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28.11.2021, 16:5328.11.2021, 17:48
- Heute ist Abstimmungssonntag! Drei Vorlagen standen auf dem Programm: das Covid-Gesetz, die Pflegeinitiative und die Justizinitiative.
- Die Ergebnisse sind mit den letzten ausgezählten Stimmen in Zürich fix: Das Covid-Gesetz wurde mit 62 Prozent der Stimmen angenommen, die Pflegeinitiative mit 61 Prozent. Die Justizinitiative hingegen wurde klar mit 68,1 Prozent der Stimmen abgelehnt.
Nochmals Alain Berset. Er zeigt sich zufrieden, dass das Volk bereits zum zweiten Mal gezeigt habe, dass es hinter dem Covid-Gesetz steht. «Die Abstimmung zeigt: Unsere Demokratie funktioniert.» Mit dem Ja verfügen Bundesrat und Parlament weiterhin über die nötigen Instrumente, um auf die Pandemie reagieren zu können.
Weiter appelliert Berset an die Werte der Schweiz: «Wir können und müssen über alles streiten. Aber nicht endlos. Wut und Hass gehören nicht zu den Werten der Schweiz. Wir haben einen gemeinsamen Gegner: das Virus. Und dem Virus sind unsere Debatten egal.»
Den Auftritt nutzt Berset auch, um über die neue Variante Omikron zu sprechen: «Die neue Variante könnte Impf-invasiv sein. Das sind sehr schlechte Neuigkeiten.» Man habe sofort mit Flugverboten und Testpflicht auf die schlechten Neuigkeiten reagiert.
Damit ist die Pressekonferenz beendet.
Mit dem Nein zur Justizinitiative bleibt laut Bundesrätin Karin Keller-Sutter die verfassungsmässige Ordnung von 1848 bestehen und damit demokratische Legitimation von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern. «Die Unabhängigkeit der Justiz bleibt essenziell.»
Mit dem deutlichen Verdikt von Volk und Ständen würden die obersten Schweizer Richter gestärkt, sagte Justizministerin Keller-Sutter am Sonntag vor den Medien in Bern. «Der Entscheid zeigt: Das Vertrauen der Bevölkerung in das Bundesgericht und in das Parlament als dessen Wahlbehörde ist hoch.» Das Experiment mit dem Losverfahren sei gescheitert.
Das Parlament werde auch künftig für eine ausgewogene Vertretung des Geschlechts, der Regionen und der Sprache am Bundesgericht sorgen. Das sei wichtig für die Akzeptanz der Rechtsprechung.
Keller-Sutter gestand aber ein, dass das heutige System nicht perfekt sei. «Die Diskussionen werden weitergehen.» Es sei aber am Parlament, die notwendigen Reformen einzuleiten - etwa was die Mandatssteuer und den Fachbeirat betreffe.

Gesundheitsminister Alain Berset wertet das deutliche Ja zur Pflegeinitiative als Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Pflegefachleuten.
Berset nannte am Sonntagabend vor den Medien das Ja ein «eindrückliches Zeichen» der Wertschätzung für die Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner. Sie leisteten, besonders in der Pandemie, eine unverzichtbare Arbeit. Weil in der Schweiz immer mehr Ältere lebten, werde der Bedarf an ausgebildeten Pflegefachleuten steigen.
Der indirekte Gegenvorschlag, den das Parlament der Initiative habe entgegenstellen wollen, enthalte für die Umsetzung der Initiative «interessante Elemente», sagte Berset. Er verwies dabei auf die Ausbildungsoffensive. Sein Departement des Innern werde sich nun an die Umsetzung der Initiative machen. (sda)

Die Medienkonferenz zum Wahlsonntag beginnt.
Der grosse Aufmarsch der Corona-Massnahmen-Gegner ist am Sonntag in Bern ausgeblieben. Nach dem klaren Ja zum Covid-19-Gesetz versammelten sich am Nachmittag bloss einige Dutzend Personen auf dem Bundesplatz.
Im Schneegestöber schwenkten sie Schweizerfahnen und skandierten «Liberté!» (Freiheit). Die Kantonspolizei Bern hielt sich zurück.
Man beobachte die Lage, sagte Polizeisprecher Christoph Gnägi auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Ein Mann sei angehalten und auf einen Polizeiposten gebracht worden. Weitere Abklärungen seien im Gang.

