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Bulgarischer Arzt behandelte Patienten mit falschem Doktortitel

Bulgarischer Arzt behandelte Patienten in der Schweiz mit falschem Doktortitel

26.12.2021, 09:0626.12.2021, 09:06
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Ein Arzt aus Bulgarien, der in der Schweiz praktizierte, nannte sich «Dr. med.», hatte aber gar keinen hier anerkannten Doktortitel. Er praktizierte auch dann noch weiter, als er bereits mehrfach von den Behörden darauf hingewiesen wurde. Nun wird es teuer.

Arzt, Spital
Der Arzt ignorierte die Hinweise der Behörden.Bild: shutterstock

Der Arzt war in den vergangenen Jahren an mehreren Orten in den Kantonen Zürich, Basel und Bern tätig. Dabei hatte er sich unter anderem auf einer Internetseite und in seiner Mailsignatur als «Dr. med.» bezeichnet. Dies, obwohl er über keinen schweizerischen oder in der Schweiz anerkannten medizinischen Doktortitel verfügt.

Er besitzt einen bulgarischen Berufsdoktortitel und hätte als Berufsangabe deshalb «Dr. med. (BG)» verwenden müssen, wobei BG für Bulgarien steht. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hatte ihn mehrmals auf die falsche Titelbezeichnung hingewiesen.

Doch er hatte sich darüber hinweggesetzt, «um die Patienten hinsichtlich seiner tatsächlichen Fähigkeiten zu täuschen», heisst es im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland.

Assistentin allein arbeiten lassen

Auch auf einen anderen Regelbruch war der Arzt wiederholt erfolglos hingewiesen worden: Er hätte für eine Assistenzärztin, die er beschäftigte, eine Bewilligung einholen müssen. Zudem hatte er seine Kollegin mit Arbeiten betraut, «deren Ausführung die persönliche Berufsausübung durch den Beschuldigten beziehungsweise dessen Anwesenheit erfordert hätten».

Doch auch der Bulgare selbst nahm Arbeiten vor, die er gar nicht hätte machen dürfen. So hatte er im Frühling 2021 in einer Praxis im Kanton Zürich zwei Patienten behandelt, obwohl ihm damals die Berufsausübungsbewilligung bereits entzogen worden war. Ein Bewilligungsentzug, von dem der Arzt schon seit zwei Monaten wusste.

Bereits vorbestraft

Die Staatsanwaltschaft verurteilte ihn nun zu einer Geldstrafe von 15'000 Franken. Die Strafe gilt zeitweise als Zusatzstrafe zu zwei früheren Strafbefehlen. Zur Bestrafung, die wegen der Vorstrafen ohne Bewährung ausgesprochen wurde, kommen noch eine Busse von 2000 Franken sowie Verfahrenskosten von 1600 Franken. Total muss der Mediziner also 18'600 Franken Strafe zahlen.

Er wurde verurteilt wegen Widerhandlung gegen das Zürcher Gesundheitsgesetz, Vergehen gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und Widerhandlung gegen das Medizinalberufegesetz, alles jeweils mehrfach. (saw/sda)

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11 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Chris.
26.12.2021 12:08registriert Februar 2017
«Bulgarischer Arzt behandelte Patienten in der Schweiz mit falschem Doktortitel» - bei welcher Krankheit wird man mit einem falschen Doktortitel behandelt? Ist das ein Code für ein Medikament? Oder eine Behandlungsart?🤔
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ands
26.12.2021 14:00registriert Februar 2016
Die Schlagzeile ist ziemlich irreführend. Der falsche Titel wiegt ja wohl von allen Vergehen am wenigsten schwer.
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Binnennomade
26.12.2021 12:06registriert Juli 2016
Wär es denn so schlimm gewesen, ein'BG' hinter seinen 'Dr. Med.' zu hängen, dass er bereit war, deswegen seine Zulassung zu verlieren?
Auf der anderen Seite - 18'000 Franken kostet es also, ohne Zulassung als Arzt tätig zu sein? Das kann sich ja je nachdem fast noch lohnen..
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