Dass die EU-Kommission eine Pressekonferenz ausschliesslich zu den bilateralen Beziehungen mit der Schweiz organisiert, kommt nicht alle Tage vor. Es bedarf schon einer besonderen Botschaft, die von Brüssel aus nach Bern transportiert werden soll. Gestern lautete diese: Die Geduld ist aufgebraucht.
Die EU anerkennt die Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregeln zwar nochmals für sechs Monate. Damit können Aktien von EU-Unternehmen bis mindestens im Juni 2019 auch an der Schweizer Börse gehandelt werden. Aber wenn der Bundesrat im Frühling dem institutionellen Rahmenabkommen nach abgeschlossener Konsultation mit Kantonen und Sozialpartnern nicht zustimmt, wird die Anerkennung nicht mehr gewährt.
Mehr noch: Auch die bestehenden bilateralen Verträge werden nicht mehr aktualisiert. «Ohne den Rahmenvertrag kann es nicht nur keine neuen Abkommen, sondern auch keine Anpassung bestehender Abkommen geben», sagte der für die Schweiz zuständige EU-Kommissar Johannes Hahn gestern in Brüssel. Er lese in der Schweizer Presse von Politiker-Kollegen, die denken würden: «Was wir haben, das haben wir.» Doch dies sei falsch und widerstrebe «dem Geist der Rahmenvereinbarung» mit der dynamischen Rechtsanpassung, wie sie von den EU-Mitgliedstaaten seit Jahren gefordert werde, so der Österreicher. Weiteren Marktzugang könne es nur mit einem institutionellen Rahmenabkommen geben.
Dass die EU mit der Ankündigung, bestehende Abkommen nicht mehr zu aktualisieren, den Druck auf den Bundesrat nochmals erhöhen und zusätzliche Schikanen aufbauen wolle, verneinte Hahn: «Wir sind weit davon entfernt, auf die Schweiz nur irgendeinen Druck auszuüben. Jedes Land ist souverän in seinen Entscheidungen. Es ist nur fair, dass beide Seiten wissen, was die Konsequenzen sind.»
Mit der gestrigen Ankündigung bestätigt erstmals ein Vertreter der EU-Kommission offiziell, wovor der Bundesrat schon seit längerer Zeit warnt: Ohne Rahmenvertrag könnten die bilateralen Verträge fortlaufend verkümmern. Als Erstes könnte die EU-Kommission die Aktualisierung des Abkommens für technische Handelshemmnisse (MRA) im Bereich Medizinalprodukte verweigern. Dieses sollte eigentlich imFrühling oder bis spätestens Ende 2019 aufdatiert werden. Für die Branche mit knapp 60'000 Angestellten in der Schweiz könnten somit zusätzliche Schwierigkeiten beim Export in die EU drohen.
Nicht verstecken wollte EU-Kommissar Hahn gestern auch, dass die EU-Kommission und er persönlich vom Nicht-Entscheid des Bundesrates enttäuscht sind. Nach über vier Jahren Gespräche und insgesamt 33 Verhandlungsrunden hätten sie einen «politischen Beschluss und eine Empfehlung zur Annahme» erwartet.
Die EU-Kommission habe der Schweiz «stabile und tragfähige Brücken» gebaut. Speziell verwies er auf das Entgegenkommen beim Schiedsgericht oder auch beim Lohnschutz. Hahn: «Wir haben unsere Arbeit gemacht.» Das «finale» Verhandlungsresultat liege fertig auf dem Tisch. Dass das Verhandlungsresultat «gemeinsam» zustande gekommen sei, strich Hahn besonders heraus. Nachverhandlungen schloss er aus.
Noch deutlicher wurde ein hoher EU-Beamter im Gespräch. «Jedes Mal wenn wir mit der Schweiz etwas auf politischer Ebene vereinbaren, krebst sie wieder zurück.» Das sei schon letztes Jahr der Fall gewesen, als EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker bei seinem Besuch in Bern gemeinsam mit Bundespräsidentin Doris Leuthard den Frühling 2018 als Ziel für den Abschluss des Rahmenvertrags ausgab. Zwei Tage später habe Bundesratssprecher André Simonazzi dies wieder in Abrede gestellt.
Nun sei dasselbe noch einmal geschehen: Hahn und Aussenminister Ignazio Cassis hätten sich Mitte November auf den gemeinsamen Text des Verhandlungsresultats geeinigt. Dazu gehöre natürlich auch das Protokoll zu den Flankierenden Massnahmen (FlaM). In der Pressekonferenz vom 7. Dezember habe sich der Bundesrat dann wieder davon distanziert und die Änderungen an den FlaM als reine Vorschläge aus Brüssel vorgestellt. «Dieses Verhalten ist die Hauptquelle unserer Frustration», so der EU-Beamte.
Von Schweizer Seite war derweil zu vernehmen, es handle sich um ein Missverständnis. Natürlich sei allen klar gewesen, dass es die Roten Linien des Verhandlungsmandats verbieten, dass Chefunterhändler Roberto Balzaretti den Schweizer Lohnschutz schwäche. Insofern habe der Bundesrat das entsprechende Protokoll zu den FlaM gar nicht als gemeinsames Resultat präsentieren können.