Die 49-Jährige arbeitete in Bern bei einem Detailhändler. Der Italienerin war ihr Lohn wohl aber nicht genug, denn sie nutzte während einem halben Jahr eine weitere Einnahmequelle, berichtet 20 Minuten.
Indem sie Kundenbelege mit Gewinnauszahlungen mehrmals durch den Swisslos-Automaten zog, konnte sie sich rund 16'000 Franken ergaunern. Das Geld nutzte sie danach privat.
Die Frau wurde bei ihren Aktivitäten erwischt, konnte sich daraufhin aber mit dem Detailhändler arrangieren. Gemäss dieser Abmachung soll sie den Betrag in Raten zurückzahlen. Weil dies von der Staatsanwaltschaft als aufrichtige Reue aufgefasst wird, führe dies zudem zu strafmildernden Umständen.
Die 49-Jährige wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Sie muss ausserdem 300 Franken Busse zahlen und 500 Franken Gebühren.
«Mit unseren Spielen erzielte Gewinne können nur einmal ausbezahlt werden», äussert sich Swisslos gegenüber «20 Minuten». Die Quittungen von gewonnenen Spielteilnahmen mit Gewinnen unter 1000 Franken würden nach dem Einscannen als solche erfasst werden und die Verkäuferinnen und Verkäufer könnten danach die Gewinne auszahlen.
Laut Swisslos zeige das System bei einem erneuten Scan «Gewinn bereits ausbezahlt». Das Unternehmen vermutet, dass das Ganze über die Abrechnung aufgefallen ist: «Falls die Mitarbeiterin sich Gewinnbeträge mehrfach auszahlte, resultierte eine Differenz zwischen dem Bestand in der Kasse der Verkaufsstelle und der Abrechnung, welche die Verkaufsstelle von uns erhält. So könnte das Ganze aufgefallen sein».
Der Detailhändler wollte sich zu der Angelegenheit nicht äussern. (kek)