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Ausschaffungshaft für Minderjährige soll verboten werden

Ausschaffungshaft für Minderjährige soll verboten werden

25.09.2020, 09:1625.09.2020, 14:16
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EDITOR'S NOTE: THE PHOTO WAS DIGITALLY EDITED TO PROTECT THE INMATES' IDENTITIES. - Inmates of the pre-deportation detention unit at the airport prison in Kloten in the canton of Zurich, Swi ...
Bild: KEYSTONE

In der Schweiz sollen Minderjährige nicht länger in Ausschaffungshaft genommen werden dürfen. Der Nationalrat hat über eine Standesinitiative aus Genf ein zweites Mal abgestimmt und mit 95 zu 93 Stimmen bei 6 Enthaltungen doch noch zugestimmt.

In einem ersten Votum war der Entscheid gegen die Initiative mit 95 zu 95 Stimmen bei 3 Enthaltungen und dem Stichentscheid von Nationalratspräsidentin Isabelle Moret (FDP/VD) äusserst knapp.

Es wurde deshalb ein Ordnungsantrag gestellt, der eine Wiederholung der Wahl verlangte. Dieser wurde mit 115 zu 78 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. In einem zweiten Votum wurde nun also die Standesinitiative angenommen.

In der vorberatenden Kommission war eine Mehrheit davon ausgegangen, dass die Kantone das Instrument zurückhaltend anwendeten und jeweils alternative Möglichkeiten prüften, wie Sprecher Marco Romano (CVP/TI) sagte. Es brauche keinen Eingriff des Bundesgesetzgebers.

Valérie Piller Carrard (SP/FR) argumentierte für die Kommissionsminderheit, dass die Administrativhaft für Jugendliche gegen die Kinderrechtskonvention verstosse und die psychische Gesundheit der Jugendlichen gefährde. Es gebe Kantone, die diese Administrativhaft erfolgreich abgeschafft hätten. Nun brauche es eine Lösung auf Bundesebene.

Für Kinder unter 15 Jahren ist die Administrativhaft schon heute verboten. Der Kanton Genf will sie mit seiner Initiative auch für 15- bis 18-Jährige untersagen.

Die Diskussion ausgelöst hatte ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats. Der Bericht hielt fest, dass in manchen Kantonen sogar Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren inhaftiert werden.

Das Geschäft geht nun zurück an den Ständerat. (aeg/sda)

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4 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Upsidupsiwiederda
25.09.2020 13:49registriert März 2020
Finde ich gut und im Gegenzug hören wir mit dem Familiennachzug auf.
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Der Kaiser spricht Schweizerdeutsch
Der französische Kaiser Napoleon III. (1808–1873) wuchs in Salenstein auf, weshalb er Thurgauer Dialekt sprach. Die Thurgauer verliehen ihm, obwohl Franzose, das Ehrenbürgerrecht. Weil die Schweiz ihn nicht ausweisen wollte, kam es beinahe zum Krieg gegen Frankreich.

Ein französischer Kaiser, der waschechten Thurgauer Dialekt sprechen konnte? Ja, das gab’s! Charles Louis-Napoleon Bonaparte (1808–1873) war im Thurgau aufgewachsen. Ab 1848 war er der erste Präsident der Zweiten Republik und ab 1852 als Napoleon III. Kaiser Frankreichs. 1865 besucht er nochmals die Stätten seiner Jugend im Thurgau. Um offizielle Empfänge zu vermeiden, ist der Kaiser inkognito als «Graf von Pierrefonds» unterwegs.

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