Nach dem Nationalrat fand nun auch eine Mehrheit im Ständerat: Das Mietrecht soll verschärft werden. Das heisst, den Eigentümerinnen und Eigentümern werden mehr Rechte zugesprochen.
Der Entscheid geschieht zu einem Zeitpunkt, an dem nur wenige Wohnungen leer stehen und die Mieten gerade einen happigen Anstieg erfahren. Und auch nächstes Jahr dürfte es wohl noch einmal einen Sprung nach oben geben. Die Kritik am Entscheid ist gross, doch die Befürworterinnen und Befürworter verteidigen sich. Am Ende wird es aber wohl das Volk sein, das entscheidet.
Ein Überblick in 4 Punkten:
Am Montag wurden vom Ständerat insgesamt zwei Vorlagen der Rechtskommission des Nationalrats angenommen. Die grosse Kammer, also der Nationalrat, hat den beiden Vorlagen bereits im März zugestimmt.
Die erste Vorlage betrifft die Bestimmungen bei der Untervermietung. Will eine Mieterin ihre Wohnung untervermieten, dann muss sie in Zukunft eine explizite, schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen. Sollte die Untervermietung mehr als zwei Jahre dauern, darf die Vermieterin diese neuerdings verweigern. Darüber hinaus werden die Vermieter ein ausserordentliches Kündigungsrecht erhalten, sollten die Mieter die Voraussetzungen für die Untermiete nicht einhalten.
Diese Vorlage wurde von SVP-Nationalrat Hans Egloff angestossen, der eine parlamentarische Initiative lancierte. Egloff ist Präsident des Hauseigentümerverbands der Schweiz (HEV). Die Vorlage wurde im Ständerat mit 25 zu 11 Stimmen angenommen. Dagegen stimmte eine links-grüne Minderheit.
Gemäss der zweiten Vorlage kann eine Person, die ihre Wohnung vermietet, der Mieterin oder dem Mieter in Zukunft einfacher kündigen. Dies, wenn sie die Wohnung selbst bewohnen möchte (Eigenbedarf).
Bislang ist eine Kündigung der Mieträumlichkeiten möglich, wenn der Eigentümer einen «dringenden Eigenbedarf für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte geltend macht».
Neu muss die Eigentümerin oder der Eigentümer nur noch «einen bei objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte» geltend machen. Die Befürworter dieser Änderung erhoffen sich davon eine Beschleunigung von Verfahren bei Streitigkeiten.
Auch diese Vorlage stammt von der Rechtskommission des Nationalrates und geht auf eine parlamentarische Initiative des ehemaligen Tessiner FDP-Nationalrats Giovanni Merlini zurück. Diese Abstimmung war mit 29 zu 11 Stimmen noch etwas klarer.
Allerdings: Beide Vorlagen wurden gegen den Willen des Bundesrats durchgesetzt. So sagte Wirtschaftsminister Parmelin noch im März, die neuen Regelungen seien unverhältnismässig. Gerade die weitergehenden Regeln bei der Untermiete seien nicht gerechtfertigt und würden lediglich einen Mehraufwand für beide Parteien − Mieter und Vermieterin − bedeuten. Der Bundesrat war zudem der Meinung, dass die bisherigen Regelungen ausreichten.
Beide Entscheide müssen zwar noch in die Schlussabstimmungen, üblicherweise am letzten Tag der Herbstsession. An den Mehrheiten dürfte sich dort allerdings kaum mehr etwas ändern.
Hans Egloff, Präsident des Hauseigentümerverbands, argumentierte, Untervermietungen seien eigentlich für Fälle gedacht, in denen jemand das Zuhause übergangsweise verlasse. Dies etwa, weil er oder sie ins Ausland gehe und danach wieder nach Hause zurückkehren wolle. Gleichzeitig wurde im Nationalrat betont, dass die Untermiete fast immer möglich sei und bleibe. Aber:
Die Rechtskommission des Nationalrats begründete die Änderungen auch mit den um sich greifenden Untervermietungen für die Wohnungsvermietungsplattform Airbnb. Vor allem in Städten würden günstige Altbauwohnungen vielfach zu Mietzinsen untervermietet, die beträchtlich über dem vom Hauptmieter bezahlten Mietzins lägen. Manchmal würden Mietobjekte zu haarsträubenden Preisen an mehrere Untermieter weitervermietet.