Bild: keystone
Etwa 50 Menschen marschierten am späten Nachmittag durch die Innenstadt. Die Polizei begleitete den Umzug. In der Nähe eines Weihnachtsmarkts wurden Feuerwerkskörper gezündet, wie die Polizei im Kurznachrichtendienst Twitter meldete. Ihr Einsatz war am frühen Abend noch im Gang.
Am Rand des Umzugs kam es vereinzelt zu gehässigen Konfrontationen zwischen Demonstrierenden und Dritten. Die meisten Passanten schauten dem Treiben aber gelassen zu.
Bundeshaus abgeriegelt
Gegner der Corona-Massnahmen hatten im Internet zu einer Kundgebung in Bern am Abstimmungssonntag aufgerufen. Die grösseren Protest-Organisationen hatten den Aufruf allerdings nicht verbreitet.
Trotzdem waren die Behörden laut Bundeskanzlei von einem «sehr grossen Mobilisierungspotenzial» ausgegangen. Bereits am Sonntagvormittag war deshalb der Gitterzaun am Bundesplatz montiert worden.
Laut dem Politologen Claude Longchamp wurde das Bundeshaus erstmals überhaupt wegen einer eidgenössischen Abstimmung abgeriegelt. Das sei ein «bedenklicher Tiefpunkt», schrieb Longchamp im Kurznachrichtendienst Twitter - «auf den Tag 173 Jahre nachdem Bern Bundesstaat wurde». (sda)
Der Bundesrat wird um 17.15 Uhr vor die Medien treten und sich zu den Abstimmungsresultaten äussern.
Der Livestream hier:
Nun sind auch die letzten Stadtzürcher Kreise ausgezählt. Damit zeigt sich folgendes Schlussbild im Kanton:
Covid-Gesetz: 66.2 Prozent Ja
Pflegeinitiative: 61.8 Prozent Ja
Justizinitiative: 67.3 Prozent Nein
Damit sind alle Stände ausgezählt. Auf nationaler Ebene sieht das Schlussergebnis so aus:
Covid-Gesetz: 62 Prozent Ja
Pflegeinitiative: 61 Prozent Ja
Justizinitiative: 68.1 Prozent Nein
Mittlerweile warten wir nur noch auf die Resultate des Kantons Zürich. Hier fehlen noch Pfäffikon, Winterthur Seen und aus der Stadt Zürich noch der Kreis 3, Kreis 9 und Kreise 7 und 8. An den Abstimmungsergebnissen werden diese Resultate jedoch nicht mehr viel ändern.
Der heutige Abstimmungssonntag hat viele Menschen an die Urne gelockt. Die Stimmbeteiligung lag bei 65 Prozent. Die vierthöchste Quote seit Einführung des Frauenstimmrechts.

Bild: keystone
Für die «Mass-Voll»-Bewegung ist das Ergebnis der Abstimmung zum Covid-Gesetz aufgrund der «beispiellosen und massiven Unregelmässigkeiten nicht legitim und für uns nicht bindend».
In einer am Sonntag veröffentlichten Mitteilung nennt die Bewegung als erste Unregelmässigkeit die «manipulative und offensichtlich irreführende Fragestellung auf dem Abstimmungszettel». Zudem sei die Bürgerrechtsbewegung in «staatlich kontrollierten Medien» als «Impfgegner» diffamiert worden. Als dritte Unregelmässigkeit genannt wird «die Behinderung von Plakataktionen» und «der teilweise willkürliche Entzug» von Kundgebungs-Genehmigungen.
Man werde weiter gegen die «zynische Politik des Bundesrates» kämpfen. Für die Spaltung der Gesellschaft seien nicht die Kritiker der Corona-Massnahmen, sondern die Medien und die Politik verantwortlich. Deshalb werde sich die Bewegung nun namentlich gegen die Versuche des Bundesrats wehren, «mittels weiteren Zahlungen an Medienhäuser eine wohlwollende und unkritische Berichterstattung sicherzustellen». (sda)
Im Moment fehlen nur noch die Resultate aus den Kantonen Zürich, Bern, Genf und Schwyz. Alle anderen Kantone sind ausgezählt. Für die Justiz-Initiative ist der Abstimmungssonntag dennoch gelaufen, sie ist bereits am Ständemehr gescheitert und damit offiziell abgelehnt. Die Pflegeinitiative konnte das Ständemehr sichern und braucht jetzt nur noch das Volksmehr. Auch hier sieht es gut aus für die Initiative. Die Befürworter des Covid-Gesetzes können ebenfalls auf einen grossen Vorsprung bauen.

