Onlinehändler Zalando soll Rücksendungen aus der Schweiz nicht verzollt haben
Der Onlinehändler Zalando liefert täglich zwischen 200'000 und 300'000 Artikel an Schweizer Kunden. Europas grösster Onlinehändler ist auch in der Schweiz beliebt. Mit den vielen Lieferungen kommt es jedoch auch immer wieder zu Fehlsendungen.
Bedeutet, dass sich in den Paketen immer wieder auch Parfüms oder Kleidungsstücke befinden, die gar nicht bestellt wurden. Der Empfänger in der Schweiz schickt diese wieder zurück.
Zalando-Retourenpartner MS Direct, mit Sitz in St.Gallen, würde diese Fehlsendungen als «gesperrte Waren» in Aussenlagern und Jahre später vernichten, berichtet der «Blick».
Unverzollte Rücksendungen
Ein ehemaliger Mitarbeiter der MS Direct berichtet gegenüber dem «Blick», wie diese Fehlsendungen gehandhabt werden.
Laut dem Schweizer Gesetz müssen die falsch verschickten Waren nachträglich dem Zoll gemeldet werden. Der ehemalige Mitarbeiter sagt jedoch, dass dies bei Zalando nicht der Fall sei.
Die Einlagerung und spätere Vernichtung der falsch versendeten Produkte sei billiger, als sie zurück nach Deutschland zu schicken.
Eine Sprecherin von Zalando sagt auf Anfrage des «Blick», dass man grossen Wert auf die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen lege. Bezogen auf die Rücksendungen sagt die Sprecherin, dass dies durch menschliche Fehler oder Probleme in den Datensätzen passieren könne.
So zum Beispiel, wenn Waren von Kunden retourniert werden, die gar nicht von Zalando stammen. Solche Artikel würden nicht in die EU zurückgeführt und auch nicht weiterverkauft.
Der Anteil solcher Waren, die nicht zurückgeführt werden, liegt laut Zalando bei weniger als einem Prozent. Gemäss den ehemaligen MS-Direct-Angestellten würden diese bis zu 60'000 Retouren pro Tag verarbeiten.
Anzeige bei den Behörden
Mittlerweile habe sich Zalando selbst bei den Behörden angezeigt. Dies bestätigt die Zalando-Sprecherin gegenüber dem «Blick».
Man sei mit den Schweizer Behörden in Kontakt und dass man Waren habe, die man aktuell keinem Importvorgang zuordnen könne. Ihr Ziel sei dabei eine korrekte Verzollung sowie eine Rückführung in den Verkaufskreislauf.
Zudem wolle der Onlinehändler eine Lösung für die Behandlung von Retouren mit unvollständigen Datensätzen finden.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) will auf Anfrage des Blick «aus rechtlichen Gründen» keine Informationen geben. Auch der deutsche Zoll habe keine Informationen dazu preisgeben wollen.
Der Fall mit den angeblichen Nichtverzollungen werde durch die Schweizer Behörden untersucht. Zalando drohen dabei eine Busse von bis zu 100'000 Franken. Die Entscheidung der Behörde stehe noch aus. (nib)
