Luzerner Autofahrer bremst Töffahrer scharf aus – Gericht lässt seine Ausrede nicht gelten
Ein Luzerner Autofahrer ist für zwei scharfe Bremsmanöver zurecht zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Mann wollte einem Motorradfahrer zu verstehen geben, dass dieser zu nah auffährt.
Das Bundesgericht hält in einem am Montag veröffentlichten Urteil fest, dass der Automobilist nicht beanspruchen konnte, das Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers nach Belieben zu regeln.
Der Vorfall ereignete sich im September 2020 auf einer Nebenstrasse im Kanton Luzern. Der Autofahrer trat zweimal auf die Bremse, weil ein Motorradfahrer für seinen Geschmack zu dicht hinter ihm fuhr. Beim zweiten Mal konnte der Töfffahrer einen Zusammenstoss nicht mehr verhindern.
Bestätigung durch Zeugen
Der Autofahrer wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 22 Tagessätzen zu 70 Franken und einer Busse von 500 Franken wegen Verstosses gegen das Strassenverkehrsgesetz bestraft.
Für die Bundesrichter ist der Sachverhalt durch die Aussage eines Dritten, der die Ausführungen des Motorradfahrers bestätigte, ausreichend belegt. Die Version des Beschwerdeführers, er sei mit seinem Fahrzeug nicht vertraut gewesen und habe heftig gebremst, um zu einer Tankstelle abzubiegen, ist für das höchste Schweizer Gericht nicht stichhaltig.
Dieses erinnert daran, dass ein Autolenker laut Strassenverkehrsgesetz nach Möglichkeit auf die hinter ihm befindlichen Verkehrsteilnehmer achten muss, wenn er anhalten will. Abrupte Bremsungen und Anhalten seien nur im Notfall erlaubt. (sda/cma)


