Ständerat will Armeeangehörigen keine Munition nach Hause mitgeben
Armeeangehörige sollen auch künftig keine Munition für ihre persönliche Waffe zu Hause aufbewahren können. Der Ständerat hat am Mittwoch eine Motion dazu mit klarem Mehr abgelehnt. Damit ist das Anliegen vom Tisch.
Die Forderung, die Abgabe von Taschenmunition vorzubereiten, kam aus der SVP. Mit 31 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen sagte der Ständerat Nein zu der Motion von Werner Salzmann (SVP/BE). Ja-Stimmen kamen vor allem aus der SVP und vereinzelt von Mitte und FDP. Mit dem Nein ist die Motion vom Tisch.
Mehr Tötungsdelikte befürchtet
Eine knappe Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats (SIK-S) hätte die Abgabe der Taschenmunition wieder handhaben wollen wie vor 2007: Bis dahin gehörte diese Munition zur persönlichen Ausrüstung von bewaffneten Armeeangehörigen. Seither wird sie eingezogen, und so bleibt es nun auch.
Im Rat setzten sich die Gegnerinnen und Gegner der Abgabe klar durch. Sie argumentierten mit den Risiken. Es sei erwiesen, dass die Suizidrate und auch die Zahl der Tötungsdelikte mit im Haus verfügbaren Schusswaffen zurückgegangen sei, seit die Munition der Armee nicht mehr nach Hause mitgegeben werde.
«Eine einsatzfähige Schusswaffe im Keller ist ein Risiko», sagte Daniel Jositsch (SP/ZH). Es gehe um sogenannte Reflextaten, zu denen es in Extremsituationen komme, etwa wenn ein Mensch stark unter Druck stehe. In psychologischen Abklärungen sei dies nicht erkennbar.
«Zwängerei»
2023 habe der Nationalrat eine Motion für die Wiederabgabe von Taschenmunition deutlich abgelehnt, gab Franziska Roth (SP/SO) zu bedenken. «Jetzt zuzustimmen, wäre Zwängerei.» In Briefen an Ratsmitglieder hätten zahlreiche Organisationen auf die Gefahr durch Schusswaffen hingewiesen, sagte Flavia Wasserfallen (SP/BE).
Bei einer Mobilmachung würde Munition am Mobilmachungsort verteilt, schnell und sicher, fügte Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) hinzu. Käme es nach einer Heimabgabe der Munition zu einem Tötungsdelikt mit einer Armeewaffe, würde das der Armee schaden.
Bei der Strafverfolgung brauche es Transparenz zur Frage, wer Tötungsdelikte verübe und ob dabei eine Armeewaffe im Spiel gewesen sei, entgegnete Motionär Salzmann. Diesbezüglich seien noch nie Studien verlangt worden.«Es geht nicht darum, Munition sofort abzugeben, sondern es geht um die Vorbereitung, damit sie abgegeben werden kann», sagte Salzmann als einziger Befürworter im Rat, der sich äusserte. Im Moment sei es noch nicht möglich, Taschenmunition sofort abzugeben, weil es noch keine dezentralen Abgabestellen gebe.
Sicherheit bei Mobilmachung
In einem hybriden Kriegsumfeld müssten Armeeangehörige sehr rasch in der Lage sein, kritische Infrastrukturen zu bewachen und Kontrollen durchzuführen, sagte Salzmann zum Vorstoss.
Die Abgabe von Taschenmunition erhöhe die Sicherheit bei einer Mobilmachung, stärke die Verteidigungsfähigkeit und sei ein Zeichen des Wehrwillens der Schweiz, schrieb die Kommissionsmehrheit. Gegenüber Armeeangehörigen, die bereit seien, ihr Land im Ernstfall zu verteidigen, sei die Abgabe von Munition ein Vertrauensbeweis.
Auch für den Bundesrat lässt sich eine Heimabgabe der Munition nicht rechtfertigen, wie Verteidigungsminister Martin Pfister sagte. Dass ein mobilisierter Soldat ausserhalb eines militärischen Verbandes Munition einsetze, sei nicht vorstellbar. Indem Soldaten ihre Waffen mit heim nehmen dürften, werde ihnen Vertrauen entgegengebracht. (sda)
