Die Staatsanwaltschaft hat die Strafuntersuchung zum Brand der Badhütte in Rorschach vom 23. Dezember 2024 abgeschlossen. Dies teilt die Stadt Rorschach am Mittwochmittag in einem Communiqué mit. Die Staatsanwaltschaft werde eine Sistierungsverfügung erlassen, weil die Brandursache bislang nicht geklärt werden konnte.
Die Staatsanwaltschaft gehe von einem technischen Defekt oder einem unvorsichtigen Umgang mit unbewacht eingeschalteten Elektrogeräten als Brandursache aus, teilte der Rorschacher Stadtrat am Mittwoch mit. Für eine Brandstiftung gebe es zwar keine Hinweise, sie könne aber auch nicht ausgeschlossen werden.
Das Verfahren werde deshalb sistiert. Es könne aber wieder aufgenommen werden, «sollten nachträglich verlässliche Hinweise auf eine mögliche Täterschaft eingehen».
Der Stadtrat habe sich einen anderen Ausgang erhofft, heisst es weiter. Um die verschiedenen Gerüchte und Mutmassungen zu beenden, wäre ein klares Ergebnis der Ermittlungen «wünschenswert gewesen». (pre/sda)