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Fall «Carlos» – jetzt interveniert der Uno-Sonderbeauftragter für Folter

Fall «Carlos» – jetzt interveniert der Uno-Sonderbeauftragte für Folter

14.06.2021, 09:0714.06.2021, 17:15
GERICHTSZEICHNUNG - Portraitzeichnung des Haeftlings Brian (bekannt als Carlos). Die Anwaelte von Carlos, der mittlerweile auch unter seinem echten Namen Brian bekannt ist, haben am Mittwoch, 26. Mai  ...
Brian alias Carlos vor Gericht.Bild: keystone

Der Fall «Carlos», respektive Brian, wie er mittlerweile richtig genannt werden möchte, wird ein Fall für den Bund: Der Uno-Sonderbeauftragte für Folter hat beim Aussendepartement wegen der anhaltenden Isolationshaft für Brian interveniert.

Die Anwälte von Brian hatten es beim Prozess vor dem Zürcher Obergericht Ende Mai angekündigt – nun ist die Intervention eingereicht: Der Uno-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, hat beim Aussendepartement von Bundesrat Ignazio Cassis (FDP) schriftlich eine Stellungnahme zu Brians Haftbedingungen verlangt.

Isolationshaft dürfe gemäss Uno-Standards nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen und in keinem Fall länger als 15 Tage. «Hier sind wir aber bei fast drei Jahren», sagte Melzer am Montag am Radio SRF. In seinem Schreiben forderte Melzer deshalb, dass das Haftregime von Brian gelockert werden müsse.

Es gebe auch Haftformen, mit denen man Gewaltausbrüche verhindern könne, ohne dass es zu einer Total-Isolation kommen müsse. Der Bund wird nun innert zwei Monaten Stellung dazu beziehen.

Zudem wird die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter den jungen Gewalttäter am 2. Juli besuchen und die Situation im Gefängnis Pöschwies untersuchen.

Zürcher Justizdirektion wehrt sich

Die Zürcher Justizdirektion fühlt sich durch Melzer vorverurteilt. «Wir stellen fest, dass Herr Melzer Vorwürfe erhebt, ohne die Beschuldigten angehört zu haben. Das widerspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen und ist vorverurteilend», teilte Justiz und Wiedereingliederung auf Anfrage von Keystone-SDA mit.

Das Schreiben Melzers, in dem die Vorwürfe aufgelistet sind, enthalte zudem faktische Fehler. So sei es beispielsweise falsch, dass der Inhaftierte keinen Familienbesuche empfangen dürfe. Er habe Anrecht darauf, seine Familie jede Woche zu sehen oder stattdessen anderen Besuch zu empfangen. Zudem dürfe er zwei Mal pro Tag mit seiner Familie und unbeschränkt mit seinen Anwälten telefonieren.

Seitdem er über eine Zelle mit eigenem Spazierhof verfüge, müsse er während des Spazierens zudem keine Hand- und Fussfesseln mehr tragen. Die von Melzer geforderte «unabhängige Untersuchung» der Haftbedingungen sei zudem bereits in Planung, mit dem Besuch der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter am 2. Juli.

Justiz und Wiedereingliederung, wie der Justizvollzug in Zürich heisst, will sich aber «gerne an einer speditiven und gründlichen Stellungnahme beteiligen». Bis auf Weiteres wird an den Haftbedingungen aber nichts geändert.

Obergerichts-Urteil am Mittwoch

Am Mittwoch, 16. Juni, wird das Zürcher Obergericht sein Urteil im Fall «Carlos» eröffnen. Es wird entscheiden, ob der 25-Jährige ordentlich verwahrt, hinter Gittern therapiert oder dann gleich in Freiheit entlassen wird, wie es seine drei Anwälte beim Prozess forderten. Sie bezeichnen die Haftbedingungen ebenfalls als Folter.

Der Wiederholungstäter muss sich vor Gericht verantworten, weil er im Gefängnis mehrere Polizisten, Mithäftlinge und Mitarbeiter bedroht, angegriffen und teilweise verletzt haben soll.

Die Anklageschrift listet 29 einzelne Vorfälle auf. Die Vorinstanz hatte ihn zu einer «kleinen Verwahrung» verurteilt, also einer Therapie hinter Gittern. Ist dieses Verfahren einmal rechtskräftig, kommt jedoch bereits das nächste auf ihn zu.

Die Staatsanwaltschaft leitete bereits ein neues Verfahren wegen 30 weiteren Angriffen ein. Auch diese sollen sich vor allem gegen das Gefängnispersonal und die Polizei gerichtet haben. (aeg/sda)

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