Seit dem 1. Dezember 2006 ist das Fluggastrecht in einer EU-Verordnung geregelt. Diese gilt auch für die Schweiz. Das musst du darüber wissen:
Ärgerlich, wenn sich die Flugzeit nach hinten verschiebt. Wer bereits zwei Stunden auf den Abflug wartet, hat Anrecht auf kostenlose Mahlzeiten, Getränke und Telefonanrufe.
Ab fünf oder mehr Stunden kann der Fluggast auf den Flug verzichten und den Ticketpreis zurückfordern. Wer sich bereits auf einem Umsteigeflughafen befindet, darf einen kostenlosen Rückflug bei der Airline beantragen.
Wird ein Flug weniger als 14 Tage im Voraus gestrichen, ist die Airline verpflichtet, entweder den Ticketpreis zurückzuerstatten oder eine andere Beförderungsmöglichkeit zu organisieren.
Zudem muss die Fluggesellschaft auch für Mahlzeiten, Getränke, Hotelunterkunft und Transporte im Verhältnis zur Wartezeit aufkommen. Dies gilt auch, wenn der Flug aufgrund von Streiks, Unwettern oder technischen Problemen storniert wurde.
In einigen Fällen steht dem Passagier zusätzlich eine Entschädigungszahlung für die ärgerlichen Umstände zu:
Diese Entschädigung muss die Airline jedoch nur zahlen, wenn die Stornierung des Flugs nicht aufgrund von unvorhersehbaren Umständen (Streik, Unwetter) passiert ist.
Wenn ein Flug überbucht ist, muss sich die Airline zuerst nach Passagieren erkundigen, die bereit sind, ihren Platz im Flugzeug aufzugeben. Gegen eine Entschädigung können diese ihre Plätze dann freigeben. Sie müssen zudem wählen können, ob sie das Ticket zurückerstattet haben wollen oder einen anderen Flug nehmen.
Wenn ein Flugpassagier rechtzeitig eingecheckt ist und sich korrekt verhalten hat, aber dennoch nicht mitfliegen kann, weil der Flieger überbucht ist, gelten die gleichen Rechte wie bei einer Flugannullierung (siehe Punkt 2).
Wenn sich die Abflugzeiten wesentlich ändern, also sich mehr als einen halben Tag nach hinten oder vorne verschieben, hat man Anspruch auf eine Entschädigung oder Ausgleichszahlung.
Die Höhe der Entschädigung ist unterschiedlich. Je nachdem, um wie viele Stunden sich die Abflugzeiten ändern, wird der Flug wie eine Stornierung behandelt.
Wenn die Airline aufgrund von Verspätungen dafür verantwortlich ist, dass man seinen Anschlussflug verpasst, muss sie in der Regel ebenfalls eine Entschädigung leisten. Die Höhe ist abhängig von der Flugdistanz (siehe auch Punkt 2).
Wichtig dabei ist aber, dass man die beiden Flüge zusammen gebucht hat und nicht einzeln.
Verlorene Gepäckstücke werden zum Glück in den häufigsten Fällen innerhalb von 24 Stunden wiedergefunden und nachgeliefert. Für das Nötigste zur Überbrückung kann man bei der Airline anfragen. Der Fluggast sollte sich aber umgehend bei der Gepäckvermittlung am Flughafen melden.
Muss man sich Kleider oder Toiletten-Artikel kaufen, kann man die Anschaffungen gegen Quittung von der Airline zurückfordern. Eine einheitliche Regelung gibt es da jedoch nicht. Die Leistungen variieren zwischen den Fluggesellschaften.
Quelle: Einige der Informationen entstammen dem Merkblatt für Fluggastrechte vom Konsumentenschutz.