Bundesräte sind keine Kriegsverbrecher
Die Mitglieder des Bundesrats werden oft und deutlich kritisiert. Das ist richtig: In einer Demokratie gehört das Handeln der Mächtigen hinterfragt.
Diese Woche hat ein Anwaltskollektiv namens «Stop Complicity» jedoch eine Grenze der zulässigen Kritik überschritten. Es hat beim Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) Anzeige gegen Aussenminister Ignazio Cassis eingereicht. Die Juristen bezichtigen ihn, dem Staat Israel Beihilfe zu Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord im Gazastreifen geleistet zu haben.
Das Konzept der internationalen Strafverfolgung schwerer Kriegsverbrechen begann 1945 mit den Nürnberger Prozessen gegen die NS-Führung. Auch wenn es nie universal durchgesetzt wurde, ist es eine grosse Errungenschaft mit präventiver Wirkung. Die Anzeige gegen Cassis ist inhaltlich haltlos und ein Missbrauch dieser Errungenschaft.
«Stop Complicity» argumentiert, Cassis habe sich mit Blick auf Israels Verhalten gegenüber den Palästinensern wissentlich über die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz hinweggesetzt. Er habe die Täter ermutigt und damit «einen erheblichen Einfluss» auf die Begehung der oben genannten Verbrechen gehabt.
Diese Vorwürfe sind gleich mehrfach absurd.
Zunächst: Der Gesamtbundesrat ist für die Aussenpolitik zuständig. Cassis handelt nicht im Alleingang. Die Anzeige ist eindeutig politisch motiviert: Seit Beginn seiner Amtszeit steht FDP-Bundesrat Cassis unter Verdacht, eine einseitig israelfreundliche Nahostpolitik zu betreiben. Vor seiner Wahl in den Bundesrat war er Vizepräsident der parlamentarischen Gruppe Schweiz-Israel. Kurz nachher kritisierte er das umstrittene Uno-Palästinenserhilfswerk UNRWA öffentlich.
Das sorgte bei einem Teil der Bevölkerung, des Parlaments und der Diplomaten im Aussendepartement EDA schon vor dem Hamas-Angriff vom 7. Oktober 2023 und dem Gaza-Krieg für Kritik.
Cassis' persönliche Haltung mag die Tonalität der Schweizer Nahostpolitik beeinflussen. Deren Position blieb jedoch unverändert: Sie fordert eine Zweistaatenlösung und die Einhaltung des Völkerrechts durch beide Seiten. Dies hat die Schweiz etwa im UNO-Sicherheitsrat mehrmals bekräftigt.
Die Anzeige ist auch argumentativ absurd: Sie listet etwa eine ausweichende Interviewantwort von Cassis zu möglichen israelischen Kriegsverbrechen als Indiz auf. Als würde sich Israels ruchloser Ministerpräsident Benjamin Netanjahu davon «erheblich beeinflussen» lassen.
Wie sich unser Land im Nahostkonflikt positionieren soll, wie es mit Sanktionen umgeht, wohin es Waffen oder Dual-Use-Güter exportiert: Das ist seit Jahren Gegenstand legitimer und heftig geführter politischer Debatten. Bei der Neutralitätsinitiative und dem Rüstungsmaterialgesetz wird schon bald die Stimmbevölkerung dazu Stellung beziehen.
Die Abstimmungsurne ist das richtige Gefäss, über die bundesrätliche Nahostpolitik zu richten. Nicht der Internationale Strafgerichtshof.
(aargauerzeitung.ch)
