Die Staatsanwaltschaft Bischofszell TG erhebt zum zweiten Mal Anklage gegen Ex-Radprofi Jan Ullrich. Es geht um einen Autounfall, den Ullrich im Mai 2014 betrunken und mit weit übersetzter Geschwindigkeit verursacht hatte.
Das Bezirksgericht Weinfelden TG hatte Mitte 2015 die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft im abgekürzten Verfahren nicht genehmigt und eine nochmalige Untersuchung verlangt. Deshalb klagt die Staatsanwaltschaft Ullrich jetzt im ordentlichen Verfahren an, wie sie am Freitag mitteilte.
Dem heute 42-jährigen deutschen Ex-Radrennfahrer werden vorsätzliche grobe Verletzung der Verkehrsregeln und wiederholtes Fahren in qualifiziert fahrunfähigem Zustand vorgeworfen, wie es heisst. Die Staatsanwaltschaft habe den Beschuldigten nochmals eingehend befragt und zwei zusätzliche Gutachten eingeholt.
Erhoben wurden etwa weitere Beweise zur Frage von Ullrichs Fahrunfähigkeit und zu Medikamenten, die er allenfalls eingenommen hatte. Das Bezirksgericht Weinfelden hatte bei der ersten Anklage Zweifel an der Anklageschrift geäussert, konkret etwa zur Geschwindigkeit und zur Einnahme von Medikamenten.
Der im Thurgau wohnhafte Ex-Radrennfahrer hatte beim Unfall im Mai 2014 in Mattwil TG zuerst mit seinem Wagen mit hohem Tempo an einer Kreuzung ein stehendes Auto von hinten gerammt. Kurz danach prallte er frontal in ein entgegenkommendes Auto. Wie durch ein Wunder wurde niemand schwer verletzt. (sda)