Es war einst ein grosser Zankapfel im Parlament: präventive Abschüsse von Bibern. Bereits in der Jagdgesetzrevision von 2019 stritten sich Links und Rechts darüber, wie man dem Nager auf den Pelz rücken will.
«Beim Biber würde es schon reichen, wenn er einen Baum schief anschaut, denn wenn er den Baum schief anschaut, muss man davon ausgehen, dass er den Baum umbeissen will, und dann entsteht ein Schaden, ergo kann man den Biber vorsorglich abschiessen», sagte ein sichtlich genervter Martin Bäumle, damals GLP-Präsident, in der Ratsdebatte. Mehr und mehr redete er sich ins Feuer und drohte zum Schluss seines Votums an, ein Referendum gegen das Jagdgesetz zu unterstützen.
Nach Anträgen aus der Mitte und der Grünen strich das Parlament die Biber-Abschüsse zwar aus der Vorlage, nicht zuletzt aus Angst vor der Volksabstimmung. Das half bekanntlich nichts: Trotzdem kam es zum Referendum und am Ende versenkte das Stimmvolk die Jagdgesetzrevision.
Jetzt, kaum vier Jahre später, nimmt die Politik den Biber erneut ins Visier. Vor kurzem schickte Bundesrat Albert Rösti die neue Jagdgesetzrevision in die Vernehmlassung. Dass er mit dieser dem Wolf an den Kragen will, ist hinlänglich bekannt. Viel mehr erstaunte die Umweltverbände aber, dass Rösti offenbar auch wieder präventive Biber-Abschüsse vorsieht.
Künftig sollen Kantone Abschussbewilligungen erteilen können, «wenn diese erhebliche Schaden anrichten». Erst in den Vernehmlassungsunterlagen wird deutlich, was damit gemeint ist: Als Schaden wird «bereits der Beginn der Tätigkeit des Bibers, das heisst das Untergraben vor Einsturz oder das Aufstauen vor der Überflutung bezeichnet».
«Uns schockiert, was der Bund beabsichtigt», sagt Sara Wehrli von Pro Natura. «Hier werden Tür und Tor geöffnet, den Biber breit zu bejagen.» Wehrli stösst sich vor allem an der niedrigen Hürde, die es für einen Biber-Abschuss braucht: «Er muss eigentlich nur damit begonnen haben, einen Zufahrtsweg zuzubauen, dann kann er abgeschossen werden.» Dies betreffe potenziell sehr viele Tiere.
Dass der Bundesrat hinter die Absichten der Volksabstimmung von 2020 zurückgeht, nennt Wehrli einen «Affront»: Damals sei klar zum Ausdruck gekommen, dass es keine präventiven Abschüsse von Bibern brauche.
Noch vor weniger als einem Jahr klang es anders aus dem Departement Rösti. Das Bundesamt für Umwelt feierte das Comeback des Bibers als Erfolgsgeschichte. «Wenn der Biber kommt, wird's bunt», lautete der Titel einer Publikation vom Juli 2023. Dass das einst ausgerottete Nagetier wieder mit rund 4900 Exemplaren in der Schweiz vertreten ist, sei eine «erfreuliche Entwicklung», heisst es darin.
Zwar werden auch da die problematischen Seiten des Bibers angesprochen, der mit seinen Dämmen Ackerland überfluten und Verkehrsinfrastruktur zum Erliegen bringen kann. Im Juli aber klang die Herangehensweise wesentlich pragmatischer, als es jetzt im Verordnungsentwurf steht: «Viele Schäden lassen sich mit einfachen Mitteln vermeiden, zum Beispiel mit Drahtgittern zum Schutz von Bäumen oder durch Abzäunen von landwirtschaftlichen Kulturen.» Eine Studie solle zudem den grossen Einfluss des Bibers auf die Förderung der Biodiversität festhalten. Erschienen sind die Ergebnisse der Untersuchung, die seit 2020 läuft, allerdings noch nicht.
Es wird spannend zu beobachten, wie künftig die Konfliktlinien in der Biber-Diskussion verlaufen. Im Unterschied zum Wolf taucht er nicht vor allem in landwirtschaftlich genutztem Gebiet auf: Seit seiner Wiederansiedlung verbreitet er sich rasant auch in den grossen Zentren und lässt sich etwa in Zürich, Bern oder Basel beobachten.
In einigen Gebieten, etwa in der Region Genf, Biel oder Thun, hat sich das Wachstum der Biber-Population allerdings bereits etwas verlangsamt, während es insbesondere im Mittelland weiterhin exponentiell zunimmt. Seit 2022 steht der Biber deshalb nicht mehr auf der Roten Liste der gefährdeten Tierarten, allerdings gilt er noch immer als geschützt. (aargauerzeitung.ch/lyn)
Und leider muss ich mich bei Rösti immer wieder wiederholen: Er ist wie Scholz die falsche Person zur falschen Zeit auf der falschen Position. Wir brauchen ganz andere Vorlagen aus seinem Departement und es ist schade, dass wir die Zeit nur damit verbringen zu diskutierten, ob wir nicht noch mehr Tiere erschiessen sollten statt zukunftsgerichtet zu gestalten.
Mir geht noch immer nicht in den Kopf, wie es möglich sein kann, dass Herr Rösti diese Verordnung einfach quasi im Alleingang durchsetzen kann. Ich glaube, die Schweiz braucht dringend ein Verfassungsgericht.