Misst das Schweizer Fernsehen mit zweierlei Mass? Diese Frage stellen sich Beobachter nach der Absetzung des Podcasts «Zivadiliring». Das Talkformat der drei Frauen Maja Zivadinovic, Gülsha Adilji und Yvonne Eisenring erreicht ein grosses Publikum.
SRF gibt als Grund für das Ende der Zusammenarbeit «Werbesperrfristen» an. Was bedeutet das? Die drei Podcasterinnen gelten beim Schweizer Fernsehen als «externe Programm-Mitarbeitende». Ihnen ist es grundsätzlich erlaubt, in Werbespots aufzutreten.
Zwei der drei Frauen sind in Werbeclips zu sehen. Das Schweizer Fernsehen macht nun geltend, dass ein Verstoss gegen die Sperrfristen vorliege: Das sind Zeiträume vor und nach der Ausstrahlung einzelner Folgen, in denen es externen Programm-Mitarbeitern nicht erlaubt ist, Werbe-Engagements wahrzunehmen.
SRF betont: «Eine durchgehende Periodizität wie bei ‹Zivadiliring› mit einer 14-täglichen Ausspielung ergibt de facto eine totale Sperre für Werbe-Engagements.»
Diese harte Haltung kontrastiert mit der Grosszügigkeit, die das Schweizer Fernsehen gegenüber eigenen Moderatorinnen und Moderatoren zeigt. Bekannte Gesichter wie Rainer Maria Salzgeber, Florian Inhauser und Sebastian Ramspeck moderieren Anlässe privater Unternehmen und Organisationen und werden dafür gut entlöhnt.
Die Exponenten des öffentlichen Medienunternehmens führen durch Veranstaltungen von Firmen – ist die Wirkung, die damit erzielt wird, vergleichbar mit einem Werbespot? SRF verneint: Es gelte zu unterscheiden zwischen «kommerziellen Nebenbeschäftigungen und klassischer Werbung».
Das Schweizer Fernsehen hält ausserdem fest: Für «nicht in einem Vollzeitpensum angestellte Moderationspersonen» gelte die «Wirtschaftsfreiheit». Bedeutet dies, dass Salzgeber, Inhauser und Ramspeck in einem Teilzeitpensum für SRF tätig sind?
Ja. Am Leutschenbach wissen gestandene Moderatorinnen und Moderatoren: Es lohnt sich, nicht zu hundert Prozent beim Schweizer Fernsehen beschäftigt zu sein. Das öffnet die Tür für die einträgliche Moderation von Anlässen privater Unternehmen und Organisationen.
Die SRF-Angestellten müssen ihrem Arbeitgeber nicht mitteilen, wie dick das Zubrot ist, das sie verdienen. «SRF ist in die Verhandlungen von Verträgen für Nebenbeschäftigungen nicht involviert», teilt der Sender mit.
Laxe Regeln hier, pingelige Auslegung von Leitlinien dort. Einige Beobachter sind überzeugt, dass das Schweizer Fernsehen einen Vorwand gesucht hat, um den Podcast der drei Frauen abzusetzen. Der wahre Grund liege bei den inhaltlichen Bedenken – über die sich die Verantwortlichen lieber ausschwiegen. (aargauerzeitung.ch)
Das nenne ich ja mal eine Verschwörungstheorie. Gibts dafür Belege?