Kantone haben bis 2022 rund 180 Millionen an Opferhilfe ausbezahlt
Von 2000 bis 2022 haben die Kantone insgesamt einen Betrag von 181 Millionen Franken an Opferhilfe ausgerichtet. 62 Prozent der 26'013 eingereichten Gesuche wurden genehmigt, wie das Bundesamt für Statistik (BFS) am Montag mitteilte.
Die jährlichen Gesamtbeträge der Entschädigungen und Genugtuungen schwankten allerdings im Lauf der Zeit. Ab 2010 sei ein Rückwärtstrend zu beobachten, stellte das BFS fest.
Im Jahr 2000 wurden 800 Gesuche gestellt. Diese Zahl erhöhte sich bis 2011 konstant. Ab 2011 gingen die Gesuche zurück. Die Anzahl der genehmigten Gesuche blieb hingegen im Zeitverlauf stabil.
Weniger längerfristige Hilfe
Zu Beginn der Erhebung wurde bei 41 Prozent der Beratungen eine finanzielle Soforthilfe zugesprochen. 2022 waren das noch bei 36 Prozent. Längerfristige Hilfe erfolgte im Jahr 2000 bei 13 Prozent der Beratungen. 2022 nur noch bei sechs Prozent.
In 84 Prozent der Fälle wurde das Gesuch vom Opfer gestellt. Die Gesuche stammten zu 60 Prozent von einer Frau und zur Hälfte von einer 30- bis 64-jährigen Person. 56 Prozent der Gesuchstellenden waren Schweizer und 94 Prozent hatten ihren Wohnsitz in der Schweiz.
Die Gesuche standen am häufigsten in Zusammenhang mit Körperverletzung und Tätlichkeiten, Tötungsdelikten, Raub, sexueller Nötigung sowie Vergewaltigung. Auf diese Straftatengruppen entfielen 92 Prozent aller zugesprochenen Entschädigungs- und Genugtuungsleistungen.
Anlaufstellen für Opfer von sexueller Gewalt
Sexuelle Übergriffe können in den unterschiedlichsten Kontexten stattfinden. Hilfe im Verdachtsfall oder bei erlebter sexueller Gewalt bieten etwa die kantonalen Opferhilfestellen oder die Frauenberatung Sexuelle Gewalt. Für Jugendliche oder in der Kindheit sexuell ausgebeutete Erwachsene gibt es in Zürich die Stelle Castagna. Betroffene Männer können sich an das Männerbüro Zürich wenden. Wenn du dich sexuell zu Kindern hingezogen fühlst oder jemanden kennst, der diese Neigung hat, kann dir diese Stelle weiterhelfen.
In den meisten Fällen kannten sich die mutmassliche Täterin oder der mutmassliche Täter und das Opfer vor der Straftat. Zwischen 2000 und 2022 war das bei 73 Prozent der Beratungen der Fall. Dieser Anteil hat sich im Lauf der Jahre leicht erhöht.
Massiver Anstieg von Beratungen
Die Zahl der jährlichen Beratungen bei den Opferhilfestellen ist seit der ersten Erhebung um 200 Prozent gestiegen. So wurden im Jahr 2000 noch 15'521 Beratungen durchgeführt und 2022 bereits 46'542. Die Straftaten, die Anlass zur Beratung gaben, wurde zu 90 Prozent mutmasslich von einem Mann verübt. (sda)
