Insta? Klar, Instagram. Die App wird vor allem von jüngeren Menschen benutzt, um Fotos und Videos mit künstlerischen Effekten zu versehen und zu verbreiten. Auf dem sozialen Netzwerk werden täglich 95 Millionen Bilder hochgeladen. Und in Zeiten, in denen Restaurants extra so ausgeleuchtet werden, dass man sein Essen schön fotografieren kann, wissen sogar ältere Semester, was ihre Kinder oder Enkel mit «Das lade ich auf Insta!» meinen. Insta, das tönt wunderbar zeitgeistig.
Insta? Jetzt wird’s ein wenig trockener: Denn unterdessen wird auch das institutionelle Abkommen der Schweiz mit der EU – landläufig noch immer meist Rahmenabkommen genannt – im Verwaltungsjargon offiziell als InstA bezeichnet. Genau das entzürnt den St. Galler SVP-Nationalrat Roland Büchel. Er spricht von «umfangreichen Bemühungen», mit denen der Vertrag dem Parlament und wohl auch dem Volk schmackhaft gemacht werden solle. «Einer der propagandistischen Kunstgriffe ist die Verwendung des Kunstbegriffs InstA für dieses Abkommen», kritisiert Büchel.
Als wäre der Streit um den EU-Vertrag nicht schon verzwickt genug, hat sich der Aussenpolitiker nun auch dessen Namensgebung vorgenommen – in einem Vorstoss. Vom Bundesrat wollte er diese Woche in der nationalrätlichen Fragestunde wissen: «Hat der Begriff InstA externe Geburtshelfer oder wurde die phantasievolle Bezeichnung verwaltungsintern erfunden?» Ebenso fragte Büchel nach den Kosten, welche für «die Kreation und die Verbreitung des Begriffs» entstanden seien.
Was will der Bundesrat sagen?In seiner Antwort erinnert der Bundesrat zuerst an den offiziellen Namen des Vertrags – ein Wortbandwurm mit sage und schreibe 171 Zeichen: «Abkommen zur Erleichterung der Bilateralen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der schweizerischen Eidgenossenschaft in den Bereichen des Binnenmarkts, an denen die Schweiz teilnimmt».
Sich der abschreckenden Länge dieser Bezeichnung bewusst, erklärt das Bundesrat fast schon entschuldigend, dass der Vertrag von den Verhandlungspartnern kurz «institutionelles Abkommen» genannt werde. Als Abkürzung davon habe man InstA gewählt. Warum sich die Verwaltung ausgerechnet dafür entschieden hat, dazu äussert sich der Bundesrat nicht.
Tatsächlich ist InstA erst seit Dezember in Gebrauch. Wörter transportieren mehr als Informationen, so viel steht fest. Sprache liefert stets Subtext und dient der Selbstdarstellung ihres Absenders; erst recht dort, wo mit ihr Politik gemacht wird. Linguisten sprechen von politischem Framing, wenn Politiker und Behörden versuchen, durch ihre Sprachwahl ein ganz bestimmtes Bild zu verbreiten.
Ist der Bundesrat etwa vom Begriff «Rahmenabkommen» abgerückt, weil dieser allzu penetrant suggeriert, dass die Beziehungen der Schweiz mit der EU umfassend geregelt werden sollen? Oder will er mit InstA an das Adjektiv «instant» erinnern? Das Lehnwort aus dem Englischen steht für «unmittelbar» oder «sofort». Lange vor allem wegen Instantkaffee bekannt, hat das Wort jüngst Konjunktur bekommen – siehe Instagram.
Die Hintergründe bleiben offen. Klar ist: Beamte sind Meister darin, Abkürzungen zu kreieren. Der Bund führt mehrere entsprechende Register. Allein der fünfsprachige Wälzer mit den amtlichen Abkürzungen zählt 161 Seiten. Kein Wunder kursiert unter langjährigen Angestellten der Bundesverwaltung der Witz: «Die Jungen laufen schneller, die Älteren kennen die Abkürzungen.»
Die Landesregierung versichert InstA-Kritiker Büchel immerhin abschliessend: «Kosten sind durch diese Benennung keine entstanden.» Anders dürfte das freilich beim Vorstoss des SVP-Nationalrats sein. Zwar gibt es keine genauen Daten, was eine Auskunft in der Fragestunde kostet; die Verarbeitung eines Vorstosses schlägt gemäss einer älteren Untersuchung mit 970 bis 8000 Franken zu Buche. Doch selbst für einfache Fragen muss das betreffende Departement – in Büchels Fall das Aussendepartement – eine Antwort ausarbeiten.