Bild: keystone
Die Kritik am Zertifikat ist laut dem Komitee «Geimpfte gegen das Covid-Zertifikat» in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Es brauche nun unabhängig vom Ergebnis der Abstimmung Schritte in die richtige Richtung. Allein auf die Impfung zu setzen sei falsch: Geimpfte verhielten sich unvorsichtiger, weil sie sich in einer Scheinsicherheit wiegten.
«Ein QR-Code schützt nicht vor einem Virus», schrieb das Komitee in einer Mitteilung am Sonntag. Die Zweifel an der Wirksamkeit und die grundrechtlichen Bedenken seien gross in der Bevölkerung. Das Ergebnis der Abstimmung dürfe nicht als «Freifahrtschein für weitere Verschärfungen» gewertet werden. Laut dem Komitee müssen aber etwa Schliessungen von Hoch-Risiko-Orten als Massnahmen in Betracht gezogen werden. (sda)
Für Economiesuisse-Direktorin Monika Rühl ist das zweite klare Ja zum Covid-Gesetz innerhalb weniger Monate ein Vertrauensbeweis für die schweizerische Corona-Politik. Bewährte Instrumente wie das Zertifikat könnten nun in Kraft bleiben. Alle müssten gemeinsam Verantwortung übernehmen, um aus der Krise zu kommen.
Sie sei froh über das klare Signal, sagte Rühl auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Der Wirtschaftsdachverband setze nun darauf, «dass weiter geimpft wird». Vor allem der Booster für Menschen unter 65 Jahren müsse nun rasch erledigt werden.
Gegenüber einer Ausweitung der Zertifikatspflicht in Richtung 2G (genesen oder geimpft) zeigte sich Rühl grundsätzlich skeptisch. Das dürfe allerhöchstens dann eine Überlegung sein, wenn sich die Situation katastrophal verschlechtern sollte. In keiner Art und Weise zielführend seien für Economiesuisse weitere Lockdowns. «Da sind wir strikt dagegen.» (sda)

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Die Ablehnung der Justizinitiative zeigt nach den Worten des Neuenburger FDP-Ständerats Philippe Bauer das Vertrauen der Bevölkerung ins Parlament bei Richterwahlen. Er sei zufrieden, dass die Schweiz nicht auf ein «Pilotprojekt» mit einem Losverfahren setzen wollte.
Die Justiz funktioniere, die Richter würden nach einer Reihe von Kriterien gewählt, die repräsentativ für die Gesellschaft seien, sagte Bauer der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Praxis habe gezeigt, dass die Richter ihre Parteizugehörigkeit beiseite legten, sobald sie gewählt seien.
Er räumte jedoch ein, dass die Frage der Parteimitgliedschaft von Richterinnen und Richter das Parlament auch künftig noch beschäftigen könnte. «Aber das Projekt des Losverfahrens ist begraben.» (sda)
Der Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) sieht im Abstimmungsresultat zur Pflegeinitiative ein «unglaubliches Zeichen der Wertschätzung».
SBK-Geschäftsführerin Yvonne Ribi widersprach in einer Stellungnahme gegenüber Fernsehen SRF dem Vorwurf, Vorgaben des Bundes zu Arbeitsbedingungen und Löhnen schwächten die Sozialpartnerschaft.
Der Bundesrat sei nun gefordert, das vom SBK lancierte Volksbegehren wie im Initiativtext vorgesehen innert 18 Monaten umzusetzen und offene Finanzierungsfragen zu lösen, sagte Ribi. Sie zeigte sich überzeugt, dass die Massnahmen gegen den Pflegenotstand in diesem Fall rasch Wirkung entfalten. (sda)
Covid-Gesetz: 63 Prozent Ja
Pflegeinitiative: 61 Prozent Ja
Justizinitiative: 68 Prozent Nein
Damit verändern sich die Zahlen auch mit der dritten Hochrechnung nicht.
Mit dem Nein des Kantons Zugs ist es fix: Die Justizinitiative scheitert am Ständemehr.
