Den Camper laden oder das Zelt einpacken und los geht’s – viele Menschen verbringen ihre Ferien gerne in der Natur, irgendwo abgeschieden und unterwegs.
Doch der Camping-Trend hat auch Schattenseiten. Immer mehr Gemeinden verschärfen ihre Regeln, erst kürzlich hat Griechenland ein Verbot erlassen, länger als 24 Stunden bei Sehenswürdigkeiten, Stränden, Wäldern oder auf öffentlichen Bereichen zu campen.
Das Problem mit Wildcampern kennen auch Schweizer Gemeinden. In der Corona-Zeit haben sich viele einen Camper oder ein Wohnmobil angeschafft und touren seither damit durch die Gegend. Die negativen Folgen von Wildcampern sind etwa verschmutzte Flächen, Lärm oder besetzte Parkplätze. In der Schweiz legen nicht nur die Kantone, sondern oft auch einzelne Gemeinden die Regeln fest. Der Umgang mit Campern ist deshalb alles andere als einheitlich.
Grundsätzlich gilt in der Schweiz das «Jedermannszutrittsrecht». Oder wie es im Zivilgesetzbuch Art. 699 heisst: «Das Betreten von Wald und Weide und die Aneignung wildwachsender Beeren, Pilze oder und dergleichen sind in ortsüblichem Umfange jedermann gestattet, soweit nicht im Interesse der Kulturen seitens der zuständigen Behörde einzelne bestimmt umgrenzte Verbote erlassen werden.» Das fasst die Gesetzeslage in der Schweiz in etwa zusammen: Jeder und jede darf die öffentliche Natur nutzen, aber manchmal gibt es Ausnahmen.
Nicht erlaubt ist das Wildcampieren in der Schweiz etwa in Naturschutzgebieten, Wildruhezonen, Wasser- und Zugvogelreservaten, Nationalparks, eidgenössischen Jagdbanngebieten, Moor- und Auenlandschaften, Biotopen, militärischen Sperrzonen und an Orten mit allgemeinem Betretungsverbot. Auf Swisstopo kannst du die entsprechenden Kriterien eingeben und sehen, welche Gebiete auf jeden Fall tabu sind:
Im Kanton Appenzell Innerrhoden ist Wildcampen grundsätzlich verboten, wenn die Grundeigentümerschaft keine Zustimmung erteilt hat. Und der grösste darunter ist der Kanton selbst. Hier ist besonders der Alpstein ein Touristenmagnet. Doch der Kanton wolle insbesondere im Seealpgebiet «keine campingplatzähnlichen Zustände» haben, weshalb Wildcampen verboten ist. Wer jedoch die Erlaubnis der zuständigen Sennen hat, kann mit einfachen Zelten über Nacht biwakieren (Übernachten im Freien ohne Zelt). Dies werde bis auf Weiteres toleriert, zitiert der TCS eine Erläuterung der Standeskommission.
Auch im Wallis wird gegen das Wildcampen vorgegangen. In ausgewählten Schutzgebieten ist deshalb eine aktive Aufsicht im Einsatz, wie der TCS schreibt. Sie kann auch Bussen ausstellen. Grundsätzlich gilt im Wallis, dass es selbst für Zelte ausserhalb von Campingplätzen eine Baubewilligung braucht.
Auf Raststätten ist das Campieren nur teilweise erlaubt. Du solltest dich deshalb vorab informieren. In Städten gibt es oft Campingplätze. Ansonsten musst du dich über die Bestimmungen informieren. Besetzt du einen Parkplatz, kannst du schlimmstenfalls abgeschleppt werden.
Basel wiederum hat explizite Parkplätze für Wohnmobile und Wohnwagen ausgewiesen, wo man bis zu 24 Stunden bleiben kann. Auf anderen Parkplätzen ist das Campen nicht erlaubt.
Im Kanton Obwalden ist das Wildcampen für eine Nacht auf eigenes Risiko erlaubt. In der Stadt Bern ist das Übernachten auf öffentlichem Grund verboten. Dort gibt es bei Verstössen eine saftige Busse. Andere Städte versuchen, Camper nicht einfach zu verdrängen: In Luzern läuft derzeit ein Testbetrieb. Damit Camper nicht die Parkplätze verstopfen, wurden beim Verkehrshaus 19 Stellplätze eingerichtet, die man von 19 Uhr abends bis 10 Uhr morgens nutzen kann.
Grundsätzlich gilt im Kanton Luzern, dass man übernachten, aber nicht campieren kann. Campingstühle und andere Einrichtungen darfst du also nicht auspacken. In der ganzen Schweiz kann man zudem Stellplätze für die Durchreise im Voraus buchen.
Natürlich sind nicht alle mit vier Rädern auf befestigten Strassen unterwegs. Manchmal gibt es keine andere Möglichkeit, als draussen zu zelten. Das ist in einzelnen Übernachtungen beispielsweise im Gebirge oberhalb der Waldgrenze möglich, allerdings sind keine Gruppen (mehr als 5 Personen) erlaubt. Wer mehrmals übernachtet, muss das Zelt tagsüber wieder abbauen. Hier solltest du zudem der Natur gegenüber rücksichtsvoll auftreten.
Grundstückbesitzerinnen und -besitzer können zudem auch die Erlaubnis geben, auf ihrem Privatgrund zu übernachten. Not-Biwakieren (ungeplante Übernachten im Freien) ist ebenfalls erlaubt.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich einen Campingplatz oder einen privaten Stellplatzanbieter suchen. Davon gibt es in der Schweiz viele und naturnahe. Es kann sich auch lohnen, bei einem Bauernhof nachzufragen, ob man über Nacht auf dem Grundstück bleiben kann. Das kostet zwar, bietet aber den Vorteil, dass du beispielsweise eine Toilette und Nasszellen hast. Ansonsten solltest du dich bei den jeweiligen Gemeinden vorab informieren, was erlaubt ist und was nicht. Auf jeden Fall solltest du bei Parkplätzen die Signalisation beachten und nur dort parkieren, wo es auch erlaubt ist.
Es ist wie überall: Verlasse den Ort so, wie du ihn selbst vorfinden möchtest. Hinterlasse keinen Abfall, störe die Tiere (besonders in der Dämmerungszeit) nicht. Auch Feuerstellen können problematisch sein, weil sie die Natur für lange Zeit schädigen können. Nutze deshalb, wenn möglich, öffentliche Stellen. Um keine Tiere anzulocken, solltest du kein Essen herumliegen lassen. Für den Abwasch solltest du biologisch abbaubares Spülmittel verwenden, das nicht direkt ins Gewässer gelangen sollte.
Denke an die Naturgefahren: In der Nähe von Felsen kann es Steinschläge geben, bei Gewittern sind Blitze möglich und bei Trockenheit ist die Waldbrandgefahr erhöht.