
Schweizer Anwälten soll wieder erlaubt werden, russische Oligarchen Kunden zu beraten. Dafür kämpft der Walliser Ständerat und Rechtsanwalt Beat Rieder.Bild: keystone
Ein Teil der Schweizer Sanktionen gegen Russland soll aufgehoben werden, wenn es nach der kleinen Parlamentskammer geht. Hier erfährst du, wie die Kantonsvertreter gestimmt haben.
24.09.2024, 16:1002.10.2024, 14:09
Der Ständerat will die Sanktionen lockern, die wegen des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges von Wladimir Putin gegen Russland erlassen worden sind.
Die kleine Parlamentskammer hat am Montag einer Motion des Walliser Rechtsanwalts Beat Rieder (Die Mitte) mit 34 zu 10 Stimmen zugestimmt.
Konkret soll das Verbot der Rechtsberatung zugunsten der russischen Regierung oder in Russland ansässiger Unternehmen aufgehoben werden.
In diesem Beitrag erfährst du, welche Ständerats-Mitglieder zugunsten der Ukraine und welche zugunsten des Aggressors Russland gestimmt haben.
Wer hat im Ständerat zugunsten der Ukraine abgestimmt?
Folgende Minderheit der kleinen Kammer des eidgenössischen Parlaments hat sich (erfolglos) gegen die Abschwächung der Sanktionen ausgesprochen:
SP
- Mathilde Crevoisier Crelier (Jura)
- Baptiste Hurni (Neuenburg)
- Pierre-Yves Maillard (Waadt)
- Franziska Roth (Solothurn)
- Carlo Sommaruga (Genf)
- Simon Stocker (Schaffhausen)
- Flavia Wasserfallen (Bern)
Grüne
- Maya Graf (Basel-Landschaft)
- Céline Vara (Neuenburg)
Grünliberale
- Tiana Angelina Moser (Zürich)
Wer hat im Ständerat zugunsten von Russland abgestimmt?
* ⛔️ Diese Ständerats-Mitglieder waren auch gegen die Motion, die vom Bund forderte, russische und andere ausländische Spione konsequent auszuweisen.
* 💰 Diese Ständeräte wollten lieber sparen, statt die Ukraine finanziell stärker zu unterstützen.
Die Mitte
- Beat Rieder (Wallis) ⛔️💰
- Peter Hegglin (Zug) ⛔️💰
- Fabio Regazzi (Tessin) ⛔️💰
- Benedikt Würth (St.Gallen) ⛔️💰
- Heidi Z'graggen (Uri) ⛔️💰
- Marianne Binder-Keller (Aargau)
- Isabelle Chassot (Freiburg)
- Stefan Engler (Graubünden)💰
- Erich Ettlin (Obwalden)💰
- Daniel Fässler (Appenzell Innerrhoden)💰
- Andrea Gmür-Schönenberger (Luzern)
- Brigitte Häberli-Koller (Thurgau)
- Charles Juillard (Jura)
- Marianne Maret (Waadt)
FDP
- Pascal Broulis (Waadt) ⛔️💰
- Damian Müller (Luzern) ⛔️💰
- Petra Gössi (Schwyz) ⛔️💰
- Benjamin Mühlemann (Glarus) ⛔️💰
- Thierry Burkart (Aargau)💰
- Andrea Caroni (Appenzell Ausserrhoden)💰
- Josef Dittli (Uri)💰
- Johanna Gapany (Freiburg)💰
- Matthias Michel (Zug)💰
- Martin Schmid (Graubünden)💰
- Hans Wicki (Nidwalden)💰
SVP
- Marco Chiesa (Tessin)💰
- Esther Friedli (St.Gallen)💰
- Hannes Germann (Schaffhausen)💰
- Werner Salzmann (Bern)💰
- Pirmin Schwander (Schwyz)💰
- Jakob Stark (Thurgau)💰
Grüne
Mouvement Citoyens Genevois (MCG)
SP
Mitte-Ständerat Pirmin Bischof (💰) hat gemäss Protokoll nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Eva Herzog (SP, Basel-Stadt) durfte als Ständerats-Präsidentin ohnehin keine Stimme abgeben.