Die Umsetzung der Pflegeinitiative dürfte nach Einschätzung von SVP-Vizepräsidentin Céline Amaudruz längere Zeit in Anspruch nehmen. Im Gegensatz dazu wäre der Gegenvorschlag sofort anwendbar gewesen, kritisierte sie.

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Was die Ausbildungsoffensive angehe, dürfte man sich einig sein, sagte die Genfer Nationalrätin dem Westschweizer Fernsehen RTS. Was den Rest angehe, würden die Diskussionen nun lang sein.
Amaudruz sprach sich insbesondere dagegen aus, dass der Bund in Lohnfragen entscheidet. Sie wolle zwar den Volkswillen weitestmöglich respektieren. Dass es bei der Umsetzung gewisse Abweichungen vom Initiativtext gebe, sei aber nicht auszuschliessen. (sda)
Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) möchte bei der Umsetzung der Pflegeinitiative auf dem indirekten Gegenvorschlag aufbauen. Sie sieht aber auch grosse Herausforderungen.
Die Bevölkerung sehe offensichtlich einen dringenden Handlungsbedarf bei der Stärkung der Pflege, teilte die GDK am Sonntag mit. Bei der Umsetzung der Massnahmen im Bereich der Ausbildung und der direkten Abrechnung von Leistungen gebe es bereits Lösungen.
Zusätzlich seien nun Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen gefragt. Unbestritten ist laut GDK, dass mit Massnahmen etwa für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie Berufsausstiege verhindert werden könnten.
Die grössten Herausforderungen sieht die GDK in zwei Bereichen: Nämlich bei der Festlegung nationaler Standards in Bereichen, in denen bis anhin Kantone, Betriebe und Sozialpartner zuständig waren, sowie bei der Definition des Betreuungsschlüssels: Je nach Organisation eines Betriebs, Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten sowie Tageszeit sei es sehr unterschiedlich, wie viele Pflegende es für eine bestimmte Anzahl betreuter Personen brauche. (sda)
Ihre Resultate am schnellsten ausgezählt haben die Glarner. Silber geht an die Bündner und Bronze nach Schaffhausen. Die Resultate:
Pflegeinitiative: 63 Prozent Ja
Justiz-Initiative: 66 Prozent Nein
Covid-Gesetz: 60 Prozent Ja
Der Kanton Graubünden ist nach Glarus der zweite Kanton, der sein Schlussresultat verkündet.
Pflegeinitiative: 62 Prozent Ja
Justiz-Initiative: 66 Prozent Nein
Covid-Gesetz: 61 Prozent Ja
Der Kanton Glarus ist der erste Kanton, der am 28. November sein Schlussresultat bekannt gibt:
- Die Pflegeinitiative wurde mit 61 Prozent angenommen
- Die Justizinitiative wurde mit 68 Prozent abgelehnt
- Das Covid-Gesetz wurde mit 54 Prozent angenommen
Die Stimmbeteiligung lag etwa bei 65 Prozent.
Die zweite nationale Hochrechnung bestätigt die erste, die Prognosen bleiben dieselben:
Covid-Gesetz: 63 Prozent Ja
Pflegeinitiative: 61 Prozent Ja
Justizinitiative: 68 Prozent Nein
Mit dem erwarteten Ja zum Covid-19-Gesetz kann das Covid-Zertifikat weitergeführt werden. Daneben bleiben weitere Corona-Massnahmen in Kraft. Ein Überblick von Themen, welche auch Gegenstand des Urnengangs waren:
KONSULTATION: Der Bundesrat muss die Kantonsregierungen noch stärker in seine Krisenpolitik einbeziehen. Zudem muss er die Einschränkung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens so gering wie möglich halten. Bund und Kantone müssen deshalb die Möglichkeiten von Tests, Impfungen und der Kontaktverfolgung ausschöpfen.
HÄRTEFÄLLE: Die Corona-Finanzhilfen werden auf Betroffene ausgeweitet, die bis dahin nicht oder zu wenig unterstützt werden konnten. So haben zusätzliche Unternehmen Anspruch auf Härtefallhilfen, weil sie wegen der Pandemie vorübergehend schliessen mussten oder hohe Umsatzeinbussen erlitten.
