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Gentechnik: SVP-Nationalrat fordert Lockerung des Moratoriums

Neue Technologien wie das Genom-Editing haben nicht mehr viel mit der klassischen Gentechnik gemeinsam.
Neue Technologien wie das Genom-Editing haben nicht mehr viel mit der klassischen Gentechnik gemeinsam. bild: shutterstock

Wieso Bauern und Detailhändler über Gentech-Landwirtschaft nachdenken – in 5 Punkten

Gentechnisch veränderte Lebensmittel dürfen seit 2005 nicht in der Schweiz angebaut werden. Doch die strikte Ablehnung im Parlament, der Wirtschaft und der Landwirtschaft bröckelt.
29.01.2022, 18:29
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Was ist passiert?

Die Fassade des strikten Gentech-Moratoriums der Schweiz bröckelt. Seit 2005 ist der kommerzielle Anbau gentechnisch veränderter Organismen verboten. Erlaubt ist nur die Forschung. Alle vier Jahre muss das Moratorium verlängert werden.

Der Nationalrat hat an der Herbstsession beschlossen, die Frist um vier Jahre bis Ende 2025 zu verlängern. Der Ständerat folgte dem Votum der grossen Kammer – mit einer Ausnahme: Neue Verfahren wie das Genom-Editing sollen zwar nach wie vor der Gentechnik-Gesetzgebung unterliegen, künftig aber nicht mehr unter das Moratorium fallen.

Ein Vorstoss des SVP-Nationalrates Martin Haab rüttelt nun weiter am Status quo. Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, hat der Landwirt am Freitag einen Vorstoss in der Wissenschaftskommission des Nationalrats eingereicht. Dieser hat zum Ziel, «eine Brücke zwischen dem Nationalrat und dem Ständerat zu bauen». Konkret möchte Haab, dass der Bundesrat bis spätestens Ende 2023 offene Fragen rund um neue Gentechnik-Technologien prüft, welche der Umwelt, der Landwirtschaft und den Konsumenten zugutekommen sollen.

Wieso soll das Moratorium aufgeweicht werden?

Befürworter argumentieren, dass neue Techniken wie das Genom-Editing nichts mehr mit der klassischen Gentechnik gemeinsam haben, da sie keine artfremden Gene in die Pflanze einbringen. Im Grunde genommen imitiere Genom-Editing Prozesse, die auch in der Natur vorkommen. Mit dem Unterschied, dass die Natur sehr viel länger braucht.

Diesem Gedanken unterliegt auch die klassische Mutagenese, in der Schweiz eine seit Jahrzehnten bewährte Züchtungsmethode, welche durch Bestrahlung oder den Einsatz von Chemikalien ungezielt Veränderungen im Erbgut einer Pflanze hervorruft.

Wer ist für eine Lockerung?

Martin Haab wird dabei von verschiedenen Kräften unterstützt, die grossen Einfluss auf die Politik haben. So soll der Schweizerische Bauernverband (SBV) Mitarchitekt des Vorstosses sein. Die Landwirtschaft litt in den letzten Jahren stark unter Ernteeinbussen, die durch schlechtes Wetter und den Klimawandel generell verursacht wurden. In Bauernkreisen erhofft man sich von den neuen Verfahren Pflanzen, die resistenter gegenüber Krankheiten und Umwelteinflüssen sind.

Die Unterstützung des SBV ist ein Novum, waren sie bis anhin immer strikt gegen die Aufhebung des Moratoriums. SBV-Direktor Martin Rufer bestreitet gegenüber dem «Tages-Anzeiger» jedoch, dass der Verband seine Haltung zur Gentechnik geändert hat: «Wir wollen weiterhin eine Gentechnik-freie Landwirtschaft.»

Mit dem Vorstoss soll die Frage geklärt werden, ob neue Verfahren überhaupt Gentechnik im klassischen Sinn sind und der strengen Gentechnik-Gesetzgebung unterstellt werden müssen.

Weitere Unterstützung kommt von der Allianz «Sorten für morgen». Diese besteht unter anderem aus den Detailhändlern Coop und Migros, aber auch bäuerliche Kreise, etwa die Agrargenossenschaft Fenaco oder die Gemüseproduzenten sind Teil des Vereins.

Wer ist dagegen?

Ganz bestimmt gegen den Vorschlag sind SP und die Grünen. Sie argumentieren, dass Gentechnik die Artenvielfalt mindere, sie zu Abhängigkeiten gegenüber grossen Agrar-Konzernen wie Syngenta führt und die Risiken nicht ausreichend erforscht seien.

Wie geht es weiter?

Der Vorstoss wird wohl in der Frühjahrssession im Nationalrat behandelt werden. Würden die neuen Verfahren dereinst nicht mehr der Gentechnik-Gesetzgebung unterstellt sein, entfiele eine Reihe von Auflagen, etwa die Sicherstellung, dass die Herkunft dieser so entwickelten Pflanzen rückverfolgbar ist. Oder dass sie sich mit herkömmlichen Züchtungen nicht vermischen dürfen.

Der Ständerat forderte allerdings lediglich, dass die neuen Verfahren nicht mehr dem Moratorium unterliegen. «So dürfte kein Züchter gewillt sein, mit den neuen Methoden entstandene Pflanzen in den Verkehr zu bringen», sagte SBV-Direktor Martin Ruefer. Denn in freier Wildbahn seien die Auflagen der Gentechnik-Gesetzgebung kaum einzuhalten. «Es müssen Varianten für eine intelligente Regulierung der neuen Methoden ausgearbeitet werden». (dfr)

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25 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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LURCH
30.01.2022 01:12registriert November 2019
Wenn die unter anderem auch durch die Agrarindustrie verursachten Schäden an der Umwelt zum Klimawandel führen, bekämpft man nicht die Ursache, sondern passt sich den Auswirkungen an, um dann einen noch grösseren Profit daraus zu ziehen.
Die Agrarlobby mit den Sünnelitemplern als ihre bezahlten Erfüllungsgehilfen lassen grüssen!
Ganz nach dem Sprichwort:
So wie der Acker verdorben wird durch Unkraut, so wird der Mensch verdorben durch seine Gier.
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flausch
29.01.2022 19:21registriert Februar 2017
"Denn in freier Wildbahn seien die Auflagen der Gentechnik-Gesetzgebung kaum einzuhalten."
ja und wenn ich ein Gesetz nicht einhalten will muss ich es halt ändern. Es sind jedoch immer dieselben die gesetze zu ihren gunsten ändern wollen und so erstaunt es auch nicht das Gesetze immer mehr nach Wirtschaftlichen gelüsten umgeschrieben werden.
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