fortan zu unterbinden.
Ein Entscheid, der das Geschäftsmodell von Belaruskali und BKT praktisch zum Erliegen brachte.
Was folgte, ist aus Schweizer Sicht bemerkenswert: Nur acht Tage darauf, am 20. Januar, überschrieb Udovickij 65 Prozent seiner BKT-Anteile an Hasenberg; 5 Prozent hält er weiterhin direkt. Einen Monat später übertrug er auch noch 85 Prozent seiner Eisenbahngesellschaft Gargzdu Gelezinklis (GG Rail) an die Zuger Firma.
Es dürften Vorsichtsmassnahmen im Anschluss an die US-Sanktionen gegen Belaruskali gewesen sein. BKT konnte einer Sanktionierung jedenfalls bisher entgehen, da die US-Behörden nur Unternehmen ins Visier nehmen, an denen Belaruskali mindestens zur Hälfte beteiligt ist. Zur Erinnerung: Belaruskali hält an BKT 30 Prozent.
Der belarussische Konzern und Udovickij versuchen derweil alles, um den Transitstopp aufzuheben und die bereits bestehenden Sanktionen anzufechten. Im September 2023 gelangte BKT an die EU-Kommission, um geltend zu machen, dass Litauen mit seinem Entscheid gegen EU-Recht verstosse; die Beschwerde wurde allerdings vom EU-Gerichtshof im Mai 2025 abgewiesen.
Im Oktober 2023 reichte auch Belaruskali eine Klage gegen Litauen ein. Der Fall wird aktuell von einem Schiedsgericht in Genf verhandelt und ist hängig. Geforderte Schadenssumme: 12 Milliarden US-Dollar.
Klage unzulässig?
Blickt man auf den Aufbau von Hasenberg, deutet alles darauf hin, dass die Firma heute vor allem einen Zweck hat: den beiden litauischen Unternehmen von Udovickij ein Schweizer Dach zu geben.
Dies ist insofern von Bedeutung, da das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) gegenüber dieser Zeitung festhält, dass bei Schiedsverfahren «eine juristische Person mit Sitz in der Schweiz nur dann klageberechtigt ist, sofern sie eine echte Wirtschaftstätigkeit in der Schweiz ausübt».
Die Frage, ob die Klage von Hasenberg demnach womöglich unzulässig sei, verweist das Seco an das Permanent Court of Arbitration (PCA) in Den Haag, das den Fall behandelt: «Im vorliegenden Verfahren wird es die Aufgabe des Schiedsgerichts sein, gestützt auf die konkreten Umstände zu prüfen, ob diese Voraussetzung gegeben ist.»
Diese Zeitung hat mehrfach vergeblich versucht, Hasenberg direkt zu kontaktieren. Der Verwaltungsratspräsident liess mehrere Anfragen unbeantwortet. Auch die Zürcher Kanzlei Walder Wyss, die Hasenberg vor dem PCA vertritt, wollte sich nicht öffentlich zum Fall äussern.
Udovickij schrieb auf Anfrage: «Ich kann das nicht kommentieren. Kernpunkt ist, dass Litauen offen das mit der Schweiz vereinbarte Investitionsschutzabkommen ignoriert.»
In der Tat stützt sich die Klage, die Hasenberg im Oktober 2024 eingereicht hat, auf das Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Litauen aus dem Jahr 1992. Solche Abkommen haben in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Länder bilateral abgeschlossen. Ursprünglich sind sie als Schutzinstrument für Investoren gedacht. Zuletzt sind sie jedoch in die Kritik geraten, weil sie zunehmend missbraucht werden, um Sanktionen zu untergraben.
Häufung von Klagen
Gemäss einer Untersuchung der deutschen Nichtregierungsorganisation Powershift, die Anfang Dezember publiziert wurde, hat die Zahl der Klagen von Oligarchen an internationalen Schiedsgerichten im Zusammenhang mit den Russlandsanktionen zuletzt stark zugenommen. Bekannt sind inzwischen 28 Fälle, darunter zwei Klagedrohungen.
Mehr als die Hälfte der Fälle, in denen die Sanktionen direkt angefochten werden, sei allein 2025 eingereicht worden, heisst es. Auffällig sei, dass die Klagen häufig über Tochtergesellschaften in europäischen Ländern eingereicht würden – wie im Fall Hasenberg.
Die Schweizer NGO Public Eye kritisiert seit längerem die fehlende Transparenz solcher Verfahren. «Die Konzernklagen gegen Staaten werden vor intransparenten Gerichten in Geheimverfahren ausgefochten», sagt Handelsexperte Manuel Abebe und plädiert deshalb für eine Aufkündigung der Klageklauseln in den Investitionsschutzabkommen. Ansonsten fördere «die Schweiz weiterhin dieses intransparente Vorgehen».
Abebe ortet anderswo aber noch mehr Nachholbedarf: «Durch Firmengründung, Beratung und operative Unterstützung ermöglichen Schweizer Anwälte und Treuhänderinnen solche Geschäfte häufig erst.» Selbst nach der jüngsten Revision des Geldwäschereigesetzes sei fraglich, ob die Sorgfaltspflichten hierzulande den internationalen Standards zur Bekämpfung der Finanzkriminalität entsprechen.
Es sei wenig überraschend, dass «solche missbräuchlichen Klagen» nun auch von der Schweiz aus geführt werden. «Bei Firmen und Deals, die für Sanktionsumgehungen relevant sein könnten, tappen die Schweizer Behörden regelmässig im Dunkeln, sowohl in Bern als auch in Zug.» (aargauerzeitung.ch)