ERWERBSERSATZ: Selbstständigerwerbende erhalten mehr Corona-Erwerbsersatz. Anspruch darauf hat, wer einen Umsatzrückgang von 30 statt wie vorher 40 Prozent geltend machen kann.
SCHUTZSCHIRM: Entschädigungen sind für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung möglich, die wegen Corona nicht stattfinden konnten oder können.
KITAS: Auch öffentliche Kitas, die wegen Corona schliessen mussten, erhalten Finanzhilfen, nicht nur private.
KONTAKTVERFOLGUNG: Der Bund kann die Kantone dazu verpflichten, die Rückverfolgung von Infektionen zu verbessern. Der Bund entschädigt die Kantone für ihren Aufwand. Bei einem Nein müsste das Contact Tracing jedoch nicht beendet werden. Die Grundregeln sind im Epidemiengesetz geregelt.
COVID-TESTS: Der Bund fördert Covid-Tests und kann deren Kosten übernehmen. Bei einem Nein würde die Basis für Gratistests jedoch nicht wegfallen. Der bisherige Passus im Covid-19-Gesetz bietet eine ausreichende gesetzliche Grundlage.
QUARANTÄNE: Geimpfte und genesene Personen müssen nach einem Kontakt mit einer positiv getesteten Person nicht mehr in Quarantäne.
MEDIKAMENTE: Der Bundesrat kann wichtige medizinische Güter nicht nur noch beschaffen, sondern auch herstellen lassen. Auf dieser Grundlage hat er das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) beauftragt, ein bis Ende 2022 befristetes Programm zur Förderung der Entwicklung und Herstellung von Covid-19-Arzneimitteln umzusetzen.
UNTERSCHRIFTEN: Unterschriften können neu nicht nur für Referenden, sondern auch für Volksinitiativen vorübergehend ohne Bescheinigung der Gemeinde eingereicht werden. (sda)
Covid-Gesetz: 63 Prozent Ja
Pflegeinitiative: 61 Prozent Ja
Justizinitiative: 68 Prozent Nein
Die Stimmbevölkerung stützt die Corona-Politik des Bundesrats und des Parlaments zum zweiten Mal. Laut Trendrechnung von gfs.bern im Auftrag der SRG ist das Covid-19-Gesetz angenommen worden. Damit kann beispielsweise das Covid-Zertifikat weitergeführt werden.
Das Zertifikat stand im Zentrum des lauten, zuweilen gehässigen Abstimmungskampfes. Insgesamt ging es bei der Vorlage aber um weitere Änderungen im Gesetz, welche das Parlament im vergangenen März beschlossen hatte - darunter verschiedene Wirtschaftshilfen.
Das Ja ist keine Überraschung, obschon die Kampagne der Gegner in den vergangenen Wochen und Monaten deutlich präsenter war als diejenige der Befürworter. Letztlich brachten die vielen Demonstrationen, Plakate und weiteren öffentlichkeitswirksamen Aktionen nichts, um für eine Trendwende zu sorgen.
In den Umfragen von gfs.bern im Auftrag der SRG sowie von «20 Minuten»/Tamedia waren die Befürworter des Covid-19-Gesetzes stets vorne. Bei den letzten Befragungen beabsichtigten 61 respektive 68 Prozent, ein Ja in die Urne zu legen. Im Juni hatte die Stimmbevölkerung eine frühere Fassung des Gesetzes mit 60 Prozent angenommen. Laut Lukas Golder von gfs.bern dürfte der Ja-Anteil am Sonntag zwischen 63 und 67 Prozent liegen.

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Die Stimmenden in der Schweiz wollen die Situation in der Pflege mit einem neuen Verfassungsartikel verbessern. Die Pflegeinitiative ist laut der Trendrechnung von gfs.bern im Auftrag der SRG angenommen worden.
Die Zustimmung überrascht nicht. Umfragen hatten hohe Ja-Anteile ergeben. Gemäss den letzten Befragungen vor dem Urnengang von Tamedia und von gfs.bern für die SRG wollten 72 respektive 67 Prozent ein Ja einlegen. Die Zustimmung sei relativ deutlich für eine Initiative, sagte Politologe Urs Bieri von gfs.bern am Sonntagmittag auf Radio SRF.
