Zwei Ärztinnen im Wallis wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Zwei Ärztinnen sind im Wallis vom Bezirksgericht Visp wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Sie sind mitschuldig, dass 2020 ein 48-jähriger Walliser Apotheker gestorben ist.
Das Bezirksgericht Visp eröffnete am Donnerstag das Urteil gegen die beiden Ärztinnen. Gemäss dem Urteil, das der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, wurden die beiden Ärztinnen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Eine der beiden zusätzlich wegen eines Urkundendelikts, wie es im Urteil heisst.
Wie der «Blick» am Donnerstag schrieb, geht es um den Fall des im Wallis prominenten Apothekers Alain Guntern aus Brig-Glis, dessen lebensbedrohliche Aortendissektion 2020 nicht erkannt wurde. Im Spital von Visp soll es im Zusammenhang mit dieser Herz- und Gefässerkrankung zu schweren Versäumnissen gekommen sein, was zum Tod des Apothekers führte.
Laut dem Urteil des Bezirksgerichts Visp wurde eine der Ärztinnen wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 200 Franken verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe soll unter Auflage einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben werden. Zusätzlich zur bedingten Geldstrafe erhält die Ärztin eine Busse von 2000 Franken.
Die zweite Ärztin wurde wegen fahrlässiger Tötung sowie Unterdrückung von Urkunden schuldig gesprochen. Sie wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 550 Franken verurteilt. Sie muss zudem eine Busse von 9900 Franken bezahlen.
Witwe erhält Entschädigung
Die Witwe des Apothekers erhält von den beiden Ärztinnen eine Parteienentschädigung von gesamthaft 14'000 Franken.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Parteien können es innert zehn Tagen an die nächste Instanz weiterziehen. (sda)
