Schweiz
Wallis

Visp: Zwei Ärztinnen im Wallis wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Zwei Ärztinnen im Wallis wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

27.11.2025, 14:3027.11.2025, 14:30

Zwei Ärztinnen sind im Wallis vom Bezirksgericht Visp wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Sie sind mitschuldig, dass 2020 ein 48-jähriger Walliser Apotheker gestorben ist.

Das Bezirksgericht Visp eröffnete am Donnerstag das Urteil gegen die beiden Ärztinnen. Gemäss dem Urteil, das der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, wurden die beiden Ärztinnen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Eine der beiden zusätzlich wegen eines Urkundendelikts, wie es im Urteil heisst.

Wie der «Blick» am Donnerstag schrieb, geht es um den Fall des im Wallis prominenten Apothekers Alain Guntern aus Brig-Glis, dessen lebensbedrohliche Aortendissektion 2020 nicht erkannt wurde. Im Spital von Visp soll es im Zusammenhang mit dieser Herz- und Gefässerkrankung zu schweren Versäumnissen gekommen sein, was zum Tod des Apothekers führte.

Laut dem Urteil des Bezirksgerichts Visp wurde eine der Ärztinnen wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 200 Franken verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe soll unter Auflage einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben werden. Zusätzlich zur bedingten Geldstrafe erhält die Ärztin eine Busse von 2000 Franken.

Die zweite Ärztin wurde wegen fahrlässiger Tötung sowie Unterdrückung von Urkunden schuldig gesprochen. Sie wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 550 Franken verurteilt. Sie muss zudem eine Busse von 9900 Franken bezahlen.

Witwe erhält Entschädigung

Die Witwe des Apothekers erhält von den beiden Ärztinnen eine Parteienentschädigung von gesamthaft 14'000 Franken.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Parteien können es innert zehn Tagen an die nächste Instanz weiterziehen. (sda)

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13 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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traegi
27.11.2025 14:53registriert September 2020
etwas mehr Informationen wäre doch recht hilfreich um sich ein eigenes Bild zu machen. Was waren denn die grossen Versäumnisse? Warum werden beide Ärztinnen beschuldigt? ...
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Madison Pierce
27.11.2025 18:01registriert September 2015
Dass Fehler und auch schwere Fehler passieren, ist nicht zu vermeiden und ich sehe es kritisch, wenn man danach sofort nach der Justiz ruft. Wenn Ärzte, Chauffeure oder Fluglotsen dauernd das Gefühl haben müssen, mit einem Bein im Gefängnis zu stehen, führt das nicht zu besserer Arbeit.

Was aber gar nicht geht und wo ich die milde Strafe nicht verstehe, ist die Urkundenfälschung. Wenn ein Fehler passiert, steht man dazu. Schon nur, damit die Hinterbliebenen eine Entschädigung von der Haftpflichtversicherung erhalten.
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Hans -würkli- Nötig
27.11.2025 16:55registriert Juli 2015
Dass grobfahrlässige Fehler passieren und bei bis dahin unbescholtenen Tätern dann eine bedingte Strafe ausgesprochen wird kann ich im Sinne von "im Zweifel für den Angeklagten" ja noch irgendwie nachvollziehen.

Was mir aber nicht in den Kopf will, ist dass jemand der nach der Tat Dokumente fälscht und damit mE eine grosse kriminelle Energie beweist, ebenso nur bedingt bestraft wird - das ist kein grobfahrlässiger Fehler mehr sondern aktives, bewusstes Handeln was mE zwingend eine unbedingte Strafe geben sollte.
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