Dass bei der Pflege Handlungsbedarf besteht, war Befürwortern und auch Gegnern der Initiative klar. Schon vor der Covid-19-Pandemie fehlte es in den Augen des Initiativkomitees an gut ausgebildetem diplomiertem Pflegepersonal. Zu viele stiegen frühzeitig aus dem Beruf aus, monierte es.
Deshalb lancierte der Berufsverband der Pflegenden (SBK) vor vier Jahren erstmals in seiner hundertjährigen Geschichte eine Volksinitiative. Die Politik finde keine Mittel gegen den drohenden Pflegenotstand, hiess es zur Begründung. Und die Bevölkerung werde immer älter.

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Ein Losverfahren für die Wahl ans Bundesgericht findet beim Schweizer Stimmvolk keinen Anklang. Die Trendrechnung von gfs.bern im Auftrag der SRG geht für die Justizinitiative, die einen fundamentalen Wechsel wollte, von einem Nein aus.
Damit bleibt grundsätzlich alles beim Alten: Weiterhin wählt das Parlament alle sechs Jahre die Bundesrichterinnen und -richter. Wahlvorschläge macht die Gerichtskommission der Räte. In den Augen der Initianten und Initiantinnen beeinträchtigt dieses Wahlverfahren die richterliche Unabhängigkeit.
Die SRG-Trendrechnungen von gfs.bern sagen folgendes voraus:
Covid-Gesetz: Ja
Pflegeinitiative: Ja
Justizinitiative: Nein
Die Stimmenden in der Schweiz haben das Covid-19-Gesetz angenommen. Das zeigt die Trendrechnung von gfs.bern im Auftrag der SRG. Auch einen Ja-Trend gibt es zur Pflegeinitiative, einen Nein-Trend dagegen zur Justizinitiative.
Auch die Gemeinde Spreitenbach AG hat bereits alle Stimmen gezählt.
Covid-Gesetz:

Pflegeinitiative:

Justizinitiative:

Die Gemeinde Brigels GR hat bereits alle Stimmen ausgezählt. Das Covid-Gesetz wurde mit 55,5 Prozent angenommen (492:396 Stimmen). Auch die Pflegeinitiative wurde angenommen, die Justizinitiative klar verworfen.
Das Covid-Gesetz mobilisiert die Wählenden. National wird mit einer sehr hohen Wahlbeteiligung gerechnet. In Otelfingen ZH verkündet GLP-Nationalrätin Barbara Schaffner bereits eine Rekord-Stimmbeteiligung. «Knacken wir die 70 Prozent?», fragt sie auf Twitter.
Die Kantonspolizei Bern hat am Sonntagvormittag Schutzmassnahmen rund um das Bundeshaus getroffen. Auf dem Bundesplatz wurde der Gitterzaun montiert, wie ein Reporter der Nachrichtenagentur Keystone-SDA berichtete.
Auch die Sperrung der Bundesterrasse war vorgesehen. Der Bundesplatz selber war am Vormittag noch frei zugänglich. Für eine allfällige Schliessung der Zufahrtsstrassen zum Bundesplatz am Nachmittag standen aber Absperrgitter bereit.
Gegner der Corona-Massnahmen hatten in den sozialen Netzwerken zu einer Kundgebung in Bern am Abstimmungssonntag aufgerufen. Die grösseren Protest-Organisationen verbreiteten den Aufruf nicht. Trotzdem gingen die Behörden laut Bundeskanzlei von einem «sehr grossen Mobilisierungspotenzial» aus.
Laut dem Politologen Claude Longchamp ist das Bundeshaus am Sonntag erstmals überhaupt wegen einer eidgenössischen Abstimmung abgeriegelt worden. Das sei ein «bedenklicher Tiefpunkt», schrieb Longchamp im Kurznachrichtendienst Twitter - «auf den Tag 173 Jahre nachdem Bern Bundesstaat wurde». (sda)

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Die Wahllokale sind noch bis zur Mittagsstunde geöffnet, danach folgen gleich die ersten Trends. Erste Gemeinden, traditionellerweise aus dem Aargau, werden dann auch schon ihre Ergebnisse präsentieren. Um 12:30 Uhr sollte es die ersten Hochrechnungen geben.
Die letzten Umfragen prognostizieren sowohl für die Pflegeinitiative als auch für das Covid-19-Gesetz ein deutliches Ja, für die Justizinitiative hingegen ein Nein.
