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Gerichtshof für Menschenrechte: Schweiz hat Caster Semenya diskriminiert

FILE - Caster Semenya, of South Africa, competes during a heat in the women's 5000-meter run at the World Athletics Championships on July 20, 2022, in Eugene, Oregon. The European Court of Human  ...
Mittelstreckenläuferin Caster Semenya erhält vom Gerichtshof für Menschenrechte Recht.Bild: keystone

Gerichtshof für Menschenrechte: Schweiz hat Caster Semenya diskriminiert

11.07.2023, 11:3011.07.2023, 14:41
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Die südafrikanische Leichtathletin Caster Semenya ist laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in der Schweiz diskriminiert worden. Sie war an der Teilnahme an Rennen gehindert worden, weil sie eine Behandlung zur Senkung des Testosteronspiegels ablehnte.

In dem Rechtsstreit gegen die Schweiz sah der EGMR die 32-jährige Mittelstreckenläuferin als diskriminiert an, wie der Gerichtshof am Dienstag bekannt gab. Der EGMR stellte fest, dass die Schweiz gegen Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) über das Verbot der Diskriminierung in Verbindung mit Artikel 8, der das Recht auf Achtung des Privatlebens schützt, verstossen hat.

Die Entscheidung wurde mit einer knappen Mehrheit von vier zu drei Richtern gefällt. Darüber hinaus lag gemäss den Richtern des EGMR auch ein Verstoss gegen Artikel 13 der Konvention vor, der das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf betrifft. Die erhebliche Bedeutung des Falles für die Klägerin und der geringe Ermessensspielraum des beklagten Staates hätten zu einer gründlichen institutionellen und verfahrensrechtlichen Kontrolle führen müssen, von der die Klägerin in diesem Fall nicht profitiert habe, so der EGMR.

Das Schweizer Bundesgericht hatte im Herbst 2020 eine Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) in Lausanne bestätigt, die eine Regelung des Internationalen Leichtathletikverbands (World Athletics, ehemals IAAF) für gültig erklärt hatte. In der Folge legte Semenya Beschwerde beim EGMR ein.

Langjähriger Rechtsstreit wegen Vorgaben

Gemäss den Vorgaben von World Athletics muss die hyperandrogene Athletin Semenya und zweifache Olympiasiegerin im 800-Meter-Lauf eine Hormonbehandlung zur Senkung ihres Testosteronspiegels einnehmen, wenn sie auf ihrer Strecke antreten will.

Basierend auf Gutachten legte World Athletics im April 2018 einen Höchstwert für Testosteron (5 Nanomol pro Liter Blut) fest, unter dem Frauen über Distanzen von 400 Meter bis zur Meile (1609 Meter) antreten dürfen.

Semenya gewann im letzten Jahrzehnt an den Olympischen Spielen, Weltmeisterschaften und weiteren Wettbewerben zahlreiche Goldmedaillen über 400, 800 und 1500 Meter. Die südafrikanische Sportlerin weist einen natürlichen Überschuss an männlichen Sexualhormonen auf. Sie führt seit über zehn Jahren einen Rechtsstreit mit World Athletics. (abu/sda/afp)

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37 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Bongalicius
11.07.2023 13:11registriert Januar 2016
Finde diesen Entscheid vom EGMR sehr fraglich. Irgendwo muss ein sportliche Institution Grenzen setzen um einen fairen Wettbewerb sicher zu stellen. Hier hat der Sport, aber vor allem der Frauenwettbewerb verloren auf Kosten einer sehr seltenen natürlichen Anomalie.
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Simon85
11.07.2023 12:36registriert Oktober 2020
was hat da der EGMR überhaupt zu melden. Sportlich gesehen, ist das CAS die oberste Instanz. Mag sein das Semenya sich ungerecht behandelt fühlt. Aber Sie bedenkt wohl kaum, dass auf der Gegenseite ganz viele Athletinnen die nicht so einen hohen Wert der männlichen Hormone haben, um Ihre Chancen gebracht wurden, etwas zu gewinnen.
Es braucht wohl nebst einer Herren und Damen noch eine weitere Kategorie.
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ChrissyH
11.07.2023 12:10registriert Mai 2023
Hoffentlich hat dieses Urteil nicht die selbe Tragweite wie 1995 die Bosman Entscheidung, die den fairen Klub Fussball zerstört hat. Es ist ja schon etwas kurios wenn Feministinnen jahrelang für Gleichberechtigung im Sport kämpfen und sie dann praktisch von männlichen Frauen platt gemacht werden. Heute ist es ja möglich unbürokratisch für ein paar Franken sein Geschlecht zu wechseln. Dann ist es doch nur konsequent wenn man die Unterscheidung von Männer und Frauensport abschafft.
Basel-Stadt möchte es ja vormachen, nur noch ein Geschlecht. Das wäre ja der Supergau für alle Feministinnen.
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