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Fall Hildebrand: Whistleblower der Bank Sarasin blitzt vor Bundesgericht ab

Fall Hildebrand: Whistleblower der Bank Sarasin blitzt vor Bundesgericht ab

20.08.2018, 12:0020.08.2018, 12:39
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ARCHIV --- ZU DEN RAZZIEN BEI DER PRIVATBANK SAFRA SARASIN STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILD ZUR VERFUEGUNG --- Das Logo der Bank J.Safra Sarasin, aufgenommen am Mittwoch, 22. Januar 2014, am Paradepla ...
Bild: KEYSTONE

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des ehemaligen IT-Angestellten der Bank Sarasin abgewiesen, der Infos zu Devisenkäufen des damaligen Nationalbank-Präsidenten Philipp Hildebrand weitergab. Auch die Zürcher Staatsanwaltschaft ist in Lausanne abgeblitzt.

Das Zürcher Obergericht hatte den Bankmitarbeiter im August 2017 der mehrfachen Verletzung des Bankgeheimnisses schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 30 Franken.

Als strafrechtlich relevant erachtete das Obergericht die Weitergabe der Kontoinformationen an Christoph Blocher und an einen Zürcher Kantonsrat. Ebenso beurteilt auch das Bundesgericht die Sache. Es sei nicht ersichtlich, warum er die Informationen gegenüber diesen beiden Personen offenbaren musste, um einen Missstand aufzudecken.

Vom Anwaltsgeheimnis geschützt sei hingegen die Kontaktaufnahme des ehemaligen IT-Angestellten mit dem Anwalt und Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei gewesen, schreibt das Bundesgericht. Die Zürcher Staatsanwaltschaft beantragte in ihrer Beschwerde, dass der Freispruch in diesem Punkt aufzuheben sei.

Der Bankangestellte hatte im Oktober 2011 mehrere Printscreens von Transaktionen des damaligen Nationalbankpräsidenten gemacht. Diese zeigten Buchungen zu Devisenkäufen auf. Es entstand deshalb der Verdacht, dass Hildebrand aufgrund seines Insiderwissens mit Devisen spekuliere.

Der Verurteilte wandte sich mit diesen Infos im November 2011 an Lei. In der Folge gelangten die beiden mit den in ihren Augen brisanten Informationen an Politiker und Journalisten.

Auch Lei wurde in diesem Zusammenhang vom Obergericht Zürich verurteilt. Das Gericht befand ihn der Gehilfenschaft zur Verletzung des Bankgeheimnisses schuldig. Dagegen wurde beim Bundesgericht keine Beschwere eingereicht. (Urteil 6B_200/2018, 6B_210/2018 vom 08.08.2018) (sda)

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3 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Lowend
20.08.2018 13:54registriert Februar 2014
Wenn da steht: «Als strafrechtlich relevant erachtete das Obergericht die Weitergabe der Kontoinformationen an Christoph Blocher und an einen Zürcher Kantonsrat.», kann man da im Umkehrschluss sagen, dass sich diese beiden feinen Herren auch an strafrechtlich relevanten Taten, hier der Hehlerei mit gestohlenen Bankdaten, an einer Straftat beteiligt haben?

Warum müssen sich diese beiden mehrbesseren Herren der SVP eigentlich nicht für diese Straftaten gegen das «heilige» Bankgeheimnis vor Gericht verantworten? Gibt es da etwa Kuscheljustiz für die Parteielite der VP?
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