Alle kantonalen Resultate:
Pflegeinitiative: Das Wichtigste in Kürze
Das will die Initiative:
Die Volksinitiative verlangt, dass Bund und Kantone für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität sorgen. Sie sollen sicherstellen, dass genügend diplomiertes Pflegepersonal für den zunehmenden Bedarf der alternden Gesellschaft zur Verfügung steht.
Die in der Pflege tätigen Personen sollen entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen eingesetzt werden. So soll der Bund die Arbeitsbedingungen in den Spitälern, Heimen sowie bei Spitex-Organisationen verbindlich regeln. Pflegeleistungen sollen angemessen abgegolten werden.
Zudem sollen Pflegefachpersonen gewisse Pflegeleistungen selbständig direkt mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung oder anderen Sozialversicherungen abrechnen können. Heute können sie grundsätzlich nur die Leistungen abrechnen, die von einer Ärztin oder einem Arzt angeordnet worden sind.
Das will der Gegenvorschlag:
Dem Bundesrat und der Mehrheit des Parlaments geht dieser Vorschlag zu weit. Die Räte haben deshalb einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative verabschiedet. Diese Bestimmungen treten in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird und der Gegenvorschlag nicht erfolgreich mit einem Referendum bekämpft wird.
Der Gegenvorschlag sieht vor, dass Bund und Kantone in den nächsten acht Jahren rund eine Milliarde Franken in die Ausbildung von Pflegepersonal investieren. Mit dem Geld sollen sowohl Studierende als auch Spitäler, Pflegeheime und Spitex-Organisationen unterstützt werden, die Pflegepersonal ausbilden. Zudem sollen Fachhochschulen und höhere Fachschulen Geld erhalten, wenn sie die Zahl der Ausbildungsplätze erhöhen.Schliesslich soll Pflegepersonal gewisse Leistungen direkt bei den Krankenkassen abrechnen können. Ein Kontrollmechanismus soll jedoch verhindern, dass mehr Leistungen abgerechnet werden als heute und damit die Gesundheitskosten und die Krankenkassenprämien steigen.
Zu den Arbeitsbedingungen und der Abgeltung der Pflegeleistungen sieht der Gegenvorschlag keine Bestimmungen vor.
Die Befürworter
Die Pflegeinitiative wurde 2017 vom Schweizer Berufsverband für Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) lanciert. Dem Initiativkomitee geht der Gegenvorschlag zu wenig weit. Die Investitionen des Parlaments in die Ausbildung würden verpuffen, weil über 40 Prozent der Pflegenden nach wenigen Jahren wieder aus dem Beruf aussteigen würden. Es fehlten Massnahmen, die die Pflegequalität sichern und die Arbeitsbedingungen verbessern würden.
Die Ärztinnen- und Ärzteverbindung FMH unterstützt die Pflegeinitiative ebenfalls. Der Gegenvorschlag von Parlament und Landesregierung sei unzulänglich, findet er. Die Festlegung, wie viele Pflegekräfte auf wie viele Patienten entfallen müssen, unterbleibe. Damit bleibe der Gegenvorschlag wirkungslos.Von den Parteien haben SP, Grüne, Grünliberale und EVP der Inititative ihre Unterstützung zugesagt. Die Mitte-Partei hat Stimmfreigabe beschlossen.
Die Gegner
Der Bundesrat und die Mehrheit im Parlament argumentieren, dass Massnahmen gegen den Pflegenotstand am besten auf Gesetzesebene ergriffen werden sollten. Dies gehe schneller, als wenn eine Volksinitiative zuerst vom Parlament umgesetzt werden müsse.
Die Arbeitsbedingungen und die Löhne sollen weiterhin in Verantwortung der Arbeitgeber und der Kantone bleiben. Diese würden die Verhältnisse vor Ort am besten kennen.
Die Pflege sei ein wichtiger Teil der medizinischen Grundversorgung, die bereits in der Verfassung verankert ist. Bundesrat und Parlament wollen die Pflege nicht noch gesondert erwähnen, weil damit eine Berufsgruppe eine Sonderstellung in der Verfassung erhalten würde.
