Die SRG warnt davor, dass die Annahme der 200-Franken-Initiative zu einem «Kahlschlag» im öffentlichen Rundfunk der Schweiz führen würde. Dem Komitee der Initiative gehört der neue Bundesrat Albert Rösti an. Da der SVP-Politiker nun das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation übernimmt, wird er sich den Belangen der SRG annehmen.
Ein Exekutivpolitiker, der für das Dossier SRG zuständig ist und der SRG ans Leder will. Es ist eine delikate Situation, die man entschärfen könnte – indem Rösti das Komitee der 200-Franken-Initiative umgehend verlässt. Nur: Das geht nicht. Röstis Name steht auf den Bögen, mit denen die SVP zurzeit Unterschriften für ihr Volksbegehren sammelt. Die Frist läuft noch bis im kommenden Herbst.
Die Bundeskanzlei schreibt dazu: Die Urheberinnen und Urheber einer Volksinitiative bestätigten der Bundeskanzlei in einem Formular ihren Willen, Mitglied des Initiativkomitees zu sein. Auf diesem Formular sei explizit erwähnt, dass sich die unterzeichnenden Urheberinnen und Urheber nach der Unterschrift nicht mehr aus dem Initiativkomitee zurückziehen könnten.
Die Zusammensetzung des Initiativkomitees werde «unveränderbar» durch die Vorprüfungsverfügung der Bundeskanzlei festgelegt, die sodann das Bundesblatt mit den Namen der Mitglieder veröffentliche. Das Initiativkomitee sei dann durch diese Verfügung formell konstituiert.
Rösti kann also nicht aus dem Komitee der 200-Franken-Initiative austreten. Er will sich nun aber nicht mehr dafür einsetzen, dass die erforderlichen 100'000 Unterschriften zusammenkommen. Die Bundeskanzlei hält dazu fest: «Mit dem Amtsantritt werden neu gewählte Mitglieder des Bundesrates Teil der Kollegialregierung, deren Entscheide sie gemeinsam vertreten. Es ist für Bundesrat Rösti selbstverständlich, dass er sich damit nicht mehr im Rahmen des Initiativkomitees engagieren wird.»
Der Bundesrat wird die 200-Franken-Initiative wahrscheinlich zur Ablehnung empfehlen – und Medienminister Rösti müsste sich dieser Meinung anschliessen. Wobei es möglich ist, dass das Bundesparlament einen Gegenvorschlag präsentiert. Zum Beispiel eine Senkung der Haushaltabgabe, aber nicht von 335 auf 200 Franken, sondern auf einen höheren Betrag.
Unabhängig davon hoffen manche Exponenten der bürgerlichen Parteien und der privaten Medien, dass Rösti als Bundesrat der SRG kritischer gegenüberstehen wird als Simonetta Sommaruga. Die SP-Politikerin hielt stets ihre schützende Hand über die Radio- und Fernsehgesellschaft.
Als die Werbeeinnahmen der SRG sanken, setzte Sommaruga durch, dass der Gebührenplafond angehoben wird: von 1.2 auf 1.25 Milliarden Franken. Die Medienministerin schanzte der SRG 50 zusätzliche Millionen im Frühling 2020 zu, nachdem die Pandemie ausgebrochen war.
Den privaten Medienhäusern geht es vor allem darum, dass der Auftrag an die SRG enger gefasst wird. Sommaruga hatte im vergangenen September angekündigt, dass die Konzession des Rundfunks für zwei Jahre unverändert bleibe. Sie hielt aber fest: «In den Bereichen Unterhaltung und Sport soll die SRG auf jene Bereiche fokussieren, die von anderen Anbietern nicht abgedeckt werden.» Und: «In Zukunft soll die SRG ihren Onlineauftritt stärker auf audiovisuelle und auf Audio-Angebote ausrichten, während bei den Textangeboten weitere Einschränkungen geprüft werden müssen.»
Die privaten Medien stellen in Frage, dass die Sender der SRG Online-Nachrichtenportale mit längeren Texten betreiben. Sie wollen, dass sich der öffentliche Rundfunk auf Videos und Audioformate beschränkt. Nun wartet man darauf, wie sich Medienminister Rösti im Widerstreit der Interessen positioniert.
Dasselbe Problem wie bei der SRG-Initiative stellt sich für ihn beim Referendum, das die SVP zum Gegenvorschlag der Gletscher-Initiative anstrengt: Rösti ist nicht nur Mitglied des Komitees, sondern sogar Co-Präsident. Austreten kann er nun nicht, obwohl er als Bundesrat fortan für Klimapolitik zuständig ist. (aargauerzeitung.ch)
Die privaten Medienhäuser sind mir zu undurchsichtig. Da gibt es sicher den einen oder anderen Milliardär der seinen Einfluss geltend macht…
a. Die Initiativen werden zurückgezogen
b. Die Initiativen werden für Ungültig erklärt
c. Rösti wechselt in ein Departement wo er unbefangen ist
d. Rösti tritt zurück und macht weiter Legislativpolitik