Der Ständerat will die Sanktionen lockern, die wegen des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges von Wladimir Putin gegen Russland erlassen worden sind.
Die kleine Parlamentskammer hat am Montag einer Motion des Walliser Rechtsanwalts Beat Rieder (Die Mitte) mit 34 zu 10 Stimmen zugestimmt.
Konkret soll das Verbot der Rechtsberatung zugunsten der russischen Regierung oder in Russland ansässiger Unternehmen aufgehoben werden.
In diesem Beitrag erfährst du, welche Ständerats-Mitglieder zugunsten der Ukraine und welche zugunsten des Aggressors Russland gestimmt haben.
Folgende Minderheit der kleinen Kammer des eidgenössischen Parlaments hat sich (erfolglos) gegen die Abschwächung der Sanktionen ausgesprochen:
* ⛔️ Diese Ständerats-Mitglieder waren auch gegen die Motion, die vom Bund forderte, russische und andere ausländische Spione konsequent auszuweisen.
* 💰 Diese Ständeräte wollten lieber sparen, statt die Ukraine finanziell stärker zu unterstützen.
Mitte-Ständerat Pirmin Bischof (💰) hat gemäss Protokoll nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Eva Herzog (SP, Basel-Stadt) durfte als Ständerats-Präsidentin ohnehin keine Stimme abgeben.
Das ist nicht bekannt.
Bundesrat Guy Parmelin hatte vergeblich vor den aussenpolitischen Konsequenzen eines solchen Entscheids gewarnt. Der Wirtschaftsminister betonte, das Verbot ziele darauf ab, in Russland ansässigen juristischen Personen das Wirtschaften in der Schweiz zu erschweren und den Druck auf den Kreml zu erhöhen.
Der Walliser Ständerat Beat Rieder ortet im Verbot der Rechtsberatung, das in dem von der Schweiz übernommenen achten EU-Sanktionspaket enthalten ist, eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör.
Problematisch sei zudem die unklare Abgrenzung der Rechtsberatung gegenüber der Rechtsvertretung. Es sei nicht folgerichtig, eine Beratung zu verbieten, die dazu dient, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden oder einzuleiten, sie aber zuzulassen, wenn ein Verfahren eingeleitet ist.
Daniel Jositsch (SP/ZH) hielt namens der Kommissionsmehrheit fest, das internationale Recht sei oft politisch besetzt und neige zum Überschiessen. Das strafrechtliche Verbot der Rechtsberatung sei ein Eingriff in Grundrechte, die selbst für die schlimmsten Kriegsverbrecher gelten würden.
Carlo Sommaruga (SP/GE) entgegnete, Sanktionen dienten dazu, die Sanktionierten zur Achtung des Rechtsstaats zu zwingen. Sanktionen hätten naturgemäss eine Einschränkung der Grundrechte zur Folge.
Im vorliegenden Fall seien alle vom Bundesgericht verlangten Kriterien dafür erfüllt. Zudem sei das Verbot der Rechtsberatung stark eingeschränkt auf Fragen wie die Bildung von Offshore-Unternehmen oder die Umgehung des Öl-Embargos.
Bundesrat Parmelin, als Wirtschaftsminister für die Sanktionen zuständig, forderte ebenfalls, die Sanktionen unangetastet zu lassen. Aus politischer Sicht sei eine Lockerung wegen des anhaltenden Kriegs in der Ukraine nicht angebracht. Ein solcher Schritt würde die aussenpolitische Glaubwürdigkeit schwächen. Zudem befürchtete Parmelin ein weiteres Abbröckeln der Sanktionsmassnahmen aufgrund von Sonderwünschen.
Belgische und französische Anwaltsverbände haben in dieser Sache beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) rekurriert. Die Solothurner SP-Ständerätin Franziska Roth plädierte deshalb dafür, das am 2. Oktober erwartete Urteil abzuwarten. Ein Alleingang der Schweiz würde ein unglückliches Signal an die EU senden. Es gelte, die Sanktionen wasserdicht zu erhalten.
Die Motion geht nun an den Nationalrat. Der Bundesrat müsste sie erst befolgen, wenn auch die grosse Kammer des eidgenössischen Parlaments zustimmt.
In der aktuellen Lage sind ein Überschiessen und Eingriffe in Grundrechte gegenüber Russland kein Problem.