SVP, FDP und EDU lehnen die Initiative ab und unterstützen den Gegenvorschlag. Auch der Krankenkassenverband Santésuisse und der Spitalverband H+ sind gegen die Initiative. (sda)
Die Justizinitiative: Das Wichtigste in Kürze
Ausgangslage
Heute wählt das Parlament die Bundesrichterinnen und Bundesrichter. Die Wahlen finden alle sechs Jahre statt. Das Parlament achtet dabei auf eine angemessene Vertretung der politischen Parteien, den sogenannten Parteienproporz. Vorbereitet werden die Wahlen von der parlamentarischen Gerichtskommission.
Das Parlament ist daran, das Wahlverfahren – unabhängig von der Justizinitiative – leicht anzupassen. Nach dem Willen der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) soll die Gerichtskommission zur Begleitung ihrer Auswahlverfahren künftig einen Fachbeirat einsetzen und beiziehen können. Die Schwesterkommission des Nationalrats muss dieser parlamentarischen Initiative noch zustimmen, bevor es weitergehen könnte.
Das will die Vorlage
Die Justizinitiative setzt auf grundlegend neue Pfeiler: Bundesrichter sollen künftig per Los bestimmt werden und bis fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters im Amt bleiben. Nur bei schweren Verletzungen der Amtspflicht oder Krankheit soll es ein Abberufungsrecht durch die Vereinigte Bundesversammlung geben.
Die Auswahl der Kandidierenden soll durch eine noch zu gründende neue Fachkommission erfolgen und nicht wie heute durch die Gerichtskommission. Wie genau das solches Losverfahren aussehen könnte, lässt der Initiativtext offen. Es heisst einzig, dass die Amtssprachen angemessen vertreten sein müssen.
Die Befürworter
Die Justizinitiative wurde Mitte 2019 mit 130'100 gültigen Unterschriften eingereicht. Kopf hinter dem Volksbegehren ist der Zuger Unternehmer Adrian Gasser.
Die Initianten argumentieren, dass es heute in der Schweiz keine Gewaltentrennung gebe, weil Richterinnen und Richter den Parteien für das Bundesrichteramt Geld geben müssen. Damit werde die Judikative zum verlängerten Arm der Legislative. Das soll sich mit dem Losverfahren ändern. Mit der Abschaffung der Wiederwahl wollen die Initianten zusätzlich verhindern, dass das Parlament durch Abwahl-Drohungen politischen Druck auf die Justiz ausüben kann.
Die Gegner
Die Initiative hat einen schweren Stand: Der Nationalrat empfiehlt sie mit 191 zu 1 Stimme bei 4 Enthaltungen, der Ständerat mit 44 zu 0 Stimmen zur Ablehnung. Laut den Parlamentsfraktionen hat sich das bestehende System bewährt. Die Wahl durch das Parlament verschaffe dem ganzen Verfahren demokratische Legitimität.Würden Bundesrichterinnen und Bundesrichter künftig per Los bestimmt, wäre das laut den Gegnern schädlich für die Demokratie. Gewählt würden nicht die fähigsten Personen, sondern die mit dem meisten Glück. Kleinere Justierungen am Wahlsystem seien auch unter dem geltenden Recht möglich. (sda)
Alle in der Schweiz angenommenen Initiativen
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Alle in der Schweiz angenommenen Initiativen
Volksinitiative «für ein Verbot des Schlachtens ohne vorherige Betäubung»
Komitee: Kantonale Tierschutzvereine von Bern und Aargau sowie Antisemiten
Abgestimmt am: 20.08.1893
Inkrafttreten am: 22.12.1893
quelle: shutterstock
«Es verlassen zu viele den Beruf» – der Alltag von Pflegefachkräften
Video: watson
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Das Neuenburger Strafgericht hat am Montag einen ehemaligen Tissot-Manager und einen französischen Geschäftsmann wegen passiver und aktiver Bestechung verurteilt. Es verhängte für beide bedingte Freiheitsstrafen von jeweils 15 Monaten.
Im Prozess ging es um eine Korruptionsaffäre in der Uhrenbranche, die sich innerhalb der Swatch Group zwischen 2006 und 2015 ereignet haben soll. Richter Emmanuel Piaget kam zum Schluss, dass «die beiden Hauptangeklagten von April 2006 bis April 2015 kontinuierlich kriminell aktiv waren.»
Oh wait...
Ich hoffe aber auch auf ein saftiges Ja der Vernünftigen!
Und die Pflegeinitiative soll auch angenommen werden