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Michael Lauber: Das Trauerspiel geht weiter

Bundesanwalt Michael Lauber wehrt sich gegen Vorw
Michael Lauber bleibt vorerst im Amt.Bild: KEYSTONE
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Trauerspiel geht weiter – Gerichtskommission verpasst es, Lauber sofort freizustellen

Die  Gerichtskommission leitet ein Amtsenthebungsverfahren gegen Lauber ein ? aber versäumt es, wirklich durchzugreifen.
20.05.2020, 21:46
Henry Habegger / ch media
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Die Gerichtskommission des Parlaments hat mit klarem Mehr entschieden, ein Amtsenthebungsverfahren wegen Verdachts auf schwere Amtspflichtverletzung gegen Bundesanwalt Michael Lauber einzuleiten. Das ist ein bisher einmaliger Akt in der Schweizer Geschichte. Und er war dringend nötig: Der Bundesanwalt und ein weiteres Mitglied seiner fünfköpfigen Geschäftsleitung waren an einem Treffen mit Fifa-Boss Gianni Infantino und können sich nicht mehr daran erinnern. Zwei Fünftel der Geschäftsleitung von Laubers Behörde leidet also entweder an Amnesie, oder was, weit wahrscheinlicher ist, erzählt uns Lügen. In einer solchen Behörde stimmt etwas nicht.

Dieses «vergessene» Geheimtreffen allein wäre Grund genug, den Bundesanwalt des Amtes zu entheben. Der oberste Strafverfolger ist nicht tragbar, wenn er ein gestörtes Verhältnis zur Wahrheit hat oder wenn er so vergesslich ist, dass er nicht mehr weiss, was er alles anstellt. Dass sein Informationschef am gleichen Spittel krank ist, macht es nur noch schlimmer.

Das war schon im letzten September bekannt, als die Bundesversammlung den Bundesanwalt knapp wiederwählte. Ebenfalls bekannt war schon im letzten September, dass Lauber von Bundesstrafgericht in den Ausstand versetzt wurde in den Fifa-Verfahren, weil er mit seinen Geheimtreffen mit Infantino die Strafprozessordnung verletzte. Mittlerweile ist dieser Entscheid rechtskräftig, Lauber scheiterte mit seiner Beschwerde vor Bundesgericht.

Das Bundesparlament hat also bei weitem genügend Material und genügend Gründe, um Lauber ohne weitere Untersuchung des Amts zu entheben.

Ganz zu schweigen davon, dass gegen Lauber noch eine Reihe weiterer Ungereimtheiten und Probleme vorliegt, die meisten davon aufgelistet in der Disziplinarverfügung seiner Aufsichtsbehörde.

Trotz der klaren Ausgangslage will die Gerichtskommission jetzt zuwarten mit dem Entscheid über die Amtsenthebung: Bis das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen über die Beschwerde entschieden hat, die Lauber gegen die vernichtende Disziplinarverfügung seiner Aufsichtsbehörde eingereicht hat. Die Gerichtskommission gibt also einen Teil ihrer Verantwortung an ein Gericht ab, das sich bereits einmal Lauber-freundlich zeigte. Was soll das?

Aber noch schlimmer ist etwas anderes. Lauber muss damit rechnen, dass er in der nächsten Session vom Parlament abgesetzt wird. Dass die Gerichtskommission nicht die sofortige Beurlaubung von Lauber bis zum Abschluss des Amtsenthebungsverfahrens in die Wege leitet, ist ein grober Fehler. Er lädt den Amtsinhaber geradezu ein, in den nächsten Wochen und Monaten sein Erbe zu schönen und Spuren von Aktivitäten zu beseitigen, die ein unschönes Licht auf ihn werfen könnten. Es lädt ihn auch ein, Verfahren in bestimmte Richtungen lenken.

Der Bundesanwalt verfügt über eine ausgeprägte Machtposition in der Bundesanwaltschaft, er alleine kann über Verfahren entscheiden, er ist eine Art Alleinherrscher. Dazu kommt, dass Lauber zwei schwache Stellvertreter hat, insgesamt eine Geschäftsleitung von vier Vasallen, die ihm zudienen. Der Mann kann nach Belieben schalten und walten, und er hat zur Genüge bewiesen, dass er reichlich davon Gebrauch macht. Es bräuchte jetzt dringend einen Aufpasser in der Bundesanwaltschaft, der dafür sorgt, dass nicht noch mehr schiefläuft. Aber davon ist weit und breit nichts zu sehen.

Die Nicht-Freistellung ist auch eine verpasste Chance, Ruhe in die Behörde zu bringen und wieder für geordnete Verhältnisse in der Strafverfolgung zu sorgen. Auch viele Angestellte der Bundesanwaltschaft selbst wären dankbar dafür; es würde ihre Arbeit erleichtern.

Mit der Freistellung hätten die Politiker auch gegenüber der Bevölkerung und dem Ausland das dringend nötige Signal aussenden können, dass sie entschlossen sind, die rechtsstaatlichen Zustände wieder herzustellen.

Das Trauerspiel geht weiter.

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16 Kommentare
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N. Y. P.
20.05.2020 22:14registriert August 2018
Der Bundesanwalt wurstelt also weiter.

Ok,

nehmen wir mal an, das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen entscheidet im Herbst zugunsten Laubers! Das Chaos wäre maximal.

Vielleicht kennt der Herr Bundesanwalt ja jemanden im Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Oder Infantino kennt jemanden dort. Egal.

Unsere Bundesjustiz verkommt zu einer Kirmesbude.
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Kong
21.05.2020 00:35registriert Juli 2017
Wenn eine Person wie Hr Lauber nicht versteht, dass es nicht nur um ihn geht, sondern vielmehr um die Funktion und deren Verantwortung die er inne haben und bewahren müsste, dann ist er per se der falsche Kandidat und ich frage mich wie eine solche Person in diese Rolle schlüpfen konnte...
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Freethinker
21.05.2020 02:11registriert Februar 2019
Im Endeffekt ist es bereits jetzt der Beweis, dass mit Justizias Augenbinde etwas nicht stimmt.
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