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Liveticker um den Prozess zur Beil-Attacke von Flums

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Teenager greift in Flums mehrere Personen mit Axt an
Bei der Gewalttat in Flums sind am 22. Oktober 2017 sieben Personen verletzt worden. Ein Baby musste zur Beobachtung ins Spital gebracht werden. Der mutmassliche Täter, ein 17-jähriger Lette, griff die Passanten mit einem Beil an.
quelle: epa/keystone / eddy risch
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Prozess zum Beil-Angriff: Angeklagter könne aufgrund Krankheit keine Reue empfinden

Heute Mittwoch muss sich der 18-jährige Lette, der im Oktober 2017 in Flums SG mehrere Personen mit einem Beil verletzte, vor Gericht verantworten. Die Jugendanwaltschaft fordert einen Freiheitsentzug von drei Jahren. Alle News zum Prozess findest du in unserem Liveticker ab 9 Uhr.
19.12.2018, 08:0119.12.2018, 11:54
tim naef / ch media
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12:24
Prozess beendet - Urteil folgt
Damit ist der erste Teil des Prozesses beendet und die Medien müssen den Raum verlassen. Mit einem Urteil ist nicht mehr heute zu rechnen. Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.
12:08
«Ich kann zurzeit nichts sagen»
Nachdem nochmals sämtliche Anwälte auf die jeweiligen Anträge antworten konnten, gibt die Gerichtspräsidentin nochmals dem Angeklagten das Wort. Dieser antwortet: «Ich kann zurzeit nichts sagen.»
11:53
Staatsanwalt ergreift nochmals das Wort
«Ich widerspreche dem Verteidiger.» Der Angeklagte hätte töten wollen, deshalb auch die Angeklagte wegen versuchter Mord. Der Staatsanwalt wiederholt nochmals eine Aussage des Angeklagten bei der ersten Befragung. «Ich war ein Tier, ich wollte einfach töten.»
11:47
«Das würde für ihn den Ruin bedeuten.»
Die Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen der Privatkläger seien abzulehnen, betont der Verteidiger. «Dies aus dem einfachen Grund, da mein Mandant nicht schuldfähig ist.» Zudem seien die Perspektiven seines Mandanten sehr schlecht, weshalb er die Geldforderungen nicht leisten könne. «Das würde für ihn den Ruin bedeuten.»

Die früher erwähnte Haftpflichtversicherung stelle sich ausserdem ihrerseits auf den Standpunkt, dass im vorliegenden Fall keine Deckungspflicht gegeben sei.
11:44
Angeklagter habe keine Gefühle
«Den Eltern seines Mandanten tut es sehr leid, was passiert ist. Sie waren von allen wohl am meisten schockiert,» so der Verteidiger. Doch auch seinem Mandanten tue es Leid. Er würde alles rückgängig machen, wenn er könnte.

Gleichzeitig sagt der Verteidiger aber, dass der Angeklagte wegen seiner Krankheit keine Gefühle und keine Empathie zeigen könne. Aufgrund seiner Schizophrenie werde er wohl nie Reue für seine Taten empfinden. «Das ändert nichts daran, dass er das Geschehene am liebsten rückgängig machen würde», erklärt der Verteidiger.
11:35
«Mein Mandant wollte nicht töten.»
Der Verteidiger betont immer wieder, dass sein Mandant nicht wusste, was er tat. Deshalb könne die Staatsanwaltschaft nicht von versuchten Morden sprechen. Laut des psychologischen Gutachtens habe sein Mandat zum Tatzeitpunkt einen Zusammenbruch, man könne ihm deshalb keine Tötungsabsicht unterstellen. «Er führte auch keine kontrollierten Beilschläge aus. Seine Steuerungsfähigkeit sei beeinträchtigt gewesen und das widerspreche einem kontrollierten Vorgehen.»

«Mein Mandant wollte nicht töten», so sein Verteidiger. Er hätte die Möglichkeit dazu gehabt. «Hat es aber nicht getan.»
11:35
Nun spricht der Verteidiger
«Die Ausführungen der Anwälte der Opfer und des Staatsanwalts sind falsch.» Als erstes geht der Verteidiger auf die Brandstiftung ein: Sein Mandant habe das Haus angezündet, dass er aber dadurch seine Mutter habe töten können und wollen, sei falsch. Die angezündete Holzbeige war feucht und konnte rasch gelöscht werden. «Der Beschuldigte wusste nicht was er tat, und warum er es tat.» Wie hätte das auch gehen sollen, so einen Menschen zu ermorden. «Das kann ja gar nicht funktionieren.»
11:17
Dritter Opferanwalt spricht
Ein weiterer Opferanwalt ergreift das Wort. Auch er geht zuerst auf die Frage nach Schadenersatz und Genugtuung ein.

