Menschen, die kein gültiges Aufenthaltsrecht für die Schweiz haben und deshalb zwangsausgeschafft werden sollen, müssen vorher medizinisch beurteilt und, falls die Person transportfähig ist, auf ihrem Flug medizinisch begleitet werden.
Diese Prüfung und Begleitung vergibt das Staatssekretariat für Migration (SEM) an eine externe Firma. Der Auftrag wird regelmässig ausgeschrieben. Seit Jahren erhält immer dieselbe Firma den Zuschlag des SEM: die umstrittene Oseara AG aus Zürich-Kloten.
Im April wollte der Bund die Vergabepraxis ändern. Die medizinische Beurteilung der Transportfähigkeit und die medizinische Begleitung bei Rückführungen sollten neu getrennt und an zwei separate Firmen vergeben werden.
Die Begründung: Die Beurteilung der Transportfähigkeit und die medizinische Begleitung seien fachlich zwei grundlegend unterschiedliche Aufgaben.
Doch daraus wird nichts: Das SEM hat nach Prüfung der eingegangenen Offerten entschieden, an der bisherigen Praxis festzuhalten. Eine Gesamtbeurteilung habe gezeigt, dass «die offerierten neuen Preise und Kosten wesentlich höher sind als jene auf der Grundlage der Ausschreibung 2016.» Das sei unverhältnismässig. Das Vergabenverfahren werde deshalb abgebrochen.
Damit wird Vertrag mit der Oseara AG unter den bisherigen Rahmenbedingungen um zwei Jahre verlängert. Das Unternehmen war in der Vergangenheit in die Kritik geraten. Im Jahr 2013 hatte die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) den Einsatz von Beruhigungsmitteln auf Ausschaffungsflügen kritisiert. Von dieser Praxis kam die Firma in der Folge ab.
Im Jahr 2017 wurde eine im achten Monat schwangere Eritreerin zusammen mit ihrem Kleinkind ausgeschafft, obwohl das Zürcher Stadtspital Triemli der Frau eine Transportunfähigkeit bis zum errechneten Geburtstermin bescheinigte. 2018 deckte der Tage-Anzeiger auf, dass auf einigen Sonderflügen entgegen den Vorschriften kein Facharzt an Bord war. (adi/sda)