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Strafbefehl gegen SVP-Nationalrat Glarner wegen übler Nachrede

Strafbefehl gegen SVP-Nationalrat Glarner wegen übler Nachrede

09.09.2021, 12:2109.09.2021, 12:21
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Andreas Glarner, SVP-AG, applaudiert fuer einen abwesenden Ratskollegen, an der Fruehlingssession der Eidgenoessischen Raete, am Montag, 1. Maerz 2021 im Nationalrat Bern. (KEYSTONE/Alessandro della V ...
Er habe übel nachgeredet: Andreas Glarner.Bild: keystone

In einem jahrelangen Rechtsstreit mit einem Kontrahenten hat die Staatsanwaltschaft den Aargauer SVP-Nationalrat und -Kantonalpräsidenten Andreas Glarner in einem Strafbefehl mit einer Busse und einer bedingten Geldstrafe sanktioniert. Glarner habe sich der üblen Nachrede schuldig gemacht. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Er habe sich noch nicht entschieden, ob er Einsprache einlege und den Fall weiterziehe, sagte Glarner am Donnerstag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA zu einem Artikel der «Aargauer Zeitung».

Der Strafbefehl geht auf eine Anzeige von Glarner gegen einen Wettinger Musiker vor vier Jahren zurück. Der Politiker veröffentlichte in der Folge den Strafbefehl gegen seinen Widersacher im Internet. Dieser sei «erstinstanzlich verurteilt», schrieb Glarner. Der Strafbefehl war indessen noch nicht rechtskräftig.

Der Musiker nämlich rekurrierte gegen den Strafbefehl und wurde vom Bezirksgericht Baden freigesprochen. Das akzeptierte wiederum Glarner nicht und gelangte vor das Obergericht, das den Freispruch aber bestätigte.

Wegen der Veröffentlichung des Strafbefehls durch Glarner reichte der Musiker vor drei Jahren Strafanzeige ein. Aufgrund dieser Anzeige verurteilte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten den SVP-Exponenten nun zu einer Busse von 3000 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 400 Franken (12'000 Franken).

Die Bewährungsfrist dauert zwei Jahre. Der Strafbefehl datiert vom 2. September. Glarner hat zehn Tage Zeit, gegen den Entscheid Einsprache zu erheben.

Pikant: Bekannt wurde der - notabene nicht rechtskräftige - Strafbefehl gegen Glarner, weil ihn der Musiker zunächst auf Facebook veröffentlicht hatte, die Veröffentlichung später aber wieder zurückzog. (aeg/sda)

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23 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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eightball
09.09.2021 12:51registriert September 2016
Ich freue mich sehr. Obwohl der Musiker wohl auch nicht tadellos ist, hat der brandstiftende Polarisierer nun mal eine gelbe Karte. Sein Stil ist eh unserer Konsenspolitik nicht würdig und somit kann er auch nicht als "echter" Schweizer betrachtet werden.
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Pillepale
09.09.2021 12:28registriert April 2016
Da haben sich aber zwei Typen gefunden. Danke für den Erheiternden Moment.
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Gulli
09.09.2021 13:14registriert September 2015
Kommt für mich jetzt nicht ganz so unerwartet, dass Glarner für sein übles Tun und Gerede mal tüchtig aufs Maul kriegt.
Ob er was daraus lernt wage ich allerdings zu bezweifeln.
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