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Tödlicher Bahnunfall im Tessin könnte Folgen haben

Tödlicher Bahnunfall im Tessin könnte strafrechtliche Folgen haben

11.02.2019, 16:4211.02.2019, 20:44
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Der Unglueckszug bei der Unfallstelle eines Zugungluecks auf der Gotthard-Bergstrecke bei Airolo, am Dienstag, 5. Februar 2019. Am Dienstagmorgen sind zwei Bahnarbeiter von einem Zug erfasst worden. E ...
Bild: TI-PRESS

Der tödliche Unfall auf der Gotthard-Bergstrecke in Airolo TI vor knapp einer Woche hat möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen. Die Tessiner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen vier Personen wegen fahrlässiger Tötung.

Bei dem Unfall vom Dienstagmorgen vergangener Woche waren zwei Bahnarbeiter aus vorerst unbekannten Gründen am Südportal des Gotthardtunnels von einem Richtung Norden fahrenden Zug der Regionalgesellschaft Tilo erfasst worden. Ein 40-jähriger Schweizer starb, sein 39-jähriger Kollege wurde schwer verletzt ins Spital geflogen.

Der Anwalt des Schwerverletzten bestätigte am Montag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen Bericht des Tessiner Radios und Fernsehens RSI, wonach die Staatsanwaltschaft aktiv wurde. Auch sein Mandant sei der fahrlässigen Tötung verdächtigt und bereits im Spital von der für das Verfahren zuständigen Staatsanwältin einvernommen worden, sagte der Luganeser Anwalt Yasar Ravi weiter.

Staatsanwältin Marisa Alfier hat das Verfahren auf drei weitere Personen ausgedehnt. Dabei handelt es sich um den Sicherheitschef, den Verantwortlichen für den Bahnverkehr auf der betroffenen Linie sowie einen Angestellten der Sicherheitsfirma Securitrans.

«Die Untersuchung sollte klarmachen, was an jenem Tag auf der Bahnlinie geschehen ist, könnte aber auch in einer Einstellungsverfügung enden», sagte Ravi. Sein Mandat habe den Unfall wie durch ein Wunder überlebt, sei aber psychisch sehr erschöpft.

Staatsanwältin Alfier wollte sich nicht zu dem von ihr eröffneten Verfahren äussern. Der Mediensprecher der SBB im Tessin, Patrick Walser, liess sich auf Anfrage nur ein «wir sind überrascht» entlocken, wollte aber ebenfalls nichts zu der Angelegenheit sagen. (aeg/sda)

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