Das ändert sich 2026 im Strassenverkehr
Ab 1. Januar 2026:
Digitalisierung der Fahrzeugzulassung
Mit Beginn des neuen Jahres wird die Fahrzeugzulassung digitaler und effizienter. Elektronische EU-Übereinstimmungsbescheinigungen (eCoC) können neu direkt aus europäischen Datenbanken bezogen werden.
Dadurch stehen die Einzelfahrzeugdaten elektronisch im Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) zur Verfügung. Hersteller, Importeure, Händler, Zulieferer, Spediteure, Werkstätten und Behörden erhalten direkten Zugriff auf die relevanten Fahrzeugdaten.
Bezahlung der CO₂-Sanktion neu Voraussetzung für Zulassung
Der Vollzug des CO2-Gesetzes wird ab Anfang Jahr konsequenter an die Fahrzeugzulassung gekoppelt: Fahrzeugausweise und Kontrollschilder werden nur noch erteilt, wenn eine allfällige CO₂-Sanktion gemäss CO₂-Gesetz vollständig entrichtet ist oder das Fahrzeug einer Neuwagenflotte zugewiesen wurde.
Ab 1. Juli 2026
Neue Regeln für Arbeits- und Ruhezeiten im internationalen Strassentransport
Im internationalen Güterverkehr unterstehen Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 2.5 t künftig der Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV 1), wenn der Führer oder die Führerin mehr als die Hälfte der Arbeitszeit mit Fahren verbringt. Für den inländischen Verkehr ändert sich nichts. Ziel ist, die Verkehrssicherheit und faire Arbeitsbedingungen im grenzüberschreitenden Transport zu fördern. (ome)
