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Wirtschaft

Verbot der Rechtsberatung: Ständerat will Russland-Sanktionen lockern

Koffer und Taschen von Staenderaeten und Staenderaetinnen stehen im Saal, am letzten Tag der Herbstsession der Eidgenoessischen Raete, am Freitag, 27. September 2024, in Bern. (KEYSTONE/Peter Klaunzer ...
Die kleine Kammer des Parlaments hat sich für die Lockerung der Russland-Sanktionen ausgesprochen – mit fragwürdiger Begründung.Bild: keystone

Juristische Ohrfeige (mit Ansage) für den Russland-freundlichen Ständerat

Schweizer Anwälte sollen russische Oligarchen trotz Sanktionen wegen des Angriffskrieges beraten dürfen: Ein entsprechender Vorstoss in Bundesbern erscheint nach dem jüngsten Urteil des obersten EU-Gerichts noch problematischer.
02.10.2024, 18:2803.10.2024, 06:11
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Schweizer Anwälte sollen russische Firmen trotz verbrecherischem Angriffskrieg weiter beraten dürfen: Dafür hat sich kürzlich der Ständerat ausgesprochen und in Teilen der Bevölkerung Unverständnis ausgelöst.

Nach dem jüngsten Urteil des Gerichts der Europäischen Union erscheint der umstrittene Entscheid in noch schlechterem Licht: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beurteilt das Verbot der Rechtsberatung nämlich als rechtskonform, wie er am Mittwoch mitteilte.

Das Gericht mit Sitz in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union.

Worum geht es?

Das Rechtsberatungs-Verbot ist Bestandteil der wegen des russischen Angriffskrieges verhängten Sanktionen der EU. Diese Wirtschaftssanktionen richten sich gegen den alleinigen Aggressor im Ukraine-Krieg und werden eigentlich von der Schweiz mitgetragen. Doch dann scherte der Ständerat am 23. September aus.

Trotz Warnung des Schweizer Wirtschaftsministers, Bundesrat Guy Parmelin, sprach sich die kleine Kammer des eidgenössischen Parlaments mit 34 zu 10 Stimmen dafür aus, die Sanktionen gegen Russland zu lockern.

Die Solothurner SP-Ständerätin Franziska Roth plädierte erfolglos dafür, das am 2. Oktober erwartete Urteil aus Luxembourg abzuwarten. Ein Alleingang der Schweiz würde ein unglückliches Signal an die EU senden. Es gelte, die Sanktionen wasserdicht zu erhalten.

Die bürgerliche Mehrheit wollte nicht hören.

Wie argumentieren die höchsten EU-Richter?

In den Augen des EU-Gerichts ist das Verbot der Rechtsberatung gegenüber der russischen Regierung und in Russland niedergelassenen Organisationen gültig. Belgische, französische und niederländische Rechtsanwalts-Organisationen hatten dagegen geklagt.

Weiterhin erlaubt sind laut dem am Mittwoch veröffentlichtem Urteil die rechtliche Vertretung natürlicher Personen aus Russland sowie die Rechtsberatung in Gerichts-, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren.

Die EU-Richter betonen, dass jeder und jede das in der EU-Charta der Grundrechte anerkannte Recht auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz und einen Anwalt habe. Dieses ist nach Ansicht des Gerichts durch das streitige Verbot nicht infrage gestellt.

Das Verbot gilt gemäss dem Urteil nur für die Rechtsberatung, die keinen Bezug zu einem Gerichts-, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren hat, und nicht für die Vertretung natürlicher Personen. Es greift damit auch nicht in die anwaltliche Unabhängigkeit ein.

Die Tätigkeit eines Anwalts könne zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit Beschränkungen unterliegen und diese müssten durch dem Gemeinwohl dienende Ziele gerechtfertigt sein, wird das Urteil begründet.

Nach Auffassung des Gerichts verfolgt das fragliche Verbot, so wie es durch die Ausnahmen begrenzt ist, «dem Gemeinwohl dienende Ziele, ohne die grundlegende Aufgabe der Anwälte in einer demokratischen Gesellschaft in ihrem Wesensgehalt anzutasten».

Wie geht's weiter?

Gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Der Entscheid aus Luxembourg hat für die Schweiz keine juristischen Konsequenzen.

In Bundesbern wird als Nächstes auch noch die grosse Kammer des Parlaments, der Nationalrat, über den politischen Vorstoss zur Lockerung der Sanktionen befinden. Es ist also noch nichts definitiv entschieden.

Die umstrittene Motion stammt von Walliser Ständerat und Rechtsanwalt Beat Rieder (Die Mitte). Sie wird unter anderem auch von dessen Zürcher Rats- und Anwalts-Kollegen Daniel Jositsch (SP) mitgetragen.

Quellen

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    KLeeX
    02.10.2024 19:01registriert Januar 2014
    Unsere bürgerlichen Politiker in Bern sind einfach nur noch Volks- und Demokratie-feindlich. Sollen sie doch in ihr geliebtes Russland auswandern, ihr Freund wartet dort.
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    Schlaf
    02.10.2024 18:55registriert Oktober 2019
    Berufliche Vetternwirtschaft in allerhöchster Perversion.
    Da hockt doch sicherlich 1/3 Juristen im Ständerat.

    Die Damen und Herren sind im aller höchsten Masse zum Fremdschämen!
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    Sapperlot !
    02.10.2024 19:15registriert März 2024
    Wir kritisieren immer die Korruption im Ausland, wir sollten aber endlich damit beginnen unseren eigenen verfilzten Sumpf in Bern trocken zu legen!
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