Die Geschichte um die Supportverträge des Schweizer Flugzeugbauers Pilatus mit Saudi-Arabien dreht sich weiter. Wie gestern bekannt wurde, unterhält Pilatus in Saudi-Arabien eine Belegschaft, die sich um die gelieferten PC-21-Flieger kümmert.
Nun zeigen Recherchen des Tages-Anzeigers, dass die Pilatus-Werke trotz Meldepflicht das Schweizer Aussendepartement (EDA) im Dunkeln liessen. Saudi-Arabien führt im Jemen einen Luftkrieg, der hohe Opfer in der Zivilbevölkerung Jemens forderte. Die Frage stellt sich nun, ob Pilatus dabei indirekt geholfen hat.
Angeblich habe Pilatus die zuständigen Behörden in Bern nicht über die Supportverträge und die Tätigkeiten vor Ort informiert. Das würde gegen das sogenannte Söldnergesetz verstossen. Solche Verstösse können mit Haftstrafen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen bestraft werden.
Gemäss «Tages-Anzeiger» sei das EDA «erst vor kurzem aufgrund eigener Abklärungen» von Pilatus über die Tätigkeiten in Riad informiert worden, und beruft sich dabei auf einen Sprecher. Das EDA wolle nicht kommentieren, ob die Supportverträge gegen das Söldnergesetz verstossen, es sei jedoch ein Verfahren eingeleitet worden.
Das EDA sagt bezüglich Supportverträge: «Es handelt sich um die logistische Unterstützung von Streitkräften. Ausbildungsdienstleistungen werden gemäss den vorliegenden Informationen hingegen nicht erbracht.» Pilatus wollte keine Stellung dazu nehmen.
Grundlage bildet das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS), das 2015 in Kraft getreten ist. Es verpflichtet Schweizer Unternehmen, ihre Einsätze im Ausland einer Behörde im EDA zu melden. Diese entscheidet, ob sie prüfen will, ob der geplante Einsatz gesetzeswidrig sein könnte und verboten werden müsste.
Verboten ist es von der Schweiz aus operierenden Firmen, unmittelbar an Feindseligkeiten im Rahmen von bewaffneten Konflikten im Ausland teilzunehmen. Auch dürfen sie kein Personal für derartige Einsätze rekrutieren, ausbilden und vermitteln. Tätigkeiten, die schwere Menschenrechtsverletzungen begünstigen, sind ebenfalls verboten. So darf in einem Staat, in dem bekanntermassen gefoltert wird, kein Gefängnis betrieben werden.
Die Regulierung ins Rollen gebracht hatte der Umstand, dass die britische Aegis Group 2010 ihren Holding-Sitz nach Basel verlegt hatte. Aegis kontrolliert eine der weltweit grössten Sicherheitsfirmen, die in Krisen- und Konfliktgebieten tätig ist. Mittlerweile ist Aegis wieder aus der Schweiz weggezogen. Die Entscheidung, die Schweiz zu verlassen, sei eine direkte Konsequenz der neuen Gesetzgebung, argumentierte das Unternehmen.
Vergangenes Jahr gingen 450 Meldungen ein. Das ist ein Drittel mehr als im Vorjahr. Die Behörden leiteten 18 Prüfverfahren ein, dreimal mehr als noch 2016. In 13 Fällen konnte der Verdacht nicht erhärtet werden, in drei Fällen verzichtete das Unternehmen nach der Prüfung auf die beabsichtigte Tätigkeit, und in zwei Fällen wurde die Mission verboten. (jaw/sda)