Im Zuge der neuen Beschilderung sind Fischer nicht mehr vom Zugangsverbot im Schleusenbereich ausgenommen. Dies hat das Baselbieter Tiefbauamt am Donnerstag mitgeteilt.
Während die neue Signalisation bereits bestehende Verbote sichtbarer mache, könne im Bereich der Schleuse künftig auch nicht mehr gefischt werden. Das bisherige richterliche Verbot wird durch ein Fussgängerverbot ersetzt, wie das Tiefbauamt schrieb. Damit könne die Polizei bei Verstössen nun auch direkt intervenieren.
«Das richterliche Verbot hat nicht so gut funktioniert», präzisiert Jonas Woermann, Leiter Geschäftsbereich Wasserbau beim Tiefbauamt, auf Anfrage von Keystone-SDA. Neben den Fischern hätten sich immer wieder auch unberechtigte Personen in den Bereich begeben. Je mehr Personen da gewesen seien, desto mehr weitere habe das angelockt. Für Laien sei es dann schwer gewesen, auseinanderzuhalten, wer dort sein dürfe und wer nicht.
«Wir sind dadurch in der Existenz bedroht», sagt Luca Vogler, Präsident des Fischervereins Birsfelden, zu Keystone-SDA. Mit den Baustellen und den Massnahmen auf der Pachtstrecke Birsfelden sei das Fischen extrem eingeschränkt. Deshalb habe man eine ausserordentliche Vorstandssitzung einberufen. «Wir müssen über die Bücher. Es wäre eine Schande, wenn man als FV Birsfelden in Birsfelden nicht mehr fischen könnte», so Vogler.
Die Veränderungen basierten auf einer unabhängigen Gefährdungsanalyse, die das Tiefbauamt in Auftrag gegeben habe. Diese habe ergeben, dass durch die Schifffahrt und die dortigen Industrieanlagen ein «erhöhtes Risiko für Leib und Leben» ausgehe. Aus dem Grund habe man sich entschieden, die Sicherheit im Bereich, wo sich Industrie und Naherholungsgebiet begegnen, zu verbessern.
Laut dem Baselbieter Tiefbauamt wurden die Massnahmen in Absprache mit seinem städtischen Pendant, dem Baselbieter Amt für Raumplanung, dem Baselbieter Amt für Umweltschutz und Energie, dem Amt für Wald und Wild beider Basel, der Baselbieter Polizei, den Schweizerischen Rheinhäfen und der Gemeinde Birsfelden verabschiedet. (sda)