Der Anwalt betont: «Der Angeklagte wollte meine Mandantin töten», dies habe er ihr gegenüber während der Tat gesagt. «Dies ist einer der Gründe, weshalb seine Mandantin bis heute an Angstzuständen leidet.»
11:10
Abschliessende Worte der zweiten Opferanwältin
Die zweite Opferanwältin schliesst mit der Begründung der Höhe der Schadenersatzforderung und zählt dafür frühere Gerichtsurteile in ähnlichen Fällen auf. Wichtig sei dabei, dass es sich hierbei um eine Teilklage handle. Dies deshalb, da heute noch nicht abzusehen sei, wie es in Zukunft aussehe, so die Anwältin. «Es muss meinen Mandanten möglich sein, ihre Forderungen für Schadenersatz und Genugtuung noch anzupassen.»

«Zusammenfassend muss gesagt werden, dass das Leben meiner Mandanten für immer verändert bleibt», sagt die Anwältin. Sie schliesst mit den Worten ihrer Mandantin, die heute nicht hier sein kann: «Der heutige Tag sei schwierig, viele Gedanken würden hochkommen. Sie würde alles tun, um ihr altes Leben wieder zu bekommen, was sie erlebt hatte und noch erlebt, wünsche sie niemandem. Und kein Geld könne das wieder gutmachen.»
10:51
Vermögensverhältnisse müssen geklärt werden
Der Angeklagte sei über die Haftpflichtversicherung seines Stiefvaters mitversichert, hält die Anwältin fest. Deshalb sei die Frage, nach der Schuldfähig irrelevant. Die Versicherung würde Schäden von bis zu 10 Millionen Franken decken, weshalb das Gericht den Angeklagten in Fragen der Schadenersatzforderungen nicht zu schonen soll. Dies obwohl er über kein nennenswertes Vermögen verfüge.

Nochmals betont die Anwältin, dass seit dem tragischen Vorfall ihre Mandantin nichts mehr sei, wie es einmal war. Sie habe im Alltag Gefühle des Überfordertseins. «Ich bin schon froh, wenn ich jeden Tag überstehe», zitiert die Anwältin ihre Mandantin.
10:47
Schwerer Einschnitt in die Leben der Opfer
Auch die zweite Anwältin der Opfer kommt auf die Schuldfrage des Angeklagten zu sprechen: Egal, was das Gericht entscheide, ihre Mandanten hätten grossen Schaden erlitten, sowohl physisch aber auch psychisch.

Die Anwältin sagt weiter: «Der Tattag hat das Leben meiner Mandanten für immer verändert.» Ihre Klienten würden sich mit den hohen Ansprüchen nicht bereichern wollen. «Es ist aber leider davon auszugehen, dass dieses Ereignis die Laufbahnen meiner Mandanten massgeblich beeinflussen wird».
10:33
Opfer leiden unter Folgen der Taten
Die Anwältin betont, dass eine Teilnahme an der Verhandlung für ihre Mandantin undenkbar gewesen sei. Bis heute würde sie unter den Folgen der Tat leiden.

«Der Angeklagte wollte den Tod meiner Mandanten», betont die Anwältin. Mit kontrollierten Beilschlägen sei ihre Mandantin angegriffen worden. Sie versuchte auszuweichen, was ihr nicht gelang. Gleichzeitig hörte sie ihr Baby schreien. Der Kinderwagen war bei der Attacke umgefallen. Nur durch das beherzte Eingreifen von Passanten habe die Familie überlebt.

Immer wieder betont die Anwältin, die Auswirkungen des Gewaltereignisses: «Meine Mandantin sei seit der Tat arbeitsunfähig. Noch immer leide sie an Flashbacks, Schlafstörungen, Appetitlosigkeit, um nur einige zu nennen. Die Spuren des Gewaltereignisses sehe man ihr deutlich an.»
10:20
Weitere Schadensersatzforderungen
Auch im Plädoyer der zweiten Opfer-Anwältin geht es um Schadenersatzforderungen. Rund 35'000 Franken Schadenersatz sowie mindestens 45'000 Franken Genugtuung und über 13'000 Franken an weiteren Entschädigungen sollen ihrer Mandantin zugesprochen werden.

