Mit der zweiten Welle der Coronavirus-Pandemie ist die Arbeit von zuhause aus, das Homeoffice, wieder Alltag für viele Menschen. Auf einen Mustervertrag von Arbeitgeberseite haben die Gewerkschaften kürzlich ablehnend reagiert, er verstosse gegen Arbeitsrecht. Die Positionen bleiben vorerst unversöhnlich.
Mit dem vom Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) Mitte Oktober vorgestellten Mustervertrag sollte den Unternehmen ein Hilfsmittel zur Umsetzung des Homeoffice in die Hand gegeben werden, und zwar auf freiwilliger Basis, wie Marco Taddei, SAV-Verantwortlicher in der Westschweiz, im Gespräch mit der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagt.
Dies sei nicht der Moment, das Homeoffice zum Albtraum für Arbeitnehmer zu machen, sagt SGB-Zentralsekretär Luca Cirigliano. Mit diesem Modell entledigten sich die Arbeitgeber ihrer Verantwortung gegenüber ihren Angestellten, so wie sie vom Arbeitsrecht eigentlich vorgeschrieben sei. Aus seiner Sicht sei es auch gar nicht nötig, nach einem Kompromiss zu suchen. Das von Arbeitgeberseite vorgeschlagene Modell schade den Arbeitnehmern und sei deshalb im Konfliktfall von jedem Gericht als null und nichtig zu erklären.
Der Vorschlag der Arbeitgeber sei von Juristen ausgearbeitet worden und mit dem Arbeitsrecht konform, betont hingegen Arbeitgeber-Vertreter Taddei. Und die Teilnahme sei freiwillig.

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Freiwillig oder nicht?
Genau dies sei der springende Punkt, meint Isabelle Wildhaber von der Universität St. Gallen. Solange das Homeoffice auf freiwilliger Basis stattfinde, sei daran nichts Illegales. Erst wenn der Arbeitgeber Homeoffice anordne, sei er dem Arbeitsvertrag verpflichtet, betont die Dozentin für Privat- und Wirtschaftsrecht mit Fokus auf Arbeitsrecht gegenüber Keystone-SDA.
Der Gewerkschaftsbund fordert wegen des stark gestiegenen Stellenwerts der Arbeit im Homeoffice eine Gesetzesanpassung. Der Schutz der Arbeitnehmer in dieser Situation müsse dringend gesetzlich verankert werden, hatte er am 23. Oktober gefordert. Um die Lücke zu schliessen, könnte aus Sicht des SGB das Heimarbeitsgesetz angepasst werden.
Aber auch die Arbeitgeberseite fordert Änderungen. Die gesetzlichen Grundlagen stammten aus den 1960er Jahren und seien auf die Bedürfnisse der Industrie ausgelegt, kritisiert Taddei. (sda)
vielen Dank an die Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter im Büro haben wollen...
Und die Massnahmen wirken, wenn überhaupt, erst in ca. 10 Tagen.
Mir tut auch das Pflegepersonal leid, dass jetzt darunter leiden muss, dass viele sich null und gar nicht um Abstand, Maske und Händewaschen scherten.
ERLEICHTERUNGEN, DÜRFEN die zynischen Madame Hummel übertrifft sich selbst.