Schweiz
Aargau

Aargau: Eritreerin darf trotz Vergehen eingebürgert werden

Lausbubenstreich ist im Aargau kein Grund für Einbürgerungsabsage

09.02.2026, 13:5909.02.2026, 13:59

Klingelstreiche und Eierwürfe an die Hauswand in Jugendjahren sind kein Grund zur Ablehnung des Schweizer Passes. Eine junge Eritreerin hat vor dem Aargauer Verwaltungsgericht gewonnen. Es hiess ihre Beschwerde gegen eine Einbürgerungsverweigerung gut.

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Zuvor hatte die Einbürgerungskommission des Grossen Rats (EBK) ihr Gesuch abgelehnt, wie es im am Montag veröffentlichten Urteil heisst. Sie hatte ihren Entscheid damit begründet, dass die Eritreerin im laufenden Einbürgerungsverfahren wegen eines Vergehens verurteilt wurde.

Sie hatte als 15-Jährige zusammen mit anderen Jugendlichen Eier gegen eine Hausfassade geworfen und war an einem Klingelstreich beteiligt. Die Jugendanwaltschaft sanktionierte sie wegen Sachbeschädigung und Unfugs mit einem Verweis, wie aus dem Urteil weiter hervorgeht.

Das Verwaltungsgericht kam jedoch zum Schluss, dass die von der EBK vertretene Auffassung nicht mit dem Gesetz und der Verfassung vereinbar ist. Eine Verurteilung wegen eines Vergehens schliesse eine Einbürgerung nicht von vornherein aus. Die Kommission müsse die konkrete Tat, die Tatumstände und das Verschulden berücksichtigen. Dann müsse sie prüfen, ob damit zu rechnen ist, dass sich die Gesuchstellerin auch künftig nicht die Rechtsordnung halten wird.

Gericht wirft Kommission Willkür vor

Allein gestützt auf diese Verurteilung das Gesuch abzulehnen, sei «willkürlich», so das Verwaltungsgericht. Der Vorfall war einmalig, ereignete sich «im Rahmen gruppendynamischer jugendlicher Streiche» und lag im Zeitpunkt des EBK-Entscheids bereits mehr als ein Jahr zurück, wie das Verwaltungsgericht festhielt. Es wäre daher willkürlich, allein gestützt darauf eine erfolgreiche Integration der Eritreerin zu verneinen.

Es hob daher den Entscheid der Kommission auf und erteilte der Beschwerdeführerin unter Vorbehalt der eidgenössischen Einbürgerung das Kantons- und Gemeindebürgerrecht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (sda)

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amazonas queen
09.02.2026 14:14registriert September 2014
Ganz offen: es ist in dem Fall doch genau umgekehrt. Wenn sie als jugendliche durch die Strassen läuft und mit anderen jugendlichen Unsinn macht, dann ist sie tatsächlich integriert. Das Eierwürfe einfach nur Unsinn sind und sie für die Reinigung aufkommen sollte, ist in meinen Augen klar. Ihr aber vorzuwerfen, nicht integriert zu sein, weil sie etwas macht, was nun wirklich sehr viele schweizer Jugendliche tun, ist erstaunlich.
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Spama Lotto
09.02.2026 15:35registriert August 2019
Ich habe kurz durch die Geschäftsdatenbank des Aargauer Grossen Rats geklickt. Da werden im gleichen Zeitraum mehrfache Diebstähle von Personen mit deutsch klingenden Namen nicht als Hinderungsgrund angesehen. Aber 1 Klingelstreich und (1 von ihr bestrittener) Eierwurf einer Eritrerin soll dann eine Einbürgerung verhindern? Anders als mit Rassismus kann man diese Ungleichbehandlung der Einbürgerungskommission kaum erklären.
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Snowy
09.02.2026 15:25registriert April 2016
Männer, die ihre Frauen übelst und wiederholt verprügeln, dürfen aufgrund Härtefallparagraphen nicht (die tollen Väter haben ja schliesslich Kinder) nicht ausgeschafft werden.

Aber eine junge Eritreerin, welche nun wirklich nichts mehr als einen Streich macht, muss um Ihren Einbürgerung bangen?
Eigentlich zeigt diese Art von Streich doch genau, dass sie mit den hiesigen Gepflogenheiten vertraut ist.
Schon meine Eltern haben am Schulsilvester (groben*) Unfug getrieben.

Ich versteh die Schweiz manchmal wirklich nicht.

* Mein Vater trägt noch heute eine tiefe Narbe davon.
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