Das Problem – und das gilt für alle Opfer und deren Schadenersatzforderungen: Der Angeklagte und dessen Familie verfügen über keine nennenswerten Vermögenswerte.
10:02
Ist der Täter schuldfähig?
Nachdem der Staatsanwalt bereits die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten gestellt hat, kommt nun auch der Anwalt eines der Opfer darauf zu sprechen. Dies dürfte die grosse Frage des Prozesses werden. Inwieweit ist der Angeklagte schuldfähig? Hat er seine Taten geplant oder war es eine Affekthandlung. Dies müsse das Gericht nun klären, so ein Anwalt eines der Opfer.
09:58
Opferanwälte tragen Schadensersatzforderungen vor
Zurzeit trägt der Anwalt des Opfers die Schadenersatzforderungen vor. Dabei kommt er immer wieder auf die Taten des Angeklagten zu sprechen. Es hätte jeden treffen können, sagt der Opfer-Anwalt. Es sei reiner Zufall gewesen, dass mein Mandant zum Opfer wurde. «Genau das macht die Tat des Angeklagten so verwerflich.» Die Ausführungen des Opfer-Anwalts nimmt der Angeklagte regungslos zur Kenntnis.
09:45
Opfer leiden unter psychischen Belastungen
Der Anwalt eines der Opfer fährt fort: Sein Mandant sei zwar noch am Leben, aber noch heute sei er in psychologischer Behandlung. Er sei schwer traumatisiert. «Mein Mandant hat Schlafstörungen, Angst unter Menschen zu sein, Konzentrationsprobleme, Wutgefühle, emotionale Stumpfheit, um nur einiges zu nennen. Hinzu kommen Kopfschmerzen und Vergesslichkeit.» Bis heute sei er arbeitsunfähig. Aus Flums musste er mit seiner Familie wegziehen. «Das nur wegen der heute angeklagten Tat.»
09:43
Das Wort wird an die Anwälte der Opfer weitergegeben
Jetzt sprechen die rechtlichen Vertreter der insgesamt sieben Opfer. Hier geht es um umfangreiche Zivilforderungen, die geltend gemacht werden dürften. 77'550.30 Franken zuzüglich Zinsen fordert alleine einer der Zivilkläger. Der Mann leidet laut Anklageschrift heute an einer posttraumatischen Belastungsstörung, nachdem ihn der Angeklagte mit dem Beil lebensgefährlich an Hals und Gesicht getroffen hatte.
Beil Flums
Bild: Kapo St.Gallen
Die Tatwaffe. Bild: Kapo St.Gallen
09:35
Schlusswort des Staatsanwalts
Das Plädoyer schliesst der Staatsanwalt mit der Erkenntnis, dass er mit den Erinnerungslücken einzig seine Strafe reduzieren wolle. «Das kaufe ich ihm nicht ab», so der Staatsanwalt.
09:32
Plädoyer des Staatsanwalts
Mit dieser Frage schliesst das Gericht die Befragung. Der Staatsanwalt setzt zum Plädoyer an: Da der Angeklagte sich heute an nichts mehr erinnern könne, wolle er ihm auf die Sprünge helfen: «Er wollte Menschen töten», sagt der Staatsanwalt. Die Eltern sollten durch das Feuer sterben. Auch die angegriffenen Personen sollten sterben.

Der Staatsanwalt nimmt dem Angeklagten die Erinnerungslücken nicht ab: Nach der Tat habe er sich noch ganz genau erinnern können. Der Staatsanwalt zitiert aus der Befragung des Angeklagten kurz nach der Tat: «Ich bin ein Tier, ich wollte töten», hätte er damals zu Protokoll gegeben.
09:22
Täter zeigt Reue
Während der ganzen Tat habe er nicht nachgedacht. «Ich habe nur gehandelt», so der Angeklagte. Einzig der Wunsch zu sterben sei stetig präsent gewesen. «Als ich gestellt wurde, habe ich der Polizei mehrmals gesagt, sie sollen mir in den Kopf schiessen.» Heute sei das anders, «ich bin doch jemand».

Die Gerichtspräsidentin fragt, wie es ihm heute gehe, wie er über die Tat heute denke: «Ich bereue es», entgegnet der Angeklagte. Heute könne so etwas nicht mehr passieren. «Ich bin reifer und weiser geworden.»

Der Staatsanwalt will vom Angeklagten wissen, ob er Menschen töten wollte? «Ich weiss es nicht. Ich habe nichts geplant», entgegnet ihm der Angeklagte. «Einzig, dass ich sterben wollte, das wusste ich.»
09:13
«Ich wollte nach Lettland.»
Die Richterin will vom Angeklagten wissen, was er anschliessend gemacht habe. «Ich wollte nach Lettland.» Dort habe alles angefangen. Es sei keine schöne Zeit da gewesen.

Der Angeklagte fährt fort: «Die Taten waren nicht geplant, auch die Angriffe auf die Menschen nicht.» Es sei ihm eigentlich nur um ein Auto gegangen, um nach Lettland zu gelangen. Er habe auch nicht gewusst, dass eine der Opfer schwanger gewesen sei.
09:10
«Die Tat war wie im Affekt.»
Begonnen habe die ganze Tat mit dem Suizidversuch, fährt die Richterin fort. «Anschliessend haben Sie versucht ihr Elternhaus anzuzünden. Was haben Sie sich dabei gedacht?»

