Die Geschichte des Millionärs, der auf der Autobahn nicht genügend Abstand auf das vorausfahrende Auto eingehalten und eine saftige Busse kassiert hat, schlug hohe Wellen.
Die in diesem Fall angewandte Regel dürfte dem einen oder anderen, bei dem die Fahrtheorieprüfung bereits einige Jahre zurückliegt, nicht mehr ganz so präsent gewesen sein. Es ist aber nicht die einzige, eher unbekannte Verkehrsregel, die Autofahrerinnen und Autofahrer beachten müssen.
Damit nicht auch du wegen eines Fehlverhaltens beim Autofahren eine Busse auferlegt bekommst, stellen wir dir hier einige Regeln nochmals kurz vor.
Diese Regel sollte wohl den meisten bekannt sein, aber zur Sicherheit: Hast du immer ein Warndreieck dabei? Wenn nein, dann solltest du dringend eins kaufen. Ein Warndreieck muss immer dabei und leicht erreichbar sein, sonst droht eine Busse. Eine Warnweste dagegen ist – im Vergleich zu Ländern wie Italien oder Frankreich – nicht obligatorisch.
Für den frischen Duft im Auto wird gerne mal zu einem Duftbäumchen gegriffen. Aber Achtung: Ein Duftbäumchen darf nicht am Rückspiegel befestigt werden. Die fahrende Person muss immer 180 Grad freie Sicht durch die Scheibe haben. Verdeckt ein Duftbäumchen (auch nur ein wenig) die Scheibe, kann dies zu einer Busse führen. Aber auch eine einfache Verwarnung oder sogar ein Führerscheinentzug ist denkbar.
Im Tunnel ist es wichtig, das richtige Autolicht zu wählen. Grundsätzlich muss man immer das Abblendlicht einschalten, bei Nichteinhalten kann es eine Busse geben. Das Abblendlicht muss übrigens auch bei schlechten Lichtverhältnissen eingeschaltet werden.
Nach Schweizer Verkehrsregeln dürfen GPS-Navigationsgeräte keine Radarwarnfunktion beinhalten. Die Nutzung solcher Geräte (oder auch Apps) ist verboten, bei Widerhandlung droht eine Busse.
Nehmen wir an, du hast beim Parkieren das Auto nebenan gerammt, die Geschädigte oder der Geschädigte ist allerdings nirgends zu finden. Einfach einen Zettel mit deinen Kontaktdaten unter den Scheibenwischer zu klemmen, reicht allerdings nicht. In diesem Fall muss dringend die Polizei kontaktiert werden.
Eine ebenfalls eher unbekannte Regel: Seit 2016 darf nicht mehr über eine längere Strecke rückwärts gefahren werden – ausser natürlich beim Parkieren oder wenn das Weiterfahren oder Wenden nicht möglich ist. Was genau eine «längere Strecke» ist, ist allerdings nicht genau definiert, man kann von rund 20 Metern ausgehen.
Es kommt zwar nicht oft vor, aber man kann auch fürs Langsamfahren gebüsst werden. Wer wegen geringem Tempo einen Stau verursacht, kann zur Kasse gebeten werden.
- Reissverschluss
- Notfallgasse
- Vortrittsregel bei sich verengenden Fahrspuren