Bezüglich der neuen Eigenbedarfsregelungen dominierte vor allem die Meinung, dass es heute zu lange dauere, bis eine Eigentümerin Gebrauch von ihrem Haus oder ihrer Wohnung machen dürfe.
Die Empörung unter linken Parlamentarierinnen und besonders beim Mieterverband ist gross. Unterstützt von der SP will dieser das Referendum ergreifen. Bereits im März hat der Mieterverband «mehrere Referenden» angekündigt, sollten die Entscheide angenommen werden. Er hat dabei vor einem «Grossangriff auf das Mietrecht» gewarnt.
Die Verliererseite im Parlament argumentiert, dass die Entscheide zu weiter steigenden Mieten führten und den Vermietenden dabei hälfen, höhere Renditen auf ihre Immobilien zu erzielen. Gegenüber SRF sagt SP-Co-Präsident Cédric Wermuth:
Auch Jacqueline Badran zeigt sich empört. Im Interview mit SRF News betont die SP-Nationalrätin, sie habe gar nichts gegen Eigenbedarf von Eigentümern − solange dieser ernst gemeint sei. Allerdings gebe es viele Fälle, «in denen Eigenbedarf vorgeschoben wird».
Badran kritisiert zudem, dass «jetzt diverse Dinge scheibchenweise im Mietrecht» revidiert würden, anstatt eine Gesamtrevision vorzunehmen. Das mache es für den Mieterverband schwieriger, da man nun gegen jedes einzelne Geschäft separat das Referendum ergreifen müsse.
Beide Vorlagen wurden sowohl im Nationalrat als auch im Ständerat relativ klar angenommen. Sie wurden aber von der links-grünen Minderheit umso härter bekämpft.
Zwar kommen die neuen Bestimmungen keiner Revolution gleich − es handelt sich dabei eher um kleinere Anpassungen. Die Gegner allerdings befürchten, dass es sich dabei um einen Teil eines grösseren Ganzen handelt: Man gehe mit einer «Salamitaktik» gegen die Mietenden vor, hiess es. Dem widerspricht eine Mehrheit in den Räten. So sagt Mitte-Fraktionschef Philipp Bregy: «Es sind verschiedene Vorstösse aus verschiedenen Jahren. Ziel ist überall die Schaffung von mehr Rechtssicherheit.»
Fakt ist: Es sind bereits weitere Vorstösse vom Hauseigentümerverband geplant. Einer davon, der demnächst in den Nationalrat kommt, betrifft den Handlungsspielraum von Neumieterinnen und Neumietern. Er verlangt, dass diese die Höhe der Miete nur noch anfechten können, wenn sie gleichzeitig beweisen, dass sie keine andere Wohnung zu einem günstigeren Preis finden konnten.
Und ein weiterer Fakt: Die Vorstösse des Hauseigentümerverbands fanden jeweils geschlossene Mehrheiten im Parlament, getragen von der Mitte-Partei, FDP und SVP. Dies, obwohl in der Bevölkerung die Verhältnisse anders sind: Etwa zwei Drittel der Menschen in der Schweiz leben zur Miete, ein Drittel besitzt die eigenen vier Wände.
Es wird ebendieses Volk sein, das aufgrund des Referendums des Mieterverbands aller Voraussicht nach das letzte Wort haben wird.
(Mit Material der SDA)
Bezüglich AirBnB sollten sie einfach gescheite Regelungen und Gesetze im Rahmen der Hotellerie \ Übernachtungen. Sollte nicht so schwer sein. Die meisten AirBnB Vermieter sind sowieso oft die Besitzer sich damit noch mehr Geld als den Mieten erhoffen.