«Die Tat war wie im Affekt. Ich kann mich eigentlich an nichts erinnern», antwortet der Angeklagte.
09:04
Gerichtspräsidentin stellt erste Frage
Die Gerichtspräsidentin stellt die erste Frage an den Angeklagten: «Gab es einen Auslöser für Ihre Tat?» Die Antwort fällt kurz aus: Dazu wolle er nichts sagen. Das sei sein Recht entgegnet ihm die Gerichtspräsidentin.
09:00
Der Prozess ist eröffnet
Die Verhandlung startet pünktlich. Die Gerichtspräsidentin eröffnet das Jugendverfahren.
08:45
Vorwurf der Staatsanwaltschaft
Die Jugendanwaltschaft des Kantons St.Gallen wirft dem heute 18-Jährigen folgendes vor: Mehrfacher versuchter Mord, versuchte Brandstiftung, mehrfache einfache Körperverletzung, Sachbeschädigung und mehrfache Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz.
Sie beantragt einen Freiheitsentzug von drei Jahren sowie eine Busse von 500 Franken. Ferner soll eine geschlossene Unterbringung angeordnet werden.
08:35
Ausschluss der Öffentlichkeit
Das Gericht hat entschieden, dass die Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung ausgeschlossen bleibt. Dies weil der mutmassliche Täter zur Tatzeit noch minderjährig war. Medien sind aber zum ersten Verfahrensteil heute morgen zugelassen.

Der aus Lettland stammende Lehrling hat am Abend des 22. Oktober 2017 auf dem Postplatz in Flums acht Personen mit einem Beil angegriffen. Seine Opfer verletzte er zum Teil schwer. Erst soll der damals 17-jährige Beschuldigte an seinem Wohnort einen Holzstapel in Brand gesetzt haben. Mit einem geklauten Auto flüchtete er, landete aber bald in einem Gartenzaun. Bei einer Tankstelle griff er mehrere Frauen mit einem Beil und einer Schere an und verletzte sie. Mit dem Auto eines Opfers fuhr er danach in die Fassade eines Tankstellenshops.

Die Polizei nahm ihn dort nach einem Taser- und Schusswaffeneinsatz fest. Zwei Polizisten gaben vier Schüsse ab. Ein Schuss streifte den Beschuldigten an der Hüfte. Ein weiterer Schuss traf ihn im Oberschenkel. Zwei Schüsse verfehlten ihn.

Das Gutachten

Der Beschuldigte leidet gemäss forensisch-psychiatrischem Gutachten an einer schweren psychischen Störung. Seit März ist er vorsorglich in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Die Jugendanwaltschaft fordert eine solche geschlossene Unterbringung. Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Durch Gewaltfantasien fiel er aber bereits mehrfach auf.

Die Anklage

Der 18-Jährige muss sich vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland (Jugendgericht) für seine Taten verantworten. Der 18-Jährige ist im Hauptpunkt wegen mehrfachen versuchten Mordes angeklagt, weiter wegen versuchter Brandstiftung, mehrfacher einfacher Körperverletzung und mehrfacher Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz an. Die Jugendanwaltschaft beantragt einen Freiheitsentzug von drei Jahren sowie eine Busse von 500 Franken.

Die Untersuchung gegen die beiden Polizisten, die auf ihn schossen, wurde bereits eingestellt. Die Staatsanwaltschaft kam zum Schluss, dass sie auf einen unmittelbar bevorstehenden Angriff des Beschuldigten hin auf dessen Beine schossen. Damit seien die Schüsse und der Einsatz der Taser gerechtfertigt und verhältnismässig gewesen.

Aktuelle Polizeibilder

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Aktuelle Polizeibilder: Lagergebäude durch Brand beschädigt
2.3.2020, Bremgarten (AG): Mehrere Feuerwehren rückten nach Bremgarten aus, nachdem ein Brand in einer Liegenschaft ausgebrochen war. Personen wurden keine verletzt. Die Kantonspolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
bild: kapo Aargau
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15 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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olmabrotwurschtmitbürli #wurstkäseszenario
19.12.2018 08:29registriert Juni 2017
Ein Liveticker bei Gerichtsverhandlungen ist mit sorgfältiger Berichterstattung an sich kaum in Einklang zu bringen, aber nun auch noch bei Verhandlungen vor Jugendgericht?
688
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Zum Kommentar
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So en Ueli
19.12.2018 08:17registriert Januar 2014
Ich hoffe er wird entweder für eine längere Zeit hinter Schwedischen Gardinen sitzen oder direkt ausgeschafft. Zweiteres würde den Steuerzahler weniger belasten.
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