Welche Folgen kann das für die Schweiz haben?
Das ist nicht bekannt.
Bundesrat Guy Parmelin hatte vergeblich vor den aussenpolitischen Konsequenzen eines solchen Entscheids gewarnt. Der Wirtschaftsminister betonte, das Verbot ziele darauf ab, in Russland ansässigen juristischen Personen das Wirtschaften in der Schweiz zu erschweren und den Druck auf den Kreml zu erhöhen.
Guy Parmelin:
«Aus politischer Sicht ist zu betonen, dass eine Lockerung der Sanktionen angesichts der anhaltenden militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine nicht empfehlenswert ist. Es liegt nämlich weiterhin ein schwerer Verstoss gegen das Völkerrecht vor – insbesondere gegen das Gewaltverbot sowie die territoriale Integrität und Souveränität der Ukraine.
Das Verbot der Rechtsberatung rückgängig zu machen, würde nicht nur ein riskantes politisches Signal aussenden, sondern die Schweiz auf der internationalen Bühne mit Sicherheit isolieren, insbesondere gegenüber Partnerländern, die dieselben Sanktionen anwenden und dieselben Werte teilen.
Unser Land könnte sich heftige Kritik einhandeln, dass es die Sanktionen gegen Russland nur halbherzig unterstützt, und das könnte natürlich seinem Ruf schaden.»
quelle: parlament.ch
Wie wurde argumentiert?
Der Walliser Ständerat Beat Rieder ortet im Verbot der Rechtsberatung, das in dem von der Schweiz übernommenen achten EU-Sanktionspaket enthalten ist, eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör.
Problematisch sei zudem die unklare Abgrenzung der Rechtsberatung gegenüber der Rechtsvertretung. Es sei nicht folgerichtig, eine Beratung zu verbieten, die dazu dient, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden oder einzuleiten, sie aber zuzulassen, wenn ein Verfahren eingeleitet ist.
Daniel Jositsch (SP/ZH) hielt namens der Kommissionsmehrheit fest, das internationale Recht sei oft politisch besetzt und neige zum Überschiessen. Das strafrechtliche Verbot der Rechtsberatung sei ein Eingriff in Grundrechte, die selbst für die schlimmsten Kriegsverbrecher gelten würden.
Carlo Sommaruga (SP/GE) entgegnete, Sanktionen dienten dazu, die Sanktionierten zur Achtung des Rechtsstaats zu zwingen. Sanktionen hätten naturgemäss eine Einschränkung der Grundrechte zur Folge.
Im vorliegenden Fall seien alle vom Bundesgericht verlangten Kriterien dafür erfüllt. Zudem sei das Verbot der Rechtsberatung stark eingeschränkt auf Fragen wie die Bildung von Offshore-Unternehmen oder die Umgehung des Öl-Embargos.
Bundesrat Parmelin, als Wirtschaftsminister für die Sanktionen zuständig, forderte ebenfalls, die Sanktionen unangetastet zu lassen. Aus politischer Sicht sei eine Lockerung wegen des anhaltenden Kriegs in der Ukraine nicht angebracht. Ein solcher Schritt würde die aussenpolitische Glaubwürdigkeit schwächen. Zudem befürchtete Parmelin ein weiteres Abbröckeln der Sanktionsmassnahmen aufgrund von Sonderwünschen.
Belgische und französische Anwaltsverbände haben in dieser Sache beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) rekurriert. Die Solothurner SP-Ständerätin Franziska Roth plädierte deshalb dafür, das am 2. Oktober erwartete Urteil abzuwarten. Ein Alleingang der Schweiz würde ein unglückliches Signal an die EU senden. Es gelte, die Sanktionen wasserdicht zu erhalten.
Wie geht's weiter?
Die Motion geht nun an den Nationalrat. Der Bundesrat müsste sie erst befolgen, wenn auch die grosse Kammer des eidgenössischen Parlaments zustimmt.
Quellen
2 Jahre Ukraine-Krieg in 34 Bildern
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