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Sesselbahn-Absturz auf Stoss: Betriebsleiter schuldig gesprochen

Sesselbahn-Absturz auf Stoss: Betriebsleiter schuldig gesprochen

28.11.2022, 14:1328.11.2022, 15:13
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Das Bezirksgericht Schwyz hat den Mann, der bei einem tödlichen Sesselbahn-Absturz im Jahr 2020 Betriebsleiter der Stossbahnen war, unter anderem der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Zwei weitere Angestellte, die sich vor Gericht verantworten mussten, wurden freigesprochen.

Am Donnerstagabend, 6. Februar 2020, kurz nach 22 Uhr ist im Gebiet Charenstöckli ein mit vier Personen besetzter Sessel des Sessellifts Stoos-Fronalpstock rund 10 Meter abgestürzt.
Bild: Kapo SZ

Der beschuldigte Betriebsleiter wird zudem der mehrfachen fahrlässigen schweren und der einfachen Körperverletzung schuldig gesprochen und mit einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten bestraft, teilte das Bezirksgericht Schwyz am Montag mit. Die Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten gefordert.

Das Gericht kommt zum Schluss, dass der Beschuldigte unbewusst fahrlässig handelte, indem er die Gefahr beim Nachtbetrieb des Sessellifts nicht erkannt habe, obwohl er diese hätte erkennen müssen.

Zudem hätte er laut dem Gericht ein detailliertes und eindeutiges Konzept für Nachtfahrten erstellen müssen, um mögliche Gefahren zu eliminieren und um die falsche Instruktion der Mitarbeiter verhindern zu können.

Das Gericht erachtet das Verschulden entgegen der Verteidigung nicht als leicht und geht über die beantragte Strafe der Staatsanwaltschaft hinaus. Beim Sesselbahnbetrieb sei es «essentiell», dass sämtliche Gefahren erkannt würden und die erforderlichen Vorkehrungen - insbesondere bei der Schnittstellenproblematik - sichergestellt würden.

Keine Verletzung der Sorgfaltspflicht

Diese Nachlässigkeiten, welche laut dem Gericht allesamt dem verantwortlichen Betriebsleiter anzulasten seien, führten letztlich zum Freispruch der anderen beiden Beschuldigten, die sich am vergangenen Mittwoch ebenfalls vor Gericht verantworten mussten.

So sprach das Gericht den beschuldigten Pistenfahrzeugführer von den Vorwürfen der fahrlässigen Tötung sowie der mehrfachen fahrlässigen schweren und der einfachen Körperverletzung vollumfänglich frei. Gleiches gilt für den beschuldigten stellvertretenden technischen Leiter: Auch er wird von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen. Beiden könne keine Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden.

Der Betriebsmitarbeiter hätte laut Anklageschrift mit sieben Monaten bedingt und der Pistenfahrzeugfahrer mit einer bedingten Geldstrafe belegt werden sollen.

Drei Verletzte, ein Toter

Beim Unglück vor bald drei Jahren kehrten an jenem späten Februarabend zehn Personen mit dem Sessellift von einem Firmenausflug vom Fronalpstock auf den Stoos SZ zurück. Ein Bahnmitarbeiter, der nichts von dieser Extrafahrt wusste, begab sich mit einem Fahrzeug auf die Piste und sicherte dazu das Gefährt mit einem Windenseil.

Ein Sessel mit vier Personen kollidierte mit dem Seil und stürzte zehn Meter in die Tiefe. Drei Personen verletzten sich schwer, ein 40-jähriger Mann starb später im Spital. (saw/sda)

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