Der Bundesrat will nicht dagegen vorgehen, dass minderjährige Asylsuchende in Administrativhaft genommen werden. Er sehe keinen Handlungsbedarf, schreibt er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss.
In der Schweiz wurden im vergangenen Jahr 142 minderjährige Asylsuchende in Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft genommen. Die Organisation Terre des Hommes kritisierte diese Praxis im Juni. Die Schweiz verletzte mit der Inhaftierung von Kindern aus ausländerrechtlichen Gründen ihre Pflichten im Rahmen der UNO-Kinderrechtskonvention. Gemäss der Konvention entspreche eine Inhaftierung niemals dem Wohl des Kindes.
Terre des Hommes empfiehlt eine Gesetzesänderung, um die Ausschaffungshaft für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren auszuschliessen. SP-Nationalrätin Valérie Piller Carrard (FR) erkundigte sich in der Folge beim Bundesrat, ob er einzugreifen gedenke.
Dieser hält fest, die ausländerrechtliche Administrativhaft sei für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren schon heute ausgeschlossen. Von den 142 Inhaftierten habe es sich lediglich bei 6 um unbegleitete Minderjährige gehandelt. Die Haftdauer habe bei den Minderjährigen durchschnittlich 21,6 Tage betragen. Er sehe deshalb keinen Handlungsbedarf.
Weiter hält der Bundesrat fest, die Kantone seien für den Vollzug der Wegweisungen zuständig. Unterschiede in der Vollzugspraxis könnten somit auch bei Minderjährigen nicht ausgeschlossen werden.
(sda)