Schweiz
Mobilität

Unbekannte Schweizer Verkehrsregeln beim Autofahren: Hier drohen Bussen

Achtung vor diesen (eher) unbekannten Auto-Verkehrsregeln – es drohen Bussen

Bei den meisten liegt die Theorieprüfung fürs Autofahren bereits etwas länger zurück. Darum aufgepasst auf diese (eher unbekannten) Regeln, bei denen eine Busse droht.
06.09.2024, 17:46
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Die Geschichte des Millionärs, der auf der Autobahn nicht genügend Abstand auf das vorausfahrende Auto eingehalten und eine saftige Busse kassiert hat, schlug hohe Wellen.

Die in diesem Fall angewandte Regel dürfte dem einen oder anderen, bei dem die Fahrtheorieprüfung bereits einige Jahre zurückliegt, nicht mehr ganz so präsent gewesen sein. Es ist aber nicht die einzige, eher unbekannte Verkehrsregel, die Autofahrerinnen und Autofahrer beachten müssen.

Damit nicht auch du wegen eines Fehlverhaltens beim Autofahren eine Busse auferlegt bekommst, stellen wir dir hier einige Regeln nochmals kurz vor.

Warndreieck

Diese Regel sollte wohl den meisten bekannt sein, aber zur Sicherheit: Hast du immer ein Warndreieck dabei? Wenn nein, dann solltest du dringend eins kaufen. Ein Warndreieck muss immer dabei und leicht erreichbar sein, sonst droht eine Busse. Eine Warnweste dagegen ist – im Vergleich zu Ländern wie Italien oder Frankreich – nicht obligatorisch.

Muss man immer dabei haben: ein Warndreieck.
Das Warndreieck muss immer einfach erreichbar sein.Bild: Shutterstock

Duftbäumchen am Rückspiegel

Für den frischen Duft im Auto wird gerne mal zu einem Duftbäumchen gegriffen. Aber Achtung: Ein Duftbäumchen darf nicht am Rückspiegel befestigt werden. Die fahrende Person muss immer 180 Grad freie Sicht durch die Scheibe haben. Verdeckt ein Duftbäumchen (auch nur ein wenig) die Scheibe, kann dies zu einer Busse führen. Aber auch eine einfache Verwarnung oder sogar ein Führerscheinentzug ist denkbar.

Der Duftbaum gehört nicht an den Rückspiegel – sonst droht eine Busse.
Der Duftbaum gehört nicht an den Rückspiegel – sonst droht eine Busse.Bild: Shutterstock

Abblendlicht im Tunnel

Im Tunnel ist es wichtig, das richtige Autolicht zu wählen. Grundsätzlich muss man immer das Abblendlicht einschalten, bei Nichteinhalten kann es eine Busse geben. Das Abblendlicht muss übrigens auch bei schlechten Lichtverhältnissen eingeschaltet werden.

Im Tunnel muss immer das Abblendlicht eingeschaltet sein.
Hast du im Tunnel immer das Abblendlicht an? Wenn nein, droht eine Busse.Bild: Shutterstock

GPS-Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion

Nach Schweizer Verkehrsregeln dürfen GPS-Navigationsgeräte keine Radarwarnfunktion beinhalten. Die Nutzung solcher Geräte (oder auch Apps) ist verboten, bei Widerhandlung droht eine Busse.

Ein Navi in der Schweiz darf keine Radarfunktion haben.
Ein Navi in der Schweiz darf keine Radarfunktion haben.Bild: Shutterstock

Kontaktzettel unter Scheibenwischer

Nehmen wir an, du hast beim Parkieren das Auto nebenan gerammt, die Geschädigte oder der Geschädigte ist allerdings nirgends zu finden. Einfach einen Zettel mit deinen Kontaktdaten unter den Scheibenwischer zu klemmen, reicht allerdings nicht. In diesem Fall muss dringend die Polizei kontaktiert werden.

Einfach einen Kontaktzettel unter den Scheibenwischer klemmen ist verboten.
Einfach einen Kontaktzettel unter den Scheibenwischer klemmen, reicht nicht. Bild: Shutterstock

Über längere Strecken rückwährtsfahren

Eine ebenfalls eher unbekannte Regel: Seit 2016 darf nicht mehr über eine längere Strecke rückwärts gefahren werden – ausser natürlich beim Parkieren oder wenn das Weiterfahren oder Wenden nicht möglich ist. Was genau eine «längere Strecke» ist, ist allerdings nicht genau definiert, man kann von rund 20 Metern ausgehen.

Es ist nicht erlaubt, längere Strecken rückwärts zu fahren.
Seit 2016 darf nicht mehr über eine längere Strecke rückwärts gefahren werden.Bild: Shutterstock

Langsamfahren

Es kommt zwar nicht oft vor, aber man kann auch fürs Langsamfahren gebüsst werden. Wer wegen geringem Tempo einen Stau verursacht, kann zur Kasse gebeten werden.

Autos und ein Motorrad fahren ueber die Astra Bruecke auf der Autobahn A1 zwischen Bern und Zuerich am Montag, 8. April 2024 bei Recherswil im Kanton Solothurn. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)
Nicht nur zu schnell, auch zu langsam fahren kann mit einer Busse bestraft werden.Bild: keystone

Haben wir eine wichtige, weil unbekannte Regel vergessen? Schreibe es in die Kommentarspalte!

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380 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Guguseli 4.
06.09.2024 17:56registriert November 2020
Nach meiner Erfahrung auch mehrheitlich unbekannt: Am Handy herumtippen wäre auch verboten. 😵‍💫
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Starcraft
06.09.2024 18:01registriert November 2015
Bei vielen Autofahrern scheinen die Blinker nicht zur Grundausrüstung des Fahrzeugs zu gehören oder sind defekt...
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Hans Jürg
06.09.2024 18:13registriert Januar 2015
"Haben wir eine wichtige, weil unbekannte Regel vergessen?"

- Reissverschluss
- Notfallgasse
- Vortrittsregel bei sich verengenden